Makler Coutage f. Verkäufer ?

30. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
SDVB
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Makler Coutage f. Verkäufer ?

Hallo,

im Dezember 2007 wurde ein Makler durch meine "Ex" und mich mit dem Verkauf unseres Hauses beauftragt. Hierbei wurde ledigllich ein mündlicher (!) Vertrag geschlossen, der dem Makler ein Vorverkaufsrecht für ca. 3-4 Monate einräumte.
Nach nun fast einen Jahr mit sehr wenig Interessenten wurde unsererseits vorgeschlagen das Objekt auch überregional anzubieten, was von dem Makler bedingt durch das erschöpfte Budget für dieses Objekt abgelehnt wurde. Sollte das Haus allerdings durch Eigeninitiative verkauft werden will der Makler eine "Entschädigung" von uns.

Meine Frage(n) hierzu:
* müssen wir ggf. eine Entschgädigung an ihn zahlen ?
* steht dem Makler eine Entschädigung zu, falls ich den Anteil meiner "Ex" übernehme oder eine anderer Makler mit dem Verkauf beauftragt wird ?

-Danke- & Greetz


-- Editiert von SDVB am 30.10.2008 09:10

-- Editiert von SDVB am 30.10.2008 09:34

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Wie du schreibst, hat der Makler nur für 3-4 Monate einen Auftrag gehabt.
Nur wenn jetzt noch ein Käufer kommt,den er zeuch geschickt hat, könnte er nich Anspruch auf eine Provision haben,
eine Entschädigung müsste mit euch extra vereinbart worden sein, wie du schreibst hat der Makler selbst ja abgelehnt überregional zu annoncieren.
Wüsste nicht was entschädigt werden sollte.

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#2
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Ob und was Sie zahlen müssen, hängt von der Vereinbarung ab, die Sie mit dem Makler getroffen haben. Die gesetzliche Regelung in § 652 BGB sieht vor, dass dem Makler nur dann ein Anspruch zusteht, wenn der Vertragsschluss INFOLGE der Maklertätigkeit zustande kommt.

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