hallo, ich habe meinen Vertrag fristgerecht bei o2 gekündigt. Jedoch hat man 6 Monate weiter die Grundgebühr abgezogen. Nach etlichen Telefonaten hieß es das Geld wird zurückerstattet. Heute kommt ein Brief, wo geschrieben wurde: die vollständige Rückerstattung kann nicht erfolgen, da die reklamationsfrist überschritten wurde. Sag mal haben die einen an der mamel ?! Telefonisch kann mir jetzt nicht mehr weiter helfen, so den ihre Aussage.
O2 Kündigung
3. Juni 2015
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Frage vom 3. Juni 2015 | 07:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
O2 Kündigung
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#1
Antwort vom 3. Juni 2015 | 11:06
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
JA!Zitat:Sag mal haben die einen an der mamel ?!
Bei der Bank zurückbuchen lassen mit Begründung die SEPA-Einzugsermächtigung wurde zum ... zurückgezogen.
Aber in Zukunft Rechnungen und deren Lastschriften immer im festgelegten Zeitraum reklamieren.
#2
Antwort vom 3. Juni 2015 | 14:06
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Ich würde noch eine Strafanzeige erstatten wegen versuchtem Betrugs. Die wissen zu 100%, dass gekündigt wurde. Die wissen zu 100%, dass auch bei solchen Rückerstattungen eine normale Verjährungsfrist gilt (3 Jahre). Wir reden hier ja nicht von Reklamationen hinsichtlich beispielsweise dem Einzelverbindungsnachweis o.ä.
Insofern haben die das wohl mit purer Absicht gemacht, was in meinen Augen Betrug ist.
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#3
Antwort vom 3. Juni 2015 | 14:54
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:die vollständige Rückerstattung kann nicht erfolgen, da die reklamationsfrist überschritten wurde.
Selbst wenn die AGB eine wirksame Ausschlussfrist enhalten, so muss sich der Kunde nicht mehr an die AGB halten, da das gesamte Vertragsverhältnis gekündigt wurde.
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