Hallo,
gemäß §286 BGB
bedarf es einer i. d. R. einer Mahnung, damit der Schuldner in Verzug kommt.
Muss ein "Erinnungsschreiben" des Gläubigers ein konkrete Frist (z. B. 2 Wochen) enthalten, damit es als Mahnung gilt und der Schuldner in Verzug gerät?
Gerät der Schuldner direkt mit dem Erhalt des Schreibens in Verzug oder erst nach dem Ablauf der Frist (ohne Zahlung).
Vielen Dank für eine Antwort.
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Mahnung ohne Frist
14. September 2011
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Frage vom 14. September 2011 | 16:10
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 14x hilfreich)
Mahnung ohne Frist
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#1
Antwort vom 14. September 2011 | 16:33
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
quote:
Muss ein "Erinnungsschreiben" des Gläubigers ein konkrete Frist (z. B. 2 Wochen) enthalten, damit es als Mahnung gilt und der Schuldner in Verzug gerät?
Ohne Frist kein Verzug. (Solange dieser nicht ohnehin schon anderweitig begründet ist, etwa durch eine klare Terminierung der Schuld oder ernsthafte und endgültige Verweigerung etc.)
quote:
Gerät der Schuldner direkt mit dem Erhalt des Schreibens in Verzug oder erst nach dem Ablauf der Frist (ohne Zahlung).
Letzteres. Das ist ja der Sinn einer Frist, daß ihr Ende maßgeblich ist.
Außerdem wäre ansonsten eine Fristsetzung ja völlig überflüssig.
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