Mahngebühren - welche Kosten kann ich als Privatperson in einem Mahnbescheid geltend machen?

4. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
carrie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahngebühren - welche Kosten kann ich als Privatperson in einem Mahnbescheid geltend machen?

Hallo,
wie ist die aktuelle Rechtslage bei Mahnkosten, welche Kosten kann ich als Privatperson in einem Mahnbescheid geltend machen?

Ich hatte bisher bei Mahnungen pro Mahnung 2,50 € angesetzt und ab der 3. Mahnung 5,00 €. Ist das zuviel?
Kann ich diese Mahnkosten im Mahnbescheid als Nebenkosten mit aufführen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schmidt,jessica
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe aus Österreich eine Mahnung von
KSV Inkasso Wien bekommen,in dem ich
95 Euoro Spesen des Gläubigers sowie 90 Euro für Bearbeitungs-und Evidenzhaltungsgebühr
übernehmen soll und noch 30Euro Mahnspesen.

Hat das alles so seine Richtigkeit??????Das wären ja dann ein Mahnbetrag von 215 Euro!!
Danke im voraus!!

-- Editiert von schmidt,jessica am 08.06.2004 13:31:09

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

zu carrie:
mahngebühren gibt es nicht, nur die tatsächlich entstandenen kosten (porto, telefon usw.). die pauschalen können nur geltend gemacht werden, wenn sie dies vereinbart haben. soweit mein kenntnisstand.

in austria:
was da abgerechnet wurde, könnten wohl die inkassogebühren sein, die dann wahrscheinlich abhängig sind von der offenen forderung. aber vielleicht weiss jemand im forum, was in österreich gilt. zudem müsste geprüft werden, welches recht (deutsches?) anwendung findet.

ureta

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