Mahnbescheid - Vertrag nie erhalten

21. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)
Mahnbescheid - Vertrag nie erhalten

Hallo. Ich habe gegen Ende 2013 für Anfang 2014 für meine neue Wohnung in der ich jetzt lebe online über Check24 oder ein ähnliches Portal meinen Energieanbieter wechseln wollen. Ich bekam weder per Mail noch postalisch eine Zusage, Absage oder Vertragsunterlagen. Ich dachte mir, werden sich schon melden, ansonsten bleib ich bei dem jetzigen. Ich muss zugeben, es ist dann in Vergessenheit geraten. Nach nem Jahr meldete sich dann unser regionaler Versorger und schrieb, dass ich jetzt über die versorgt werde und machte mir gleich ein Angebot mit nem guten Tarif. Und von da an hatte ich dann für meine neue Wohnung auch meinen Vertrag, den ich bis heute auch zahle. Dachte mir, entweder melden die sich oder ich bin durchgerutscht. Ist nem Bekannten von mir mit dem TV-Anschluss für seine Wohnung 3 Jahre so gegangen.
Jetzt nach 4 Jahren erhalte ich einen Mahnbescheid, der von Dr. Dohr und Kollegen beantragt wurde, ich solle Betrag X aus Stromlieferungsvertrag für die Firma Y zahlen. Also jene Firma, die ich damals online für meinen neuen Vertrag wollte, ich aber nie wieder was von denen gehört habe. In dem Mahnbescheid steht auch kein Vertragsdatum (wäre ja noch schöner, weil es ja keinen Vertrag gibt), es stehen bei der Hauptforderung nur das Datum von 2 angeblichen Mahnunge aus 2015.

Wie verfahre ich jetzt?

Es gibt keinen Vertrag, keine Unterschrift, keine Beitragsrechnungen, nicht mal eine Abschlussrechnung, nichts. Ich hab irgendwann mal vor längerer Zeit eine Mahnung per E-Mail von dieser Kanzlei erhalten, ohne Konkretesierung, nur sinngemäß, ich hätte Betrag X noch nicht bezahlt und solle umgehend so eine Nummer anrufen und noch ein paar Drohnungen. Dann habe ich denen geantwortet, dass ich diese angebliche Forderung nicht zuordnen kann und sie mir doch bitte auf dem Postweg die Unterlagen zukommen lassen sollen, um die es angeblich geht, vorher werde ich weder irgendwo anrufen noch irgendwas bezahlen, von dem ich nicht mal weiß, was ich da bezahlen soll. War mir zu dem Zeitpunkt wirklich nicht klar und ich habs eher als Dummfang abgetan, weil ja keine Daten zur Forderung in dieser E-Mail standen.

Ich mein gut, irgend jemandem steht ja die Summe für das eine Jahr sicher zu. Aber das könnte genauso gut mein alter/neuer Stromanbieter sein. Ich weiß nun nicht, bei wem der Fehler liegt. Kann ebenso gut mein Versorger irgendwas vergeigt haben. Fakt ist dennoch, ich habe von dem "neuen" keinerlei Unterlagen erhalten. Ich konnte also weder die Summe, die Fälligkeit noch sonst irgendwas wissen.
Sicher, wars vielleicht nicht richtig, die Sache auf sich beruhen zu lassen, andererseits denke ich mir auch, dass wenn jemand Geld von mir will, doch zumindest in der Lage sein sollte, das auch zu kommunizieren. Und das es weder Vertrag, noch Rechnung, noch Mahnung gab ist schon sehr kurios. Zumindest ne Abschlussrechnung bekommt man doch am Ende des Jahres.



-- Editiert von danysahne01 am 21.12.2017 11:45

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von danysahne01):
Wie verfahre ich jetzt?


Fristgerecht Widerspruch ankreuzen, per Einschreiben an das Gericht zurück, abwarten. Wenn die das Verfahren anstreben sollten, müssten die einen Vertragsschluss nachweisen.

Egal wer was vergeigt hat, es scheint nicht an den Netzbetreiber durchgedrungen zu sein, sonst hätte sich der Grundversorger nicht gemeldet.


1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also hast du tatsächlich für den Zeitraum auch nichts bezahlt? Es sind keine Abschläge bei dir abgebucht worden oder? Den Grundversorger oder den "Ex" hast du also auch nicht für den Zeitraum bezahlt?

