Nachforderung Stromrechnung

16. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
puffi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachforderung Stromrechnung

Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich wohne seit 5 Jahren in einer neuen Wohnung. Wie üblich meldete ich mich nach dem Einzug beim Stromlieferanten an. Nach einem Jahr wurde turnusgemäß der Strom abgelesen, kurz darauf erkundigte sich eine Mitarbeiterin der Stadtwerke nach meiner Bankverbindung, um mir fast den gesamten Jahresabschlag zurückzuzahlen. Der von mir zu zahlende Abschlag sank dann von 60 EUR auf 15 EUR, ein Jahr später auf 4 EUR. Ursache des Ganzen ist meiner Meinung nach ein defekter Stromzähler, der erst langsamer und jetzt gar nicht mehr zählt. Persönlich ablesen kommt kein Mitarbeiter, ich teile per Brief den aktuellen (gleichbleibenden) Zählerstand mit. Seit zwei Jahren bekomme ich den gesamten Abschlag rückerstattet. Normalerweise sollte doch die Stromfirma mal den Zähler untersuchen. Meine Fragen sind, können die Stadtwerke irgendwas nachfordern, wenn ja auf welcher Basis? Greift möglicherweise schon die Verjährung? Muß ich einen vermutlich defekten Zähler anzeigen? Herzlichen Dank für die Infos!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Na ich glaube es nicht.

Wenn Ihnen auffällt, das der Zähler langsam oder garnicht zählt, besteht zum einen die Gefahr für Sie, das der Gesamtbetrag dann irgendwann fällig wird oder zum anderen, das Ihnne ein Betrugsversuch ausgelegt werden könnte.

Schon in Ihrem eigenen Interesse wäre es zu melden, dass der Zähler nicht korrekt funktioniert.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

Es gehört zu Ihren Treuepflichten, Ihren Vertragspartner vor Schaden zu bewahren.

Wenn Ihnen also auffällt, dass der Zähler nicht läuft, müssen Sie es dem Stromanbieter mitteilen. Wie gesagt, WENN Ihnen etwas auffällt.

Wenn Ihnen nichts auffällt, dann ist es grds. Sache des Stromanbieters, für funktionierende Geräte zu sorgen.

Stellt sich irgendwann heraus, dass das Ablesegerät fehlerhaft arbeitete, so kann der Stromanbieter alle Gebühren nachfordern. Trotz defekten Gerätes haben Sie ja die Leistung in Anspruch genommen.

Ich könnte mir vorstellen, dass es dann zu einer Schätzung kommen würde.


Gruss
Harry

0x Hilfreiche Antwort

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