PVZ

8. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)
PVZ

Hi,

diesmal habe nicht ich mich in die Nesseln gesetzt und nen Vertrag an der Backe, sondern eine liebe Bekannte von mir. Aber irgendwie verfolgt es mich, denn durch meine vielen Erlebnisse dieser Art hat sie mich um Rat gefragt. Toll, aber dennoch muss ich hier posten, denn obwohl es mir nicht geheuer vorkommt, konnte ich ihr noch keinen Rat geben, der für mich stimmig wäre. Naja auf jeden Fall gehts um ein Zeitungsabo, was man ihr am Telefon aufgeschwatzt hat. Irgendwas mit 2 Ausgaben ihrer Lieblingszeitschrift testen usw. Kanns halt leider nicht genauer erklären, da ich nicht dabei war und mich auf das verlassen muss, woran sie sich erinnert. Was aber Fakt ist, dass sie ihre Kontonummer durchgegeben hat und man ihr sagte, es würde noch ein Anruf von der Vertragsabteilung kommen, wo man dann den Auftrag noch mal abgleicht und noch mal bestätigt. Dieser Anruf ist aber leider nie gekommen. Sie wohnt allein, also kann es auch niemand anderes entgegen genommen haben und auf dem AB war auch nix. Der Mann am Telefon meinte zu ihr, dass in den nächsten 1-2 Tagen dieser Anruf kommen würde. Kam er aber nicht, auch nicht später. Gut, man ist auch nicht ständig daheim. Aber das ist ja nich das Kundenproblem. Dieser Werbeanruf ist wohl schon etwa 4 Wochen her. Heute lag dann in ihrem Briefkasten die Bestätigung und sämtliche Details. Also hat man da mit ihr einen Vertrag geschlossen, ohne diesen komischen Anruf zur Bestätigung. Das hat mich schon mal stutzig gemacht. Ich bat sie dann, mir mal diese olle Bestätigung durchzufaxen, wir hatten nur telefoniert. Auf jeden Fall steht da, das man halt zwei Ausgaben umsonst bekommt und dann monatlich 5 Euro und paar Zerquetschte vom Konto abgezogen bekommt. Auch die Zeitschrift wurde benannt. Diese hatte sie sich wohl damals beim Anruf auch 'ausgesucht'. Soweit okay. Aber unten steht ein Satz der mich echt stutzig macht und was ich so auch noch nie gehört habe.

Ich zitiere mal: 'Gemäß §505 I Satz 2,3, §491 II Satz 1 BGB besteht bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht, da der bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitraum vom Verbraucher zu zahlende Betrag 200,00 Euro nicht übersteigt.'

Hääää? Also dazu hätte ich ganz gern mal eure Meinung!

Grundsätzlich hat sie sich eigentlich für einen Widerruf entschieden, da ich ihr erzählt habe, was ich vor einigen Jahren mal für nen Stress mit der PVZ aus Stockelsdorf hatte. Sie hat nun Angst, dass der Satz da mit dem Widerruf stimmt und sie den Vertrag nun abgeschlossen hat, ohne Widerrufsrecht und ohne diesen komischen Sicherheitsanruf da, bekommen zu haben.

Was meint ihr???

LG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

ich zitiere mal aus einem anderen Forum

quote:<hr size=1 noshade>..die 200 € beziehen sich auf den erwähnten §491 BGB ... dieser ist hier jedoch völlig fehl am Platz, da er sich auf Darlehensverträge bezieht, und du angeblich ein Abo bestellt hast.
Bei Abonnements gilt aber § 355 gem. § 505 BGB . Somit hast du sehr wohl ein Wiederrufsrecht, wenn das ein reines Abo ist, denn dann sind die ABG falsch.
In diesem Fall: Lass dich nicht verarschen und wehr dich sofort... lass dich am besten vom Verbraucherschutz beraten!
Wenn aber ein Darlehen vergeben wurde, und du weniger als 200 € bekommst, stimmt die Wiederrufsbelehrung. <hr size=1 noshade>


aus: <pre>http://powerforen.de/forum/showthread.php?t=198536 </pre>

Also, mal wieder, viel Wind um nichts, aber vll. auch ein 'Betrugsversuch' dieser ominösen Firma....




