Mahngebühren in Höhe von 8,- Euro gerichtlich geltend machen?

18. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Xandra2
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahngebühren in Höhe von 8,- Euro gerichtlich geltend machen?

Ich habe nur eine kurze Frage:

Kann eine Frirma Mahngebühren in Höhe von 8,- Euro gerichtlich geltend machen, wenn diese nicht Vertraglich festgelegt sind?

Vielen Dank für eine Antwort.

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Grundsätzlich ja, wenn ein Vertrag nicht frist- oder sachgerecht erfüllt wurde, muß auch nicht vertraglich vereinbart werden, sonst müsste das halbe BGB im Vertrag stehen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Ja natürlich, wenn man plausibel machen kann, dass durch die Mahnung Kosten in dieser Höhe entstanden sind

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.654 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen