Mitdarlehnsnehmer verweigert auszahlung

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Astronaut123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitdarlehnsnehmer verweigert auszahlung

Hallo,

folgender sachverhalt:
M und F sind verheiratet, ein kind. M (M= Mann) möchte eine Eigentumswohnung erwerben für die kleine Familie.
Für den Kaufvertrag möchte die Bank das der Vater von F als mitdarlehnsnehmer mit eingetragen wird.
Dies Passiert auch so. Im Grundbuch steht jedoch nur M.
Kurz darauf kommt es zur Trennung der Eheleute.
Die Wohnung ist noch in der Bauphase und ausgezahlt wird nach Bauabschnitten(Fertigstellung).
Nun ist die letzte Rate fällig und die Bank benötigt BEIDE Unterschriften für die letzte Auszahlung.
Der Vater von F Verweigert diese jedoch.
M würde den Darlehnsvertrag alleine bedienen und keinerlei ansprüche an der Vater von F machen.
Ein Anwalt meint dazu das sich der Vater von F Schadensersatzpflichtig machen würde.

nun meine Frage:

Was kann M tun? Klagen? Auf Schadensersatz?

Welche Möglichkeiten hat der Vater von F da wieder rauszukommen?
(Da die ehe von F & M zuende ist, möchte er natürlich für niemanden mehr Haften)

Ich hoff ihr könnt mir Helfen
Im Voraus schonmal Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was kann M tun?

Vielleicht den bereits eingeschalteten Anwalt befragen?

Was sagt denn die Bank dazu? ist sie einverstanden, dass der Vater von F aus dem Vertrag entlassen wird? Wenn ja, ist der Weg doch eigentlich relativ einfach.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Astronaut123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Bank lässt den Vater von F nicht aus dem Vertrag, aufgrund der Sicherheit. (2 sind immer besser als 1 Darlehnsnehmer)
Die Bank meint sie könne nicht auszahlen wenn nicht beide zur Auszahlung unterschreiben.
Der Anwalt hat ein Brief zum Vater von F geschickt, mit Frist, bezüglich der Einwilligung zur Auszahlung, jedoch weigert er sich.
Sein Vorschlag: M soll die Eigentumswohnung ihm überschreiben dafür trägt er M aus dem Darlehnsvertrag aus und Seine Ehefrau ein.
Die "Nicht-Einwilligung" wird praktisch als Druckmittel benutzt.
Da die Wohnung nun bald fertiggestellt ist muss die letzte Rate demnächst an den Bauträger Bezahlt werden und einen so hohen restbetrag hat M nicht um ihn aus eigener Tasche zu bezahlen.

...hmmmm... was tun?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
...hmmmm... was tun?

Vielleicht sollte man, wenn es einfach nicht geht, nicht mit Brechstangen etwas halten wollen oder erzwingen wollen. Wenn die Ehefrau die Wohnung überschrieben bekommt, steht dem Ehemann ja im Rahmen der Scheidung ggf. ein Zugewinnausgleich zu. Ggf. auch für die bereits die ganze Zeit angefallene Ratenzahlung usw. Man kann das ja mal ausrechnen, nach dem Motto "Dann machen wir gleich Nägel mit Köpfen, ihr zahlt mich mit XXX€ aus und dann könnt ihr die Wohnung haben."

Tja, wenn diese Option nicht in Frage kommt, würde ich persönlich zwei weitere Varianten ins Auge fassen:
A) Überschreibung der Wohnung auf das gemeinsame Kind statt auf die Ehefrau unter der Bedingung, dass es auch bis zum 18. Lebensjahr nicht verkauft wird.
und wenn das nicht klappt
B) Verkauf der Wohnung bzw. ggf. über die Bank eine Zwangsversteigerung mit Privatinsolvenz.

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