Kunde zahlt nicht, mündlicher Vertrag - Fotografie

11. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
firuze
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Kunde zahlt nicht, mündlicher Vertrag - Fotografie

Hallo

Folgende Situation, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Ich habe Anfang Mai Porträts von einem Hochzeitspaar gemacht. Wir haben uns vorher auf einen Betrag geeinigt und alles mit einem Handschlag besiegelt.
Das Shooting hat stattgefunden, die vereinbarte Anzahl an Bildern wurden von mir bearbeitet. Zeit und Arbeit wurde also bereits investiert. Die fertigen Bilder habe ich dem Paar auch in niedrigerer Auflösung als Kontaktabzug zur Ansicht übers Internet geschickt und das Paar war auch sehr überzeugt von den Bildern.
Nur bezahlt haben sie bisher nicht. Immer wieder haben sie mich vertröstet, immer wieder sind angeblich irgendwelche Sachen dazwischen gekommen und bis heute habe ich nichts erhalten. So langsam verliert das Ganze auch den guten Ton, Beleidigungen seitens des Paares sind die Inhalte der letzten Mails.

Ich habe leider den Fehler gemacht, keinen schriftlichen Vertrag zu verfassen oder eine Anzahlung zu nehmen.
Zum Kontakt kam es eigentlich über das Internet und alles weitere haben wir auch weiterhin über diesem Wege geklärt.

Ich konnte auch keine offizielle Rechnung schreiben, da sie verweigert haben, mir ihre Adresse zu geben. Diese habe doch nun herausgefunden.

Die beiden haben auch den Kontaktabzug online gestellt, obwohl die Bilder noch nicht bezahlt worden sind.

Ich bin einfach zu gutgläubig an die Sache ran gegangen, sehr dämlich von mir.

Da ich sowas nur sehr selten mache, höchstens 1-2 mal im Jahr, habe ich kein offizielles Fotogewerbe. Ein Gewerbeschein einer anderen Tätigkeit liegt aber vor..

Ich bin mittlerweile echt sauer...Wie kann ich nun vorangehen? Im Prinzip darf das Paar die Bilder doch nicht mal veröffentlichen, vorallem bei facebook, da sie hiermit ja die Lizenz an dritte weitergeben würden.. Das Urheberrecht liegt ja letztendlich immer noch bei mir, auch wenn die Personen selber auf den Bilder abgebildet sind, oder liege ich da falsch? Sollte ich mich darauf beruhen oder eher endlich Rechnung schreiben? Darf ich überhaupt eine Rechnung schreiben, oder muss ich mein Gewerbeschein mit "Fotokünstler" oder ähnliches ergänzen lassen vorher? Wie siehst aus mit Schadensersatz?

Freue mich auch eure Ratschläge!

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Rg. schnellstens erstellen.

Sollte nicht gezahlt werden, dann MB od. Klage!

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Gegen die unauthorisierte Veröffenlichung kann man mit Anwalt und Gericht vorgehen.
Das wird dann richtig teuer für die beiden ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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