O2 Festnetz/Internet - "Vertragsbruch" seitens O2

14. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
johannes83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
O2 Festnetz/Internet - "Vertragsbruch" seitens O2

Hallo,
folgende Problematik:
Bin seit Mitte Juni O2 Kunde für Festnetz und Internet. Mein vorheriger Anbieter war die Telekom. Freischaltung funktionierte noch ohne Probleme.
Allerdings ist die Internetgeschwindigkeit von Anfang an bei O2 sehr sehr gering (ca. 400kbit/s - Vertraglich 16Mbit/s, zugesagt wurden aber zumindest über 2Mbit/s)
Bei der Telekom hatte ich zumindest 1Mbit/s, mehr ist technisch scheinbar nicht möglich, da schnelles DSL in meinem Wohngebiet noch nicht ausreichend ausgebaut ist.
Durch die Umstellung vom alten analogen Anschluss zu VoIP ist durch die nun sehr langsame Verbindungsgeschwindigkeit ein gleichzeitiges Telefonieren und Surfen überhaupt nicht mehr möglich. Beim Telefonieren ist die Tonqualität so schlecht, dass der Gesprächspartner abhackt und verzerrt klingt und extrem zeitlich verzögert.
Nach einem Anruf bei der O2 Service Hotline wurde mir versprochen, sich dem Problem anzunehmen, allerdings ohne Erfolg. Nach etlichen Nachfragen und Warten in der Warteschleife wurde ich immer wieder vertröstet, bis dann ca. 2 Wochen später ein Brief kam, in dem O2 mit teilte, dass es Ihnen aus technischen Gründen nicht möglich sei, einen funktionsfähigen Anschluss zur Verfügung zu stellen und ich doch den Anbieter wechseln könne.
Gesagt getan, schloss ich einen Vertrag mit 1&1 ab, der nun ab Ende August umgestellt wird.
O2 buchte mir dank Einzugsermächtigung aber bereits die komplette Einrichtungsgebühr und bereits zwei Monate Grundgebühr ab (gesamt ca. 95€)
Nach mehreren Anrufen und mitlerweile 2 Briefen wegen Rückerstattung reagiert O2 aber weiterhin nicht.

Zu meiner Frage: Wie sollte ich am Besten weiterhin vorgehen? Aus meiner Sicht ist das ein Vertragsbruch seitens O2, da die zugesagte Leistung nicht erbracht wurde. Wie bekomme ich mein Geld zurück? Wie gesagt, O2 reagiert auf keinerlei Briefe oder Telefonate, auch auf eine Friststellung kam keine Reaktion.

Danke

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3 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das Wort, was du suchst ist nicht "Vertragsbruch", sondern eher "Schlechtleistung".
Das berechtigt dich zur Minderung. Gar nichts geliefert haben sie ja nicht. Um wie viel gemindert werden kann, ist immer etwas Ermessensfrage. Vielleicht um die Hälfte...
Man könnte dann die letzte Grundgebühr zurück buchen lassen. Ggf. noch bis Ende August warten, bis der Umzug geklappt hat. O2 müsste sie dann einklagen und da kann man denen die Schlechtleistung vorhalten.

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#2
 Von 
johannes83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
der Schaden der für mich dadurch entstanden ist ist aber höher als die Hälfte der bisher aufgelaufenen Kosten.
Von den 95€ sind ca. 65€ Rufnummernportierung und Anschluss- bzw. Einrichtungsgebühr. Diese Kosten wären mir nicht entstanden, wenn O2 vor Vertragsbeginn keine falsche Geschwindigkeit angegeben hätte, weil ich dann gar nicht erst zu O2 gewechselt hätte. Und wenn O2 schon schriftlich zu gibt, dass es Ihnen nicht möglich sei, einen funktionierender Anschluss zur Verfügung zu stellen, (der Telekom warum auch immer aber schon) wäre Schlechtleistung aber noch milde ausgedrückt....

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Na dann halt zwei Grundgebühren zurück buchen.

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