Kündigungsbestätigung Handyvertrag per E-Mail

19. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kira1203
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsbestätigung Handyvertrag per E-Mail

Hallo zusammen,

ich habe meinen Handyvertrag bei Talkline per E-Mail gekündigt und auch eine Kündigungsbestätigung im Juni erhalten.
Textauszug aus der Mail:
"Wunschgemäß bestätigen wir Ihnen hiermit die Kündigung Ihres Mobilfunk-Anschlusses.
Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen endet Ihr Vertrag am 25.08.2012.".

Im November stellte ich fest, dass weiterhin die Gebühr abgebucht wurde. Somit schrieb ich eine Mail, mit dem Hinweis, dass ich eine Kündigungsbestätigung erhalten habe und die Einzugsermächtigung widerrufe.
Es wurde weiterhin abgebucht und die letzte Abbuchung aus Dezember habe ich von der Bank zurückholen lassen.

Jetzt im Dezember bekam ich eine Mail von Talkline, dass es sich in der Kündigungsbestätigung um einen Schreibfehler handelt und man mir die Kosten für Rückbuchung und folgende Sperrung wegen Nichtzahlens in Rechnung stellen will.

Kann ich auf die Bestätigungsmail für die Kündigung bestehen oder muss ich diesen "Schreibfehler" hinnehmen?

Eventuell hatte jemand schon einmal so einen Fall und kann helfen?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Suchfunktion hätte mind. 3 ähnliche Fälle ausgespuckt. Vorherschende Meinung hier - eine Bestätigung ist rechtlich bindend. Der Anbieter hätte durchaus auch zeitnah den Irrtum anfechten können. Hat er wohl nicht.
Oder war die Bestätigung offenkundig falsch, z.B. deutlich vor den 24 Monaten MVLZ ???

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Kira1203
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, der Vertrag endete direkt nach 24 Monaten. Allerdings stellte man im Nachhinein fest, dass meine Kündigung 2 Monat vor Ablauf (Fristgemäß sind es 3 Monate)
des Vertrages einging.

Danke trotzdem für die Antwort - hatte nicht nach ähnlichen Fällen gesucht. Sorry. ;)

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ich bleibe dabei - bestätigt ist bestätigt!

Der Kunde braucht schließlich Rechtssicherheit und geht auf Grund der Bestätigung andere Rechtsgeschäfte (Neuvertrag) ein. Meine Kristallkugel meint: es wird hart, aber es lässt sich durchziehen auf die Kündigung zu beharren.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#4
 Von 
Kira1203
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, danke für die schnellen Antworten. :)

Und jetzt hoffe ich auf die Kristallkugel.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Solche Schreibfehler sind nicht dir anzulasten. Es handelt sich auch nicht um einen Schreibfehler sondern um schlichtweg das falsche Datum. Das ist Pech.

§119 BGB (also das Gesetz zum Irrtum) ist auch eindeutig:

quote:<hr size=1 noshade>(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. <hr size=1 noshade>

Man wollte dir den Kündigungstermin bestätigen. Man hat dazu den Vertrag inkl. Laufzeiten angeschaut und ist damit zum Ergebnis gekommen, was dir zugeschickt wurde. Ein Irrtum im gesetzlichen Sinne ist das meiner Meinung nach nicht.
Ein Irrtum wäre es, wenn beispielsweise ein Sofwtarefehler/Übertragungsfehler vorgelegen hätte, der dem Kundenbetreuer falsche Vertragsdaten vorgelegt hätte und dass er deswegen ein falsches Datum benannt hat. BGH 26.1.2005 VIII ZR 79/04

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 19.12.2012 18:28

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#6
 Von 
Kira1203
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So sehe ich das eigentlich auch. Naja, ich werde mal schauen, was jetzt kommt und dann entsprechend reagieren.

Vielen Dank noch mal.

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#7
 Von 
Kira1203
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein positives Ergebnis möchte ich euch zu dem Fall mitteilen. Die Geschäftsführung hat mich persönlich angerufen und die Kündigung wird akzeptiert. Auch die bereits bezahlten Rechnungen wurden mir zurück erstattet. Fazit also: Der Kampf hat sich gelohnt und die Kristallkugel hatte recht. ;)

Ich bedanke mich noch einmal bei euch für die Postings. :)

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung und das Mut machen für andere Kunden. Schöne Grüße auch von der Kristallkugel :grins:

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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