Zunächst einmal ganz Grundsätzlich: Forderungen bis Ende 2013 sind verjährt. Die aus 2014 aber noch nicht. Durch den Mahnbescheid wird gehemmt. Da geht also nichts.



-- Editiert von mepeisen am 21.12.2017 13:39

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Nee, habe das ganze Jahr 2014 nix bezahlt, weder an den alten noch an den neuen. Der örtliche Versorger hat sich erst Ende 2014/Anfang 2015 bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass sie mich ab sofort versorgen.

Für 2013 wären es glaube 2 Monate. Aber gut zu wissen, das die verjährt sind, danke. In dem MB steht auch kein Vertragsdatum oder irgendein Zeitraum. Nur eine Vertragsnummer und ein Datum von einer angeblichen Mahnung aus 2015. Aber dann haben die trotzdem über ein Jahr nicht gemerkt, dass die keine Kohle bekommen haben. Wenn ich meinen örtlichen Versorger 2 Monate nicht bezahlen würde, hätte ich aber schon mindestens die 2. Erinnerung im Briefkasten.

Ich hab aber mal gelesen, dass das beim Strom ne Art konkludenter Vertrag ist. Also in dem Moment wo ich den Strom dann in der neuen Wohnung entnehme, gehe ich quasi einen Vertrag ein. Aber mit wem, zu welchen Bedinungen und in welcher Höhe?
Es gab auch 2015 oder Ende 2014 keine Jahresabschlussrechnung.
Ich denke mir, dass im Falle einer Klage, ich wahrscheinlich das bezahlen müsste, was im Schnitt so mein Verbrauch gewesen wäre. Aber wahrscheinlich dann ohne Gebühren und Zinsen. Sehe ich das richtig?

Sollte ich dann auf dem Widerspruch hilfsweise auf die Verjährung hinweisen? Da dort kein Vertragsdatum genannt wurde. Oder einfach unkommentiert komplett Widerspruch?

-- Editiert von danysahne01 am 22.12.2017 11:49

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von danysahne01):
Oder einfach unkommentiert komplett Widerspruch?


So.
Das Gericht interessiert es in diesem Stadium des Falles nicht, weshalb widersprochen wird.
Die gucken nur wo welches Kreuz gemacht wurde und ob das fristgerecht geschehen ist, das war es.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der örtliche Versorger hat sich erst Ende 2014/Anfang 2015 bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass sie mich ab sofort versorgen.

Offenkundig, weil der Anbieter, der da fordert, fristlos gekündigt hat, weil nicht bezahlt wurde.

Die spannende Frage wäre nun, wieso das alles nicht geklappt hat. Hat er eine falsche Adresse übermittelt bekommen aber die richtige Zählernummer? Das ist reichlich kurios.

Zitat:
Aber gut zu wissen, das die verjährt sind, danke.

Mein Beitrag war etwas missverständlich. Sorry. Das aus 2013 ist auch nicht verjährt. Denn es zählt als Verjährungsbeginn, wann die Abrechnung erstellt wurde und das war sicher irgendwann in 2014.

Zitat:
Also in dem Moment wo ich den Strom dann in der neuen Wohnung entnehme, gehe ich quasi einen Vertrag ein

Ausschließlich mit dem Grundversorger und auch nur dann, wenn sonst niemand beliefert..

Zitat:
Ich denke mir, dass im Falle einer Klage, ich wahrscheinlich das bezahlen müsste, was im Schnitt so mein Verbrauch gewesen wäre. Aber wahrscheinlich dann ohne Gebühren und Zinsen. Sehe ich das richtig?

Tja. Erst mal kommt es drauf an, ob nun ein Vertrag zustande kam oder ob er nicht zustande kam. Wenn man dann vermutet, dass eine falsche Adresse übermittelt wurde, kommt es drauf an, wer daran Schuld trägt.

Ich würde hier erst mal komplett widersprechen, denn wenn ich dich richtig verstehe, hast du bis heute keine Abrechnung erhalten.
Dann würde ich den Anwalt direkt anschreiben und nur wenige Worte verlieren. Nicht groß erklären. Ich würde die Verwunderung ausdrücken, dass er einen Mahnbescheid beantragt hat und ich würde einen Vertragsnachweis und die entsprechende Stromabrechnung, sowie eine Zustellnachweis von Mahnungen u.ä. zur Prüfung fordern. Nicht erwähnen, dass man eine Mahn-Mail erhielt.

