O2 -Handyvertrag

27. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
MissyT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
O2 -Handyvertrag

Hallo,

es geht um den Handyvertrag meines Freundes. Er hat ihn vor ca 1/2 Jahr bei O2 abgeschlossen. Ich muss hinzufügen, dass er in der Army ist und kein deutsches Konto besitzt - somit hätte der O2 Händler ihm diesen Vertrag gar nicht geben dürfen, da ein Konto bei einer dt. Bank Vorraussetzung ist.
Da er jetzt aber bald geht ist meine Frag ob jemand weiß, ob er den Vertrag somit einfach kündigen kann, oder wie das ganze dann abläuft?
Hinzukommt, sie können das Geld ja nicht von seinem Konto abheben, da dies O2 immer verweigert wurde (Begleichen der Rechnung nur durch Überweisung meiner seits...) Somit können die ihm ja nichts anhaben?!?!

Danke schon mal für eine schnelle Antwort!

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Es ist mir neu, dass eine deutsche Bankverbindung unbedingtes Muß für einen Vertragsabschluß ist.

Sie schreiben, dass der Vertrag seit 1/2 Jahr besteht und von Ihnen bezahlt wird. Damit ist m.E. eine Kündigung notwendig.

Mit "Sie können ihm nichts anhaben" wäre ich vorsichtig, denn wenn ein Titel erwirkt wird, hat dieser 30 Jahre Bestand, in welcher Zeit Kosten und Gebühren laufen. Da kann aus ein paar Euro gut und gerne ein Vermögen an Schulden werden.



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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich denke mal, hier geht es um die Rückkehr in die Staaten. Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass O2 das Geld dort nicht einklagen kann.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#3
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo MissyT,


ein Konto bei einer deutschen Bank ist m.W. nicht für jede Art von Mobilfunkvertrag zwingende Voraussetzung. Dies trifft in erster Linie dann zu, wenn eine Einzugsermächtigung als ausdrücklicher Vertragsbestandteil vereinbart wird (häufig bei Tarifen mit niedrigem Basispreis so, zumindest bei den beiden 'großen' Anbieter in Deutschland).

Hat Ihr Freund einen entsprechenden Marschbefehl bekommen? In dem Fall, daß der Wegzug aus Deutschland nicht von Ihrem Freund zu verantworten ist (er diesen also 'befohlen' bekommt) und er über diesen im Vorfeld des Vertragsabschlusses noch nicht informiert war, besteht m.W. ein Sonderkündigungsrecht, da der Betroffene den Wegzug nicht zu verantworten hat.

Etwas anders sieht es aus, wenn der Wegzug aus Deutschland aus freien Stücken (z.B. zum vorher bekannten Ende der Dienstzeit) erfolgt. In diesem Fall besteht m.W. kein Sonderkündigungsrecht.

O2 kann also auf entsprechender Vertragserfüllung bestehen bzw. die entsprechenden Kosten zumindest für die Basispreise bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit im Rahmen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung im Vorfeld vollständig einfordern.


MfG,

der Ritter

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#4
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
MissyT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

also könnte er sich darauf berufen das aufgrund des nichtvorhandenen dt. konto der ganze vertrag irgendwo nicht gültig ist.

wie sieht es eigentlich aus, wenn ich die überweisungen nichts mehr tätige und seine karte gesperrt wird - kurz er die karte nicht mehr nutzt und auch nicht zahlt?

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#6
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo MissyT,


nein, darauf können Sie sich nicht berufen.

Eine Antwort auf Ihre zweite Frage finden Sie bereits weiter oben.


MfG,

der Ritter

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#7
 Von 
MissyT
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

aber können die ihn auch bis in die staaten verfolgen - zwecks Titel.

Mir können sie ja nichts anhaben - hab ja mit dem Vertrag nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo MissyT,


weiter oben steht ebenfalls schon, daß so ein Titel 30 Jahre Gültigkeit hat. Bei einer erneuten Einreise und entsprechenden (vorgeschriebenen) Anmeldung kann das dann richtig teuer werden.

Von einer Kollegin, die mit einem GI verheiratet war, weiß ich, daß z.B. Mietaußenstände, die ein GI in Deutschland noch hatte (sofern er nicht in der Kaserne wohnte), wenn er zurück in die USA versetzt wurde, bei der für ihn davor zuständigen Dienststelle gemeldet werden konnten.

Die Schulden wurden dann entweder vom letzten Sold abgezogen oder über die Army vorgestreckt und dann in der Folge von dem eigentlichen Schuldner wieder eingetrieben.

Mit anderen Worten: Ich würde es wirklich nicht darauf ankommen lassen.


MfG,

der Ritter

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