Nicht verursachter Schaden am Mietwagen

6. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Unbr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht verursachter Schaden am Mietwagen

Hallo,

ich habe einen Umzugswagen pauschal für 8 Stunden gemietet. Beginn der Mietzeit war 21:00. Um 01:00 Uhr habe ich den Wagen auf dem dafür vorgesehenen Tankstellenparkplatz gestellt, die Mietkarte in den entsprechenden Kasten geworfen.
Dies war Samstag Nacht. Das Fahrzeug war einwandfrei. Habe dafür einen Zeugen, welcher allerdings ein naher Verwandter ist. Nun kam am darauffolgenden Freitag eine Mail mit Bildern des Wagens mit einem langen Kratzer auf der Beifahrerseite und der Bitte diesen Schaden doch nachträglich zu melden da ansonsten eine zusätzliche Gebühr von 100 Eur anfällt. Nach einem Gespräch stellt sich heraus: mein Beitrag beliefe sich auf ca. 700 Euro, allerdings möchte der Herr noch Nachforschungen anstellen.
Was soll ich tun? Hätte die Firma den Schaden nicht viel früher melden müssen? Kann ich dafür verantwortlich gemacht werden, wenn in der Nacht nach 01:00 auf dem Parkplatz ein Schaden an dem Wagen entsteht? In den AGBs habe ich dahingehend keine Regelungen gefunden.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Hätte die Firma den Schaden nicht viel früher melden müssen?

Entscheidend ist die Feststellung des Schadens. Wurde nach dir der LKW vermietet und bewegt bist du aus dem Schneider. Wurde der Schaden aber am Folgetag morgens festgestellt, wird es schwierig. Ich würde die Unterlagen dahingehend prüfen und dann Schaden abstreiten.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Darüber wurde schon in den Medien berichtet.
Es gibt Verleiher die sich auf diese Art ein Zubrot verdienen wollen.
Auch wenn Ihr Zeuge ein Verwandter ist, käme es
vor Gericht ausschließlich auf seine Glaubwürdigkeit an.
Tatsächlich hätte der Verleiher den Schaden unverzüglich melden müssen.In einer Woche kann viel passieren.
Ich würde es auf einen Rechtstreit ankommen lassen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 435x hilfreich)

quote:
Wurde der Schaden aber am Folgetag morgens festgestellt, wird es schwierig.


Auch dann kommt es auf die Art des Schadens an - bei einem "Unfallkratzer" sicherlich anders als bei einem "Vandalismuskratzer".

Immerhin ist der Vermieter in der Beweispflicht, daß der Schaden entstanden ist, während der Wagen im Machtbereich des Mieters befindlich war.

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