Dann kann man sehen, was passiert.

Irgendjemanden musst du ja bezahlen. Also entweder diesen Stromanbieter oder den Grundversorger. Ich würde mich persönlich eher darauf stützen, dass ich den Gläubiger hier bezahlt und die Gebühren verweigert wegen Betrugs. Ich halte es für gefährlich, zu argumentieren, dass man keinen Vertrag hatte. Zwar gab es irgendwie keine Annahme deines Vertragsangebotes, aber wenn dir der Fehler wegen falscher Adresse angelastet wird o.ä.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Tja, das mit der Adresse kann ich halt auch nicht mehr wirklich nachweisen. Ich habe jedenfalls damals rechtzeitig das ganze online beantragt, ca. im september/oktober mit vertragsbeginn ab dezember. und fakt is auch, ich habe noch bis mitte januar die post in meiner alten wohnung geleert und es war auch noch mein name dran. in der ganzen zeit ging weder an die alte noch an die neue adresse irgendwelche post von denen.

okay, also werde ich erstmal vollumfänglich widersprechen und mich dann im stillen um meine faktenlage kümmern. werde denen nicht noch was in die hände spielen, wo die sich dann irgendwas zurechtlegen und angebliche beweise konstruieren können. die kanzlei ist ja nun auch nicht gerade bekannt für ihre seriosität.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Auch mal beim Grundversorger klären ob dort überhaupt etwas bekannt war mit einem anderen Versorger und für welche Zählerstände zu zahlen ist. Wenn nahtlos nach dem letzten bekannten Vorvertrag an den Grundversorger bezahlt wird, dann sind andere Forderungen doppelt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von danysahne01):
Ich hab aber mal gelesen, dass das beim Strom ne Art konkludenter Vertrag ist. Also in dem Moment wo ich den Strom dann in der neuen Wohnung entnehme, gehe ich quasi einen Vertrag ein. Aber mit wem, zu welchen Bedinungen und in welcher Höhe?

In der Regel mit dem Grundversorger bzw. mit dem aktuellen Belieferer.



Zitat (von danysahne01):
Oder einfach unkommentiert komplett Widerspruch?

Genau das



Zitat (von danysahne01):
also werde ich erstmal vollumfänglich widersprechen und mich dann im stillen um meine faktenlage kümmern.

Das erscheint mir erst mal das sinnvollste zu sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

widerspruch ist raus.

was mir noch einfällt zum thema verjährung. da ich den vertrag damals so im oktober 2013 abschließen wollte mit beginn ab 1. dezember 2013, ich aber keinen vertrag, keine abschlagszahlung und auch keine mahnung erhielt, kann ich ja theoretisch auch nicht in verzug bekommen sein. welches datum ist denn dann eigentlich die grundlage für eine verjährung? die schreiben in ihrem mahnbescheid als hauptforderung "versorgungsleistung - strom, wasser, gas wärme (obwohl ich ja nur strom wollte, alles andere geht gar nicht) - gmäß Anspruch unserer mahnschreiben vom 24.01. bis 10.03.2015"

es steht kein vertragsdatum oder sonstwas drin. eine mahnung allein versetzt einen ja noch nicht in verzug, wenn die grundlage (vertrag) fehlt. und auch diese mahnungen habe ich nicht erhalten. nur irgendwann mal vereinzelt irgendwelche e-mails, auf die ich ja geantwortet hatte, dass sie mir das bitte per post senden sollen inkl. entsprechender nachweise der forderung. und das kam halt nie. (hab meine postadresse nicht angegeben).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
welches datum ist denn dann eigentlich die grundlage für eine verjährung

Es gibt irgendwoher abgeleitet ein Gebot, dass bei Vorliegen der Abrechnungsgrundlagen (Also Zählerstände...) die Abrechnung maximal ein Jahr später erstellt werden muss. Beliebig rauszögern ist also nicht möglich.

Zitat:
es steht kein vertragsdatum oder sonstwas drin. eine mahnung allein versetzt einen ja noch nicht in verzug, wenn die grundlage (vertrag) fehlt.

