Über eine Bekannte hatten wir telefonischen Kontakt mit einem Immobilienmakler, der uns ein Immobilienangebot zuschicken wollte (wir haben keinen Vertrag gemacht und ihm auch deutlich am Telefon zu verstehen gegeben, dass dieses Angebot nicht unseren Wünschen entspricht, weil zu teuer!), obwohl wir das abgelehnt haben.
Nun wollen wir uns die Immobilie gern anschauen, weil der Preis inzwischen verhandelbar ist. Die Verkäufer haben übrigens keinen Vertrag mit dem Makler geschlossen. Sie wollen es privat verkaufen. Jetzt erfahren wir von den Verkäufern, dass der Makler sie eine Kundenschutzvereinbarung unterschreiben lassen hat und dazu auch noch unsere Daten an sie weitergegeben hat. Beim Anruf kannten die schon unseren Namen und meinten, dass sie uns das Haus nicht verkaufen dürften. Obwohl keiner von uns einen Vertrag mit dem Makler geschlossen hat.
Welche Konsequenzen hätte ein privater Verkauf an uns?
Wie lange läuft eine Kundenschutzvereinbarung?
Ist diese überhaupt rechtswirksam, wenn uns das Angebot trotz Ablehnung zugesandt wurde?
Ich danke Ihnen für Ihre Ratschläge.
Kundenschutzvereinbarung Immobilienkauf
8. Juli 2009
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Frage vom 8. Juli 2009 | 08:12
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 25x hilfreich)
Kundenschutzvereinbarung Immobilienkauf
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#1
Antwort vom 8. Juli 2009 | 09:33
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 25x hilfreich)
Hätte noch eine Anmerkung zu machen. Wenn nur ich als Ehefrau in der Kundenschutzvereinbarung stehen würde, wie wäre es dann, wenn z. B. mein Ehemann das Haus kaufen würde und es mir zu Hälfte schenken würde?
Vielen Dank
Und jetzt?
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