Kündigung meiner KarstadtQuelle Lebensversicherung

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
rudger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung meiner KarstadtQuelle Lebensversicherung

Meine Mutter hat im Jahr 2003 bei KarstadtQuelle Lebensversicherung AG angerufen um sich über eine Lebensversicherung / Sterbeversicherung usw. zu erkundigen.

Erst jetzt ist meiner Mutter aufgefallen, dass sie monatlich einen Betrag von EURO 20,27 von ihrem Konto abgezogen bekommt! Nun ja, meine Mutter ist 72 Jahre alt und leider nicht mehr zu 100% in Besitz ihrer geistigen Kräfte. Laut KarstadtQuelle Lebensversicherung AG ist ein Vertrag zustande gekommen. Ist das überhaupt rechtes? (Mit einer 72 jährigen eine Lebensversicherung abzuschließen)
Wie kommt meine Mutter aus diesem Vertrag heraus? Hat sie ein Recht auf Rückzahlung der Beiträge?

Ich bedanke mich schon jetzt für jetzt Hilfe.

Vielen Dank.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Selbstverständlich kann man mit über 70-jährigen eine Lebensversicherung abschließen (z.B."Sterbeversicherung") Die Rendite ist natürlich sehr schlecht, da die Versicherte schon recht alt (Verzeihung!) ist.
Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß KarstadtQuelle fleißig Werbung verschickt. Wenn ein betagter Kunde nun dort anruft und Interesse zeigt, ist schnell ein Vertrag da.

Ein Fehler war es, erst jetzt, nach so langer Zeit, die Abbuchungen zu bemerken. Hatte sie einen Vertrag unterschrieben?
Hier wird man wohl nur auf Kulanz hoffen können, ich würde KarstadtQuelle den wahren Sachverhalt schildern. Evtl. kann man das Angebot machen, die Versicherung unter der Bedingung und ohne finanziellen Verlust zu stornieren, wenn dafür ein Kind der Mutter eine Lebensversicherung abschließt und die bereits eingezahlten Beträge voll angerechnet werden. Dann ist auch die Rendite wesentlich besser.
Andererseits kann man natürlich auch diese Versicherung weiterlaufen lassen, falls Mutti die Beiträge verschmerzen kann.
Gruß!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
rudger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ikarus02,

nein, meine Mutter hat keine Unterschrift geleistet.

Was heißt "ohne finanziellen Verlust zu stornieren"? Vielleicht, dass sie die gezahlten Beträge nicht rückerstattet bekommt?

Vielen Dank für die Antwort.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ja, ohne finanziellen Verlus= mindestens die eingezahlten Beträge zurückzahlen oder auf eine neue LV voll anrechnen.
Sofern keine Unterschrift geleistet wurde, ist das von KarstadtQuelle ein starkes Stück!
Dummerweise hat sie nun ihre Kontoverbindung weitergegeben, was gewissermaßen eine Abbuchungsgenehmigung bedeutet.
Ich würde KarstadtQuelle freundlich aber unmißverständlich und energisch dem Vertrag widersprechen, evtl. Hilfe leistet auch das Versicherungsaufsichtsamt.
Gruß!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
rudger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Können Sie mir vielleicht eine Internetadresse oder eine Telefonnummer nennen?

Danke und Gruß
rudger

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Gern:
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht=
www.bafin.de
Tel: 0228 4108 7777
Fax: 0228 4108 1550
e-mail: poststelle@bafin.de
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#6
 Von 
rudger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde das Ergebnis bekannt geben, Danke.

-----------------
"Gruß und Danke

Rudger"

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#7
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

Moin,
Du kannst Dich auch an die nächste Verbraucherzentrale wenden und mal im Internet beim Bund der Versicherten vorbeischauen.

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#8
 Von 
rudger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

werde ich auf jedem fall machen, vielen dank für die info.

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#9
 Von 
Kai Hansen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist natürlich für ihre