Hallo.
Ich bin total durch den Wind. Meine Schwiegermutter hat sei 74 eine kapitalbildene LV. Da sie die Beiträge kaumnoch aufbringen kann, haben wir die Versicherung Beitragsfrei gestellt. Nun kam die Bestätigung. Und siehe da: Die Versicherungssumme wurde drastisch gekürzt. Man verliert bei einer Beitragsfreistellung sehr viel Geld. Ich verstehe nicht das man uns nicht darauf hingewiesen?
Nun meine Frage:
Kann ich dieses widerrufen. Den Bescheid der Versicherung habe ich vor drei Tagen erst bekommen. Und ich denke man kann solche Verträge innerhalb zwei Wochen widerrufen. Oder liege ich da falsch?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Gruß
Lebensversicherung
26. September 2008
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Frage vom 26. September 2008 | 16:59
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensversicherung
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#1
Antwort vom 26. September 2008 | 22:09
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Ist doch eigentlich logisch: Die Versicherungssumme bezieht sich doch auf eine Beitragszahlung bis zum Ablauf.
Wenn ich die Zahlungen einstelle, vermindert sich doch die zugesagte Ablaufleistung.
Es handelt sich übrigens nicht um einen neuen Vertrag. Sicher könnt ihr die Beitragsfreistellung wieder widerrufen und weiterhin die Beiträge zahlen, dann erhöht sich die Versicherungssumme wieder.
Gruß
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