Verträge können aber auch beispielsweise mündlich geschlossen werden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

ja klar, mündlich. soweit gehe ich mit. aber ich habe ja nicht mal abschlagsrechnungen erhalten. also wieviel ich wann, wohin überweisen muss. und eine endabrechnung wie es ja beim strom üblich ist, bekam ich auch nie.
alles sehr kurios. hab aber extra noch mal geschaut. antragsteller ist der stromanbieter und wird von dohr und kollegen vertreten. hatte erst die vermutung, es wurde verkauft.

was mir noch einfällt..... die hatten ja nicht mal den zählerstand und die zählernummer meiner neuen wohnung von mir. wie auch. sehr, sehr merkwürdig und umso mehr ich darüber nachdenken, umso kurioser wird das.

-- Editiert von danysahne01 am 11.01.2018 12:19

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Versuch es doch über Check24 nachzuverfolgen. Vielleicht wurden falsche Daten von Check24 an den Anbieter gesendet.
In jedem Fall würde ich die Zahlung plausibler Beträge nach Vorliegen der Rechnung ausdrücklich anbieten. Aber aufpassen, das das mit dem Grundversorger passt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Es gibt leider neue, blöde Umstände..... Durch die pfiffige Idee, den MB kurz vor den Feiertagen zu erlassen, haben die leider (Asche auf mein Haupt) ihr Ziel erreicht. :-( Mein Widerspruch kam zu spät beim Gericht an und wird nun als Einspruch gewertet. Die müssen, übertrieben gesagt, echt schon die Briefmarke drauf gehabt haben, denn der Vollstreckungsbescheid wurde schon beantragt. Habe lange überlegt was ich mache und dabei den nächsten Fehler begangen. Habe vom Gericht den Termin zur mündlichen Verhandlung bekommen. Ich habe in dem ganzen Zettelgewirr übersehen, dass da eine 2-Wochen-Frist angesetz war, um Einwände oder Beweise vorzubringen. Die sind natürlich um. War auch verwundert, Brief vom Gericht kam am 16. Feburar, Verhandlung ist am 21. März. Sonst liegen da immer 2-3 Monate dazwischen. Deshalb wollte ich nichts überstürzen und mir in Ruhe Gedanken drum machen. Die gegnerische Partei erscheint nicht, auch kein Vertreter, da ihnen die Anreise zu weit ist. Aber ich werde geladen? Kann ich nicht trotzdem meine Sicht der Dinge schriftlich dem Gericht vorlegen, statt zu erscheinen? Hintergrund ist der, dass ich trotz Notizen, Angst habe, etwas zu vergessen und da ich den Richter schon mal erleben durfte, weiß ich, dass das ein typischer Hemdsärmelträger ist und einfach nur abhandelt, man ist nur ne Aktennummer, er ist einfach ein unsympathischer Holzkopf, sorry, wenn ich das so sage.
Was erwartet mich, wenn ich nicht erscheine? Ist ja nun kein Strafprozess. Und so wie ich den Richter kenne, kann ich mich eh drehen und wenden wie ich will, der urteilt immer gegen den Beklagten. Hab ich auch schon von anderen Leuten gehört, dass der Einwände und Beweise immer sehr lapidar abtut. :-(

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Man hat also nicht nur den Widerspruch vergeigt, sondern auch die Frist vom Gericht. Das hat auch nix mit Pfiffigkeit von irgendwem zu tun, man hat bereits am 21.12. die Info bekommen, Widerspruch einzulegen.

Den angesetzten Termin sollte man jetzt nicht auch noch verpassen. Ansonsten wird man zahlen dürfen.

Wenn man es sich nicht zutraut, einen Anwalt hinschicken, der das kundtut:

Zitat (von danysahne01):
Es gibt keinen Vertrag, keine Unterschrift, keine Beitragsrechnungen, nicht mal eine Abschlussrechnung, nichts.


0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

ich dachte, ich habe meinen widerspruch ausreichend zeitig abgeschickt, kam wohl aber doch einen tag zu spät an. okay, ****. aber das ist ja die strategie, dass es im jahreswechsel-feiertags-wirbel untergeht und man die frist verpasst.

