Hallo, liebe 123recht-user.
Ich habe mich aufgrund einer Frage hier neu angemeldet und hoffe auf ein paar gute Ratschläge. Ich weiß, es ist alles ein wenig durcheinander, ich versuche es so gut es geht verständlich zu schreiben... wenn ich im falschen Unterforum bin bitte ich dies zu entschuldigen... :-)
2004 sind wir damals in Wohnung A eingezogen, kurz danach gab es einen Rohrbruch und nachdem der knappe halbe Meter Wasser weg war, machte sich schnell Schimmel breit.
Wir sprachen mit dem Vermieter, der uns daraufhin eine Ausgleichswohnung(B)anbot, solange bis Wohnung A saniert ist.
Kurz nach dem Einzug in Wohnung B wurde deren Miete in den dazugehörigen Mietvertrag eingebunden, was für uns bedeutete 300€ im Monat mehr zu zahlen. Diesen Mietvertrag in Wohnung B unterschrieben wir nicht,hatten es auf den Mietvertrag von Wohnung A belassen, lediglich mehr Nebenkosten gezahlt, da Wohnung B größer war als Wohnung A!
Kurz darauf kam plötzlich ein neuer Mieter in Wohnung A, zu deren wir eigentlich noch einen gültigen Mietvertrag hatten!
Wir setzten uns mit einem Anwalt in Verbindung. Dieser schrieb lediglich Briefe, leitete aber sonst nichts weiter ein. Auch, weil der Vermieter 13 Monate brauchte um 1! Brief zu beantworten! Alles zog sich immens in die Länge.
Wir kürzten mit Hilfe des Anwaltes damals die Miete in Wohnung B, damit der Vermieter endlich reagiert!
2009 zogen wir aus der Wohnung aus, da einfach NICHTS passierte, der Anwalt schrieb, nichts kam zurück, wir sahsen wie auf Kohlen und suchten uns etwas "sicheres". Ein Kündigungsschreiben ging über den Anwalt zum Vermieter, eine Empfangsbestätigung haben wir bis heute nicht.
Damals war es auch so, das wir die Mietkürzungen von Wohnung B auch auf die Nebenkosten draufgeschlagen bekamen, was dann horrende Summen von fast 2500€ Nachzahlung mit sich brachte. Auch hier haben wir nur 1 Rechnung, keine Mahnung, nix!
Wie sieht das jetzt aus?
Ich muss aufgrund meines Exmannes nun in Privatinsolvenz gehen, darf aufgrund der Regelungen keine Restschulden haben. Hat der Vermieter, nun nach 2 Jahren noch Möglichkeiten offene Posten (2x Miete, ohne Rechnung
& Mahnung und die Nebenkosten von 2004-2009)in Rechnung zu stellen?
Seit gut 2,5 Jahren gab es weder beim Anwalt Neuigkeiten, noch wurden wir vom Vermieter kontaktiert. Unsere neue Adresse liegt beim Anwalt, haben wir Nachbarn hinterlassen und uns auch bei den Behörden um&abgemeldet...
Wie sieht das ganze jetzt aus? Muss ich um meine Insolvenz bangen?
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Mietvertrag-Chaos, Hilfe!
13. Juni 2011
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Frage vom 13. Juni 2011 | 22:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag-Chaos, Hilfe!
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#1
Antwort vom 14. Juni 2011 | 00:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119615 Beiträge, 39749x hilfreich)
quote:
Ich muss aufgrund meines Exmannes nun in Privatinsolvenz gehen, darf aufgrund der Regelungen keine Restschulden haben.
Also hier in Deutschland geht man in die Insolvenz um Restschulden loszuwerden ...
Denn ohne Restschulden benötigt man logischerweise keine Insolvenz mehr.
Im übrigen gilt die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren ab dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 14. Juni 2011 | 12:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verstehe ich das dann richtig, das der Anspruchszeitpunkt erst Ende 2009 war?
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#3
Antwort vom 14. Juni 2011 | 15:09
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Die Frage solltest du dem Anwalt stellen. Nur der kann das aus der Kenntnis der Unterlagen vernünftig beantworten. Ich vermute, das alle Forderungen, insbesondere aus der Kürzung der Miete (bis Ende 2008), verjährt sind. Danach in Rechnung gestellte Forderungen würden erst später verjähren. Die Nachfoderungen abzulehnen, Einrede der Verjährung auszusprechen und die Situation genauer zu beurteilen ist Aufgabe des RA.
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