Mündlicher Vertrag für Verkauf von Wohnung

7. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
ctwalt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Mündlicher Vertrag für Verkauf von Wohnung

hallo, folgendes Problem stellt sich dar: Meine Mutter (Kauffrau) gab mir (Kaufmann) den mündlichen Auftrag, ihre frisch geerbte Eigentumswohnung zu verkaufen. Alles über einem Erlös von 190000,- Euro sollte ich behalten dürfen. Als wg. Erbstreitigkeiten der Termin zur Überscheibung der Wohnung beim Grundbuchamt verschoben, und noch weitere Probleme auftauchten, tat sich logischerweise nichts in Sachen Erfolg. An einem Samstag gab ich meiner Mutter eine Digicam mit, um Bilder der Wohnung für eine schon bestehende offerte bei ebay zu erstellen. Ich erhielt die kamera am darauffolgenden Dienstag wieder zurück und habe die bilder bei ebay nachgetragen. Ich entdeckte daraufhin einen Tag später die Wohnungsannonce bei der ortsansässigen Stadtsparkasse (allerdings nur für 175000,- Euro + 5,8% Provision ca.10000,- Euro = 185000,-) Ich kann somit diese Wohnung gar nicht mehr verkaufen, und auch nichts daran verdienen. Darauf angesprochen wurde meine Mutter beleidigend und sagte, sie hätte es mir doch gesagt (daß sie die Whg. der Sparkasse zum vermakeln gegeben hat) da zwischen Bildererstellung und Maklerauftragsvergabe an die sparkasse nur wenige Stunden lagen, frage ich mich, welche Rechtsmittel ich anwenden kann. Die erste Anzeige der Wohnung war von mir schon im Mai geschaltet (als Beweis verwertbar ?)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
ctwalt
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

Soll ich mal wieder sagen: Außer Spesen nix gewesen oder muß ich davon ausgehen, daß meine Mutter nicht weiß was Sie redet ? So eine "Nummer" würde sie wohl kaum mit einem Makler abziehen (können)
Wenn sie auf die Frage was das mit dem "zweiten" Makler und dazu zu einem völlig anderen Preis soll, wörtlich sagt: "Leck mich doch am Arsch!" und das Telefon auflegt, werde ich wohl kaum noch Lust haben irgendwelche Rücksicht zu nehmenn.

Nebenbei geht es mir darum, zumindest innerhalb der Fmilie eine zugesagte Vergütung zu erhalten und nicht nur versprochen zu bekommen oder muß ich sagen: "Laß uns einen Vertrag machen (weil ich sonst davon ausgehen muß, dass Du dich nicht an Absprachen hälst)"

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#3
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

worauf wollen sie klagen? der vertrag war im zweifel jederzeit kündbar, sie müssten einen schaden (d.h. einen abschlussbereiten käufer für mehr als 190.000 €) nachweisen können.
auch müssten sie nachweisen, dass sie einen exklusivertrag erhalten haben.
da sehe schwarz, von der familienkomponente mal ganz abgesehen ...

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