ich habe ja den termin zur mündlichen verhandlung bekommen für den 21. märz. irgendwo auf einem anderen blatt stand dann, man kann beweise oder dergleichen vorbringen bis zu 2 wochen nach zustellung. das hab ich überlesen und war mir auch neu. hatte schon mal so eine verhandlung und da stand nicht derartiges drin.
ich bin da leider nicht rechtssicher und hab da aus unwissenheit was vergeigt, ja, geb ich zu. aber wozu dann noch die mündliche verhandlung, wenn ich dann nichts mehr vortragen kann? hä? da steh ich grad auf dem schlauch. so ein termin ist doch dazu da, die fakten zu erörtern und das dann der richter zu einem ergebnis kommt. warum darf ich mich dann zum termin nicht mehr verteidigen, muss aber dennoch (wurde geladen) erscheinen und die gegnerische partei nicht.

ich war bei der verbraucherzentrale und die meinten, so ganz einfach ist das nicht mit der rechtslage. deshalb denke ich ja auch, dass so ein mündlicher termin auch wichtig ist, dass ich mich persönlich äussern kann. so war es in der anderen verhandlung die ich hatte, auch.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

Aber okay es ist wie es ist, ich werd mich dem Termin nächste Woche stellen, auch in dem Wissen, das besagter Richter grundsätzlich verbraucherunfreundlich entscheidet.

Die Verbraucherzentrale meinte, man könne mir einerseits konkludentes Verhalten unterstellen, da ich ja nun mal Strom verbraucht habe, aber es ist nicht klar an wen, was in welcher Höhe zu zahlen ist, da es ja keinen Vertrag gibt.
Das Widerrufsrecht ist hier auch keine Hilfe, das beläuft sich ja auf 1 Jahr, wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Wenn ich aber gar keine Unterlagen erhalten habe..... hm, großes Fragezeichen.

Ich wollte noch mal wissen, ob ich trotz des Gerichtsverfahrens wenigstens die Forderrungen aus 2013 mit der Einrede der Verjährung vom Tisch bekomme. Ich hatte ja meinen Widerspruch/Einspruch nicht begründet.

Ich lese gerade in dem ganzen Schriebs vom Gericht noch folgendes "Im Termin sollen die erschienen Partein zum Sach- und Streitstand persönlich gehört werden. Der Rechtsstreit soll möglichst im Termin abgeschlossen werden. Bereiten Sie sich deshalb auf den Termin sorgfältig vor und bringen Sie alle Unterlagen - auch wenn Sie vom Gericht nicht ausdrücklich angefordert worden sind - zum Termin mit."
Wozu dann die Verfügung, ich solle innerhalb von 2 Wochen nach erhalt des Schreibens alle Unterlagen einreichen..... Die Fragezeichen werden immer größer. Blicke da echt nicht durch.

-- Editiert von danysahne01 am 15.03.2018 13:41

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wo ist das Problem? Du hast zu zahlen was Du verbraucht hast. Ohne Verbrauchsabrechnung bist Du nicht in Verzug. Und auf Verjährung zu setzen ist a) eine unschöne Vorgehensweise und b)wird es nicht klappen wegen Hemmung.

Wenn Du die Sache bisher mit Zählerständen und Abrechnung nicht geklärt bekommen hast, wird es eng. So was mögen auch Richter nicht. Kommst Du aber mit unwiderlegbaren Fakten und weist auf Zahlungsbereitschaft für die verbrauchte Leistung hin, dann hast Du im Richter einen Freund. Nicht ohne Grund hatte ich bereits kommentiert: "In jedem Fall würde ich die Zahlung plausibler Beträge nach Vorliegen der Rechnung ausdrücklich anbieten." Lag den Unterlagen eine korrekte Verbauchsabrechnung bei und diese ist nicht bezahlt, dann wirst Du zumindest ein Teil der Gerichtskosten zusätzlich zahlen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
so486234-84
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es kam leider überhaupt nichts, ausser der Mahnbescheid, wo halt auf den angeblichen Vertrag und die angebliche Abschlussrechnung verwiesen wurde. Natürlich habe ich verbraucht und bin auch bereit das zu bezahlen, was ich auch bei meinem jetzigen Anbieter zahle, eben was für meine Wohnungsgröße und meine Lebenssituation angemessen ist. Also aktuell zahle ich um ca. 25,- Euro. So in der Höhe wäre ich auch bereit, das ganze in Raten abzubezahlen. WENN denn wirklich klar ist, wer das Geld zu bekommen hat.

Verjährung würde den Monat Dezember 2013 betreffen. Wurde das schon mit dem Gerichstverfahren gehemmt? Ich dachte, das kann ich auch vor Gericht noch mit Einrede der Verjährung abwenden.


