Kürzung Schulgeld wegen Klassenzusammenlegung

24. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Seriliani
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kürzung Schulgeld wegen Klassenzusammenlegung

Hallo,
unsere Tochter besucht seit der 1. Klasse eine Privatschule für die wir monatlich Schulgeld zahlen.
Bei der Anmeldung an der Schule und den Infoveranstaltungen wurde immer betont das auf geringe Klassenstärken Wert gelegt wird. In dem neu errichteten Grundschulgebäude welches gebaut und von der Grundschule bezogen wurde sind die Klassenräume so gestaltet das der Raum mit 13 Kindern max. belegt ist. Leider haben wir nur mündliche Zusagen was die geringen Klassenstärken betrifft.

Nun wurden im Laufe des 3. Schuljahr die Klassen 3 a und 3 b nach und nach ohne vorherige Information der Eltern zusammen gelegt. Nach den Halbjahresferien haben wir dann eine Info dazu vom Klassenlehrer erhalten. Daraufhin haben wir uns bei der Schulleitung schriftlich beschwert aber nie eine Antwort erhalten. Zum Ende der 3. Klasse wurde uns dann mitgeteilt, dass die beiden Klassen in allen Fächern außer den Kernfächern (Deu und Ma) zusammengelegt werden. Am letzten Ferientag erhielten wir nun eine Mail das die Klassen auch in den Kernfächern zusammengelegt werden und wir doch Verständnis haben sollen.

Nun meine Frage. Wir haben nun nur noch eine Klasse mit 23 Kindern, anstelle von 2 Klassen mit 13 bzw. 10 Kindern. Kann ich aufgrund dessen das Schulgeld kürzen? Die mündliche Zusage was die Klassenstärken betrifft wird ja nicht mehr eingehalten. Wenn ich das Schulgeld kürzen kann auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich dies tun und um wie viel Prozent kann ich kürzen? Halbierung der Klassenlehrer = Halbierung des Schulgeld?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39835x hilfreich)

Auch mündliche Zusagen können Vertragsbestandteil werden.

Was steht bezogen auf mündliche Zusagen/Nebenabreden in den vertraglichen Vereinbarungen?

Wie könntem die mündlichen Zusagen möglichst gerichtsfest bewiesen werden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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