Mann A stirbt und beerbet séine Frau B. Sie entscheidet sich das Erbe (Haus) aus finanziellen Gründen zu verkaufen und nimmt sich einen Makler C. Noch vor Vertragsende stirbt B und die Kinder (3)nehmen das Erbe an und kündigen nach Ablauf der Vertragslaufzeit den Maklervertrag mit C.
Nun aber besteht C auf den im Vertrag festgelegten Pauschalbetrag, der eigentlich nur zu zahlen wäre, wenn sich Frau B vor Vertragsablauf für eine Kündigung des Vertrages entscheiden sollte.
Er begründet es folgendermaßen... Da er während der Vertragslaufzeit einen Interessenten gefunden hat, hat er das Recht diesen Pauschalbetrag dennoch forden zu können, auch wenn kein Verkauf zustande gekommen ist und die Kinder den Maklervertrag gekündigt haben.
Wen jemand nützliche Tipps hat, würde ich mich freuen.
LG Cheero
Maklervertrag gekündigt, Makler will trotzdem Pauschalbetrag
23. Mai 2008
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Frage vom 23. Mai 2008 | 08:34
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 9x hilfreich)
Maklervertrag gekündigt, Makler will trotzdem Pauschalbetrag
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#1
Antwort vom 23. Mai 2008 | 12:15
Von
Status: Praktikant (680 Beiträge, 237x hilfreich)
Lass dich nicht von dem Makler einschüchtern, wenn die Vetragslaufzeit zu Ende war und keine Entschädigung NACH Ablauf vereinbart wurde, hat er auch keine zu bekommen.
Wenn er wärend der laufzeit einen Interessenten gefunden hätte ( ich glaube nicht, dass er hat), wäre es seine Pflicht gewesen euch zu informieren.
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