Kündigung wegen Beitragserhöhung

2. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)
Kündigung wegen Beitragserhöhung

Meine Rechtsschutzversicherung hat ohne irgendetwas an den Leistungen zu ändern meine Beiträge deutlich erhöht. Daraufhin kündigte ich diese binnen ca. 2 Wochen. Heute erhalte ich einen Brief, dass eine Kündigung erst im Jahre 2009 möglich sei.

Ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass ich außerordentlich auf Grund der Beitragserhöhung kündigen könnte. Wie sieht das aus?

Im Vertrag steht zwar eine Beitragsanpassungsklausel, dass also die Beiträge gesenkt bzw. erhöht werden können, allerdings finde ich eine Beitragserhöhung von rund 280 auf rund 302 Euro unverhältnismäßig hoch, zumal ich langsam denke, was wäre, wenn nächstes Jahr wieder eine Erhöhung ansteht und dann wieder eine für die immer gleiche Leistung....Ist das denn rechtens, muss ich wirklich bis 2009 warten?



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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

-- Editiert von Laeuschen am 02.04.2005 12:28:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Danke für jede Hilfe ;) !!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#2
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

die versicherungen berufen sich gerne darauf, dass ein sonderkündigungsrecht erst ab einer erhöhung von 10% besteht. sie erhöhen dann seltsamerweise um 9,9%

ich bin mir auch gar nicht sicher, ob diese beitragsanpassungsklausen überhaupt wirkksam ist. wie du schon gesagt hast, könnten sie das ja dann jedes jahr machen.

wie lange läuft denn der vertrag insgesamt ? und war die laufzeit vorgedruckt oder ist die handschriftlich eingetragen worden ?

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#3
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Läuft 5 Jahre, ist meines Erachtens alles gedruckt und wurde letztes Jahr abgeschlossen.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#4
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

schade das nur 5 jahre, sonst wärst du da ohnehin rausgekommen.

aber soviel ich weiss besteht seit einigen jahren ein generelles sonderkündigungsrecht bei beitragserhöhungen, unabhängig davon um wieviel erhöht wurde. fürher war wie gesagt mal die grenze bei 10% aber das wurde irgendwann ende der 90iger geändert.

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