Mein Problem ist aber diese widersprüchliche Aussage in dem Gerichtsbrief. Auf de einen Seite steht, ab Zugang habe ich nur 2 Wochen Zeit, um mich schriftlich zu wehren, wenn nicht, dann ist nach Ablauf der 2 Wochen jegliche Möglichkeit auf Verteidigung abgeschnitten. Auf der nächsten Seite steht aber, ich soll alle Unterlagen zum Termin mitbringen, und man will die Parteien anhören und die Sachlage erörtern. Das ist für mich sehr wirr und unklar und ich weiß gar nicht, was das soll und wozu dann noch eine mündliche Verhandlung nötig ist, wo ich auch noch alles darlegen und mitbringen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Sei froh, das das so gelaufen ist. Beim Verfahrensrecht bin ich nicht wirklich fit. Grundsätzlich sollen alle Unterlagen VORHER eingereicht werden, u.a. damit das Gericht noch Begründungen und Belege anfordern kann, denn man versucht die Verfahren kurz und knapp durchzuziehen.
Wenn Du nur einen Zweizeiler hinschickst "bin immer zahlungsbereit gewesen, die Gegenseite hat mir nie etwas als Rechnung geschickt", dann wird man den Energieversorger auffordern einen Beleg vorzulegen. Wenn außer einem abstrakten Mahnbetrag keine Aufschlüsselung kam (Merkwürdig), dann gehst Du hin und erklärst das nochmals kurz und knapp. Ich empfehle dabei die Vorgehensweise zuerst die Sachargumentation vorzutragen (ohne Abrechnung nicht in Verzug) und erst später die Verjährung ins Spiel zu bringen. Wurde der Dezember 2013 aber erst im Januar 2015 (Beispiel) in der End-Abrechnung aufgeführt, ist jedoch keine Verjährung erfolgt. Hier kann es sogar nachteilig sein, wenn Du wegen fehlender Rechnung den Nachweis der Verjährung gar nicht erbringen kannst. Daher sehr schwache Position! Daher ist es geschickter den Verbrauch ohne viel Gezicke zu bezahlen.

Gewonnen hast Du, wenn Du selbst nachweisen kannst, das z.B. Check24 falsche Daten weitergegeben hat.

-- Editiert von Mr.Cool am 15.03.2018 18:07

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

okay.... danke. Ich habe selbst mit der Klageschrift von denen nichts erhalten. Ich weiß also nicht, was die wo angeblich geschrieben und berechnet haben. Ausser Daten, wann angeblich was verschickt worden ist und halt die Beträge. Ich konnte also noch gar nicht sachlich argumentieren und eingehen, weil ich keinerlei Infos und Inhalte habe. Kenne das eigentlich so, dass die Gegenseite immer gleich knallhart alle Beweise auffährt, die sie haben. Grad wenn es um Verträge und sowas geht.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

okay.... termin war heute. die gegenseite hat natürlich nur einen anwalt geschickt, der hier vorort ansässig ist, also nicht die klagende kanzlei selbst. gesagt haben die nicht viel. ich habe jedoch alles vorgetragen, was nach meiner auffassung wichtig war. der richter hat noch kein urteil verkündet, kommt dann in ein paar wochen. zwischen den zeilen habe ich aber rausgehört, dass er wohl (mal wieder) dazu tendiert, der klagenden seite recht zu geben. denn er fragte mich, ob ich in der neuen wohnung strom entnommen habe bzw. strom verfügbar war. ja natürlich wars das! als ich das freundlich bejahte, merkte ich so bissl brummelte, dass dann der fall ja klar ist. so sinngemäßg. ich hab dann noch mal dargelegt, dass ich weder zählernummer noch zählerstand übermittelt hatte und mir zu keiner zeit bewusst war, von wem der strom geliefert wird, und dass ein antrag im netz noch kein verbindlicher vertrag ist. habe noch angeführt, dass ich es mehr als merkwürdig finde, dass über ein jahr diese firma nicht merkt, dass die angeblichen abschläge nicht eingehen. lt. deren argumentation ist das sogar so. denn auch wenn ich diese endabrechnung nach nem jahr auch nie erhalten habe, so führen die diese doch als beweis an. und was war in den 13 monaten zuvor? klar, ich hatte noch einiges mehr auf der liste aber, der ist mir bissl zu sehr durch die verhandlung gehaset. wenn man da keine routine hat, fällt die hälfte untern tisch, leider. aber ich denke, das notwendigste hab ich gesagt.

aber sagt mal, nur weil strom floss und nur weil ich irgendwann mal gesagt hab, ich hätte gern einen vertrag mit denen, ist der doch aber noch längst nicht zustande gekommen!
wenn ich in ein autohaus gehe und zum verkäufer sage, boar, das auto ist toll, das hätte ich gern, kann der ja beim verlassen auch nicht plötzlich behaupten ich müsste das auto jetzt kaufen, nur weil ich gesagt, hab ich hätte es gern. dazu gehört meiner meinung nach, gerade im internet, noch einiges mehr, damit da was wirksam zustande kommt.

der wird mal wieder sehr verbraucherunfreundlich entscheiden. hab ich leider schon 3 mal erlebt bei diesem richter.

gibt es dann noch irgendwelche rechtsmittel, falls das urteil negativ für mich ausfallen sollte?

-- Editiert von danysahne01 am 21.03.2018 14:45

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich denke, dass es ganz gut war, dass Du nicht alles losgeworden bist, denn mir scheint, das Du dich auch so schon um Kopf und Kragen geredet hast.

Dein Vergleich mit dem Autohaus hinkt - ist im Grunde genommen völliger Unsinn, denn das ach so tolle Auto hast Du Dir ja nur angeschaut, aber nicht genutzt. Den Strom hast Du hingegen - davon gehe ich aus - verbraucht.

Das Eingeständnis des Stromverbrauchs gepaart mit der Behauptung, es habe kein Vertrag bestanden, lässt erste Gedanken auf Stromdiebstahl aufkommen.

Das scheint hier aber noch nicht relevant zu sein, da wohl auch der Richter dir nicht glaubt, wenn Du erzählst, nie etwas vom Anbieter erhalten zu haben.

Bei Deinem Text fällt auf, dass Du die Argumente der Gegenseite mit keinen Wort erwähnst. Beurteilen lässt sich ein Sachverhalt jedoch nur, wenn man beide Seiten kennt.

Verträge kann man im Übrigen durchaus auch nur im Internet abschließen. Und Abschlagszahlungen fallen unter "Kann" nicht unter "Muss".

Ob die Appellation möglich ist, hängt von der Höhe derausgeurteilten Hauptforderung ab.
Ob sie sinnvoll ist, von dem Vorbringen in erster Instanz, da ein Nachschieben von Argumenten nicht möglich ist. Du hast also möglicherweise Deinem dann zu beauftragenden Anwalt durch Deine Äußerungen ein dickes Ei ins Nest gelegt.

Nach meinem Rechtsempfinden wirst Du zahlen müssen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Sehe ich genauso. Bei erfolgtem Verbrauch wird es schwer. Daher hat man keine Sympathien vor Gericht, wenn man Argumente vorträgt, die offenkundig nur dem Vermeiden der Bezahlung bezogener Leistungen dienen. Die Folge - man darf dann noch die Gerichtskosten zahlen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von danysahne01):
ich habe jedoch alles vorgetragen, was nach meiner auffassung wichtig war.

Gab es auch irgendwelche Beweise?
Oder nur unbewiesene Behauptungen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

also deren "beweise" sind der angebliche vertrag, die abschlagsrechnung und mahnungen. das ist für mich persönlich aber noch kein beweis. ich kann viel am rechner schreiben und dann behaupten, ich hätte mit person a einen vertrag. ich habe im internet schon viele solcher sachen über vergleichsportale abgeschlossen. es kam neben der automatisch generierten mail von dem portal immer noch nach einigen tagen eine mail von dem anbieter selber. entweder eine ablehnung oder zusage und nach ein paar tagen der vertrag, den ich dann mit postident unterschrieben zurückschicke.
beweise wären in meinen augen, meine eigenhändige unterschrift oder ein einschreiben oder sowas, das haben die aber nicht. die behaupten, sie hätten vertrag und mahnung und rechnung und was weiß ich am datum x an mich verschickt. nur wohin und ob überhaupt angekommen.... keiner weiß es. bei mir jedenfalls nicht.

