Kündigungsbestätigung - Sind Anbieter dazu verpflichtet?

18. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Marcel0580
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigungsbestätigung - Sind Anbieter dazu verpflichtet?

Hallo zusammen!

Ich besitze ein ARENA-Abonnement und habe dies bereits vorsorglich per Brief mit der Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung gekündigt. Als sich darauf niemand rührte, kündigte ich per Übergabe-Einschreiben - auch keine Reaktion. Auf meinen lezten Versuch, ein Fax mit Bitte um schriftliche Bestätigung, tat sich ebenfalls nichts.
Was soll ich noch tun? Hätte die Kündigung schon gerne schriftlich bestätigt. Sind die Anbieter dazu irgendwie verpflichtet?


Danke & Gruß
Marcel

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nein,
wenn du Einschreiben genutzt hast bist du doch abgesichert. Keep Cool!

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-787
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcel0580
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Vertrag läuft bis Mitte September 2007 und hat einen Monat Kündigungsfrist.
Ich kündige Verträge immer sehr frühzeitig, damit ich bloß keine Kündigung vergesse und hätte deswegen gerne auch eine schriftliche Bestätigung.
Nach Ablauf des ARENA-Abonnements wird die Fussball-Bundesliga wieder auf Premiere (SAT) verfolgt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
...und hätte deswegen gerne auch eine schriftliche Bestätigung.


Darauf hast Du aber keinen Rechtsanspruch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Du könntest einfach anrufen und freundlich nach einem Zweizeiler fragen...

-----------------
"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.000 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen