Hallo liebe Wissende,
folgende Situation:
Ein Kunde (AG) gibt eine Ausschreibung auf der Plattform my-**** ab. Der Auftragnehmer (AN) gibt sein Angebot ab und der AG vergibt diesen Auftrag innerhalb der eingeräumten Frist verbindlich. AN bestätigt den Auftrag und reserviert den Termin für die Hochzeit des AG.
Nun schreibt der AG eine Mail, dass die Hochzeit nicht mehr stattfinden wird und er somit den Termin absagen muss. Dies hat zur Folge, dass der AN nun eine "Lücke" im Auftragsbuch hat, da natürlich weitere Kundenanfragen für gleichen Termin abgesagt werden mussten.
Darf der AN hier Schadenersatz berechnen? Wenn ja in welcher Höhe in Relation zum Auftragswert?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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Kunde storniert Vertrag - Entschädigung?
27. Januar 2010
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Frage vom 27. Januar 2010 | 21:41
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunde storniert Vertrag - Entschädigung?
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#1
Antwort vom 28. Januar 2010 | 03:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
Er dürfte seinen für diesen Auftrag entgangenen Gewinn ansetzen.
Wobei dieser notfalls vor Gericht durch offenlegung der Unterlagen (z.B. Buchhaltung) nachgewiesen werden muss.
Ein guter Grund in Verträge eine pauschalen Schadensersatz einzubauen ...
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