Makler hat nicht die richtige Hausnummer angegeben

7. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
müllermilch
Status:
Schüler
(396 Beiträge, 118x hilfreich)
Makler hat nicht die richtige Hausnummer angegeben

Hallo,

der Makler hat bei dem Expose bei der Hausnummer, statt Nr. "16" nur die "6" angegeben.
Jedoch hat er das Objekt, was ein sehr markantes ist richtig bebildert und mit Außen.- und Innenaufnahmen gezeigt und Plänen beschrieben.
Das Objekt liegt in einem umzäunten Gewerbepark in dem es 5 Objekte gibt. Jedes Objekt ist mit einem eigenen Namen versehen. Im Expose war auch der richtige Name wiedergeben und das Objekt richtig markiert. Das Objekt ist es hervorstechend in Art und Bauweise. Auch steht am EIngang des Gewerbeparks eine Tafel in dem die Objekte benannt werden. Deshalb auch leicht zu finden.

Besteht für den Makler deshalb bei erfolgreicher Vermittlung ein Provisionsanspruch trotz des "Schreibfehlers" ?

Grüße Tom




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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

aus welchem Grund sollte den kein Anspruch bestehen? Das ist doch wohl ein offensichtlicher Fehler, der auch von dir sofort erkannt werden konnte, wieso sagst du das dem Makler nicht einfach?

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#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Aber natürlich würde dieser bestehen, zumal sicher im Vertrag dieser Fehler behoben sein wird.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Wieder so ein Spaß-Thread?!?
:party:


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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert radfahrer999 am 07.01.2014 15:18

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von müllermilch am 07.01.2014 11:59

Besteht für den Makler deshalb bei erfolgreicher Vermittlung ein Provisionsanspruch trotz des "Schreibfehlers" ?

Der Provisionsanspruch begründet sich aus einem zustande gekommen Vertrag. Wenn also ein Vertrag zustande kommt, trotz Schreibfehler im Expose, so ist der Makler zu bezahlen. (Punkt)

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#5
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Eben. Man könnte allenfalls umgekehrt Schadensersatzansprüche gegen den Makler stellen, wenn man beweisen kann, daß einem durch den Fehler ein früherer Vertragsschluß entgangen ist (und man dadurch einen finanziellen Schaden hatte).

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