Person A beantragt online bei einem Mobilfunkanbieter einen Mobilfunkvertrag. Hierzu beauftragt er auch das Unternehmen seine "alte" Rufnummer von seinem alten Anbieter zu portieren. Der Vertrag wurde im Juni beantragt, soll erst im Oktober beginnen.
Nach zwei Tagen kommt es zu einem Konflikt zwischen Person A und dem Anbieter.
Person A wideruft den Vertrag.
Der Anbieter lehnt den Wideruf ab, da Person A mit der Beauftragung der Portierung der Rufnummer einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen bzw ihn zu einer Dienstelistung beauftragt habe. Ein Widerruf sei demnach nicht möglich. Er könne den Vertrag aber kündigen, dann kämen natürlich noch 29 € Portierungskosteen vom Anbieter zu einem etwaigen anderen Anbieter daazu.
Person A kündigt den Vertrag. Der Anbieter lehnt aber auch die Kündigung ab, da der Vertrag noch nicht in seinem System hinterlegt sei. Eine Kündigung wäre erst im Oktober nach Vertragsbeginn möglich.
Der Anbieter läßt Person A also nicht aus dem Vertrag heraus (obwohl er zwei Tage nach Beantragung widerufen haat), weigert sich auch die beuaftragte Porteirungsnummer frei zu geben.
Da der Anbieter auch nicht auf zwei Enschreiben mit Rückschein reagiert - wäre es empfehlenswert einen RA zu ebauftrageen? Wer müsste die Kosten tragen?
Danke.
Mobilfunkanbieter verweigert Vertragswideruf
22. August 2008
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Frage vom 22. August 2008 | 09:36
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 22x hilfreich)
Mobilfunkanbieter verweigert Vertragswideruf
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 22. August 2008 | 21:27
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Aua - so sollte es nicht laufen.
Meist enthält ein Auftrag eine Passage ... verzichtet der Kunde auf Widerrufsrecht wegen sofortiger Aufnahme ... Also ist das vermutlich korrekt, wenn auch unfreundlich seitens des Anbieters.
Die Argumentation wegen der Kündigung ist natürlich vollständiger Quatsch. Dann sollen die sich das auf Wiedervorlage legen.
Ein Anwalt kostet nur sinnloses Geld.
-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
#2
Antwort vom 22. August 2008 | 22:12
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 22x hilfreich)
Hm, unbefriedigend in der Sache.
Aber Sie haben mir doch sehr geholfen. Danke.
Und jetzt?
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