Hallo,
ich bin in der Situation das mir ein Mobilfunkprovider für ein Vertragshandy (24 Monate) eine erheblich niedrigere Grundgebühr in Rechnung
stellt, als vertraglich vereinbart: 1,77 EUR anstatt 20 EUR.
Mit vorsichtigen Nachfragen kam heraus, das es wohl einen Übermittlungfehler seitens des Händlers gab.
Kann die Grundebühr nachgefordert werden, oder ist die mit der Rechnung abgegolten bzw. verjährt?
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Mobilfunk: Rechnung falsch, Nachforderung möglich?
3. Januar 2011
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Frage vom 3. Januar 2011 | 20:44
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mobilfunk: Rechnung falsch, Nachforderung möglich?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2011 | 23:23
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Bei seriösen Providern sollte das durchgehen. Wenn der Händler falsch übermittelt, dann werden auch nur die falschen Vertragsbestandteile+Preise zum Vertragsinhalt.
Ich würde mich aber nicht zu sicher fühlen und mit versch. Argumenten könnten Nachforderungen kommen.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
#2
Antwort vom 4. Januar 2011 | 02:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119619 Beiträge, 39756x hilfreich)
quote:
Kann die Grundebühr nachgefordert werden,
Unter Umständen. Hier sollten nochmal alle Vertragselemente bezüglich einer Regelung durchgegangen werden.
quote:
oder ist die mit der Rechnung abgegolten
Unter Umständen. Auch hier sollten nochmal alle Vertragselemente bezüglich einer Regelung durchgegangen werden.
quote:
bzw. verjährt?
Die regelmäßige Verjährungsfrist berägt 3 jahre und beginnt mit dme Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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