es geht ja nicht drum, ob strom geflossen ist, sondern ob DIESE firma zurecht da was fordert. wenn mein örtlicher versorger von mir 2 monate keine abschläge bekommt, bekomme ich ne fette mahnung und nach 3-4 monaten wird einem höchstwahrscheinlich mit sperre gedroht. deshalb mein ich ja, warum fällt denen 13 monate nicht auf, dass da keine zahlungen kommen. ich hätte ja nicht mal gewusst, welche höhe, wohin und wann, da ich nichts in den händen habe. kann ich denn überhaupt in verzug sein, wenn ich nichts erhalten habe? ne mahnung würde mich ja in verzug setzen, aber auch die fehlt, nebst vorangegangener rechnungen.

mir fast schon egal, was der richter entscheidet, ich werd nichts zahlen, fertig aus die maus. einen eventuellen gv werde ich freundlich auf einen kaffee hereinbitten und ihn wieder abtrotten lassen. :-( hab die schnautze echt voll davon, dass große firmen immer gewinnen und sich drehen und wenden, bis es passt. wieso muss ich meine unschuld beweisen? die müssen den vertrag eindeutig nachweisen!

-- Editiert von danysahne01 am 21.03.2018 20:57

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Mit der Argumentation drängt sich mir Eingehungsbetrug auf ...

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von danysahne01):
also deren "beweise"

Ich meinte DEINE Beweise ...



Zitat (von danysahne01):
die müssen den vertrag eindeutig nachweisen!

Tja, wenn das aber so im Urteil steht ist das eindeutig. Egal obs Dir passt oder nicht.



Zitat (von danysahne01):
einen eventuellen gv werde ich freundlich auf einen kaffee hereinbitten und ihn wieder abtrotten lassen.

Na wenn Deine Karriereplanung mit ALG2 / Gundsicherungsempfänger beendet ist und kein Vermögen vorhanden ist, dann kannst Du das ganz entspannt angehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

wie zu erwarten war. im urteil wurde der gegenseite alles anerkannt. dennoch frage ich mich, selbst wenn es einen vertrag gäbe, wie kann ich in verzug sein, ohne rechnung, mahnung oder irgendwas? bin ich denn wirklich verpflichtet den firmen hinterher zu rennen und drum zu betteln, dass ich bezahlen darf? ich bin der meinung, wenn mir jemand keine rechnung schickt, dann will er mein geld nicht. dann kann er nicht nach jahren ankommen und volle geschütze auffahren. und ich bin mir ziemlich sicher, die haben alles an meine alte adresse geschickt. nur hab ich keines von deren briefen je zu gesicht bekommen. :-(
ja, ich bekomme gerade alg2 und habe ein geringes zusätzliches einkommen. was sich leider in der nächsten zeit auch gesundheitsbedingt nicht ändern wird. ich finds schlimm, dass ich meine unschuld beweisen muss und ich überhaupt nicht weiß, wie das gehen soll. behauptet einfach jemand, er hat nen vertrag und zockt mir die kohle ab. hätte ja auch sein können, mein vormieter hat vergessen zu kündigen, da er eine zeit lang nach meinem einzug noch miete und nebenkosten für mich übernommen hat, da der wohnungswechsel ziemlich schnell gehen musste. aber das argument wollte der richter nicht hören und ist mir ins wort gefallen.
wie kann diese firma mir eine rechnung stellen und einen verbrauch in der angeblichen endabrechnung angeben, wenn die nicht mal meine zählernummer haben...... ist mir echt alles unbegreiflich.

-- Editiert von danysahne01 am 12.04.2018 22:27

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich zitiere mich mal selbst:

Zitat:
Irgendjemanden musst du ja bezahlen. Also entweder diesen Stromanbieter oder den Grundversorger. Ich würde mich persönlich eher darauf stützen, dass ich den Gläubiger hier bezahlt und die Gebühren verweigert wegen Betrugs. Ich halte es für gefährlich, zu argumentieren, dass man keinen Vertrag hatte. Zwar gab es irgendwie keine Annahme deines Vertragsangebotes, aber wenn dir der Fehler wegen falscher Adresse angelastet wird o.ä.

Hinterher ist man immer schlauer. Aber das war leider abzusehen. Wenn man die Diskussion nur auf die Gebühren beschränkt hätte, wäre das in eine völlig andere Richtung gegangen. Denn dann wären wirklich Dinge wie Verzug wichtig gewesen.

Denn eines ist auch klar: Der Mahnbescheid kommt einer Mahnung gleich. Spätestens mit Mahnbescheid wurdest du somit in Verzug gesetzt. So oder so.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen