Mietwagen Turbolader defekt

9. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Blindauer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwagen Turbolader defekt

Moin,

Fasse mich kurz: Hatte für fünf Tage einen Mietwagen. Es war ein Seat, negalneu mit nur 5 Kilometern bei Übergabe, was man mir jedoch nicht sagte. Der gesamt KM Stand wird in diesem Auto nur angezeigt, wenn man den Tempomaten ausschaltet, dieser war aber bei Übergabe schon an und das blieb auch so, also konnte ich den KM Stand auch so nicht sehen. Unwissend darüber, dass der Wagen nicht einmal ansatzweise eingefahren war, fuhr ich ganz normal. Nun erhielt ich gestern ein Schreiben vom Verleiher, ich solle die Kosten für die Reperatur des Turboladers übernehmen (2.600,00€), da dieser in der Zeit in der ich den Wagen hatte (850 KM) kaputt gegangen sei.
Fragen:
- Muss ich die Kosten für die Reperatur übernehmen?
- Hat der Verleiher keine Neuwagengarantie? Es kann doch nicht sein, dass ein Turbolader nach 850KM kaputt geht, oder?
- Kann der Turbolader nicht auch in den 5KM, die schon gefahren wurden, kaputt gegangen sein?
Kenne mich mit Motorentechnik leider überhaupt nicht aus...

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Danke für Hilfe!!!

-- Editiert von Moderator am 09.07.2016 20:03

-- Thema wurde verschoben am 09.07.2016 20:03

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

:forum:

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat:
dieser war aber bei Übergabe schon an und das blieb auch so, also konnte ich den KM Stand auch so nicht sehen.

Doch: wie man ja schon selbst angemerkt hat, einfach den Tempomaten ausschalten.
Im Übrigen sind die Tachostände in der Regel auch in den vertraglichen Vereinbarugnen vermerkt. Sollte man mal prüfen.



Zitat:
Unwissend darüber, dass der Wagen nicht einmal ansatzweise eingefahren war, fuhr ich ganz normal.

Ist "einfahren" den den moderenen Wagen denn überhaupt noch notwendig?
Und was genau bedeutet dei Dir "normal"?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo ich fahre seit nun fast 17 Jahren Firmenwagen immer Turbodiesel. Und ich kann sagen dass ich diese App Übernahme immer gleich mit Vollgas gefahren habe.

Mir ist noch nie ein Turbolader dadurch kaputt gegangen. Hier müsste der Vermieter schon nachweisen dass du hier wirklich etwas drastisch falsch gemacht hast.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.
Also ich glaub ja jetzt hier eher an einen Witz!?

War der Wagen schon defekt oder noch ok als du ihn zurück gegeben hast?
Wurde dir die Rücknahme bestätigt?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Also ich sehe hier eine Haftung aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt.

Selbst, wenn man den Wagen hätte einfahren müssen, hätte ein gesonderter Hinweis dem Vermieter oblegen. Der Kunde muss hier nicht gesondertes Wissen mitbringen.

Ferner wäre eine Haftung allenfalls zu begründen, wenn übermäßiger Mietgebrauch vorläge, also bspw. mit dem Mietwagen direkt die Nordschleife am Nürburgring angefahren worden wäre und da mal richtig die Sau rausgelassen würde. Das dürfte bei einem Seat eher auszuschließen sein.

Ergo: Wenn der Vermieter Geld will, müsste er einen Fehlgebrauch außerhalb des Mietvertrages beweisen. Das wird ihm nicht gelingen, so dass Sie mit Gelassenheit reagieren können.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Blindauer):
- Muss ich die Kosten für die Reperatur übernehmen?

Wie wurde das Fahrzeug zurück gegeben? Wurde es Mängelfrei vom Autoverleiher zurückgenommen und schriftlich bestätigt?


Zitat (von Blindauer):
Der gesamt KM Stand wird in diesem Auto nur angezeigt

Normalerweise steht der auch auf dem Mietvertrag ;)

Zitat (von Blindauer):
Es kann doch nicht sein, dass ein Turbolader nach 850KM kaputt geht, oder?

Doch, da generell die TSI-Motoren gerne erst mal warm gefahren möchten, bevor man sich jenseits von 4000 Touren befindet.

Zitat (von Blindauer):
- Kann der Turbolader nicht auch in den 5KM, die schon gefahren wurden, kaputt gegangen sein?

Das hätten Sie gemerkt, wenn Sie nicht mehr (richtig) beschleunigen hätten können ;)

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17008 Beiträge, 5896x hilfreich)

Ich sehe hier keinerlei Anhaltspunkt warum der Mieter zahlen sollte. Die Mitsache wurde vertragsgemäß genutzt. Ich sehe bei einer normalen Nutzung keinerlei Ansprüche von Seiten des Vermieters als begründet an. Der Turbolader kann durchaus bereits einen Vorschaden gehabt haben, der sich jetzt erst bemerkbar gemacht hat.
Der Vermieter möchte etwas, dann muss er auch die Schuld des Mieters beweisen können.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Der Vermieter möchte etwas, dann muss er auch die Schuld des Mieters beweisen können.

Sehe ich ähnlich. Zumal wird von einem Defekt des Turboladers bestimmt nichts auf einem Rückgabeprotokoll (was dem TE bestimmt vorliegt) stehen.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort


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