Gruss vom Strand

-- Editiert von sailor2006 am 10.09.2007 20:56:30

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#2
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Aaah, na war mir doch gleich schleierhaft. Aber wenn man so nen § um die Ohren gehauen kommt, man aber mit nix kontern kann, wenn das BGB nicht der beste Freund ist, dann kommt man schon ins Grübeln. Also ich habe es auch nicht anders vermutet, konnte nur nicht nachvollziehen, worauf sich der benannte § tatsächlich bezieht. Das werde ich meine Bekannten gleich mal kopieren und ihr mailen. Also könnte sie sich dann mit dem nicht zutreffenden § und der Berufung auf das bestehende Widerrufsrecht wehren. Ich hatte sie auch gefragt, ob hinten AGB's oder eine Widerrufsbelehrung aufgedruckt sind, wie es bei Geschäftsbriefen oft der Fall ist. Die verneinte sie. Also hat ja wegen wegen der mangelnden Widerrufsbelehrung die Frist für den Widerruf noch gar nicht begonnen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Also rate ich ihr, den dann abgebuchten Betrag zurückbuchen zu lassen und mit Hinweis auf den nicht zutreffenden § den Widerruf zu schreiben und per Einschreiben abdafür!?

tsss, die scheinen sich ja noch verschlimmert zu haben, seid ich die vor Jahren mal an der Backe hatte.

Ich danke erstmal!

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Nun habe ich doch folgendes gefunden, was mich doch unsicher macht. Wie soll meine Bekannte nun vorgehen bzw. was soll ich ihr raten?

§ 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB
hiernach wird für Zeitungsabos das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ausgeschlossen. Hat sie jetzt zu zahlen, obwohl sie nicht belehrt wurde, dass sie widerrufen zbw. nicht widerrufen kann wenn sie besagten Vertrag eingeht. Auch kam ja besagter angekündigter Anruf zur Vertragsbestätigung nicht.

Hmmmm, schon seltsam. Warum kann man kein Zeitungsabo oder Lotterielos widerrufen???? Denn auch die wären nach diesem § nicht zu widerrufen. Oder ist das ein alter § und nicht mehr gültig. Kann ja sein, ich kann nicht richtig lesen. ;)

-- Editiert von danysahne01 am 11.09.2007 22:11:41

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#4
 Von 
Beluga380
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

durch das Geschick der Leute von PVZ, habe ich und mein Freund sich auch zu einem Abo erweichen lassen.
Auch bei uns war immer die Rede von einem 2 monatigen Probeabo ohne jegliche Kosten.
Auch auf Nachfrage nach nach einem Hacken wurde mir gesagt das es erst nach 2 Monaten etwas kostet!

Mehrere Wochen später wurde mir ein Betrag für 3 Ausgaben "Auto-Motor-und-Sport" vom Konto abgebucht.

Einige Wochen später habe ich an PVZ einen Brief geschrieben.
In dem habe ich aufgrund meiner finanziell negativ veränderten Lage die Kündigung des Abo´s verlangt.

Heute habe ich Post bekommen, in dem man schreibt:


...wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung.
Die Verpflichtungszeit beträgt mindestens 14 Bezugsmonate.
Die Lieferung erfolgt seit Juli 2008.
Die Kündigung des Abonnements bestätigen wir Ihnen hiermit zum September 2009.
Wie Sie uns mitteilen, sind sie finanziell nicht in der Lage, Ihr Abonnement bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin aufrecht zu erhalten.
Bitte übersenden Sie uns einen Nachweis aus dem Ihre Zahlungsunfähigkeit hervorgeht (z.B.: Arbeitsagentur, Sozialamt etc.)
Nach Zusendung werden wir ihre Angelegenheit nochmals überprüfen.



SO das stand in dem Brief.
Jetzt meine Frage:
Soll ich mir wirklich von der Arge bestätigen lassen das ich Alg 1 bekomme (das sind gerade mal 150€ und es stimmt auch) oder soll ich es lieber lassen????

Bitte um möglichste schnelle Antwort und Ratschläge !!

. .. ... .... ::: D A N K E ::: .... ... ..

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#5
 Von 
Kappa88
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Beluga,

Ich weiß nicht ob du direkt über dein Widerrufsrecht informiert worden bist, denk ma genau darüber nach, wenn nicht könntest du Glück haben. Denn dann kannst du noch von deinem Widerspruchsrecht anspruch nehmen, weil ich auch gerade Ärger mit der PVZ habe, habe ich zufällig eine kostenlose Broschüre einer Verbraucherzentrale vor mir liegen, in der steht dass die Widerrufsfrist von 2 Wochen erst dann beginnt, wenn du darüber Ordnungsgemäß belehrt worden bist. Unterbleibt die Belehrung oder ist die fehlerhaft, erlischt das Recht zum Widerruf überhaupt nicht!


-- Editiert von kappa88 am 19.08.2008 17:20:59

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Beluga380
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hey danke kappa88 !!

da werd ich den von PVZ mal was erzählen!!
haben ja schon viele erfolg gehabt, weil die das widerspruchsrecht angefochten haben!

ich werd dort n brief hinschicken mit n paar paragraphen die ich aus anderen foren habe und natürlich auch meine zahlungsunfähigkeit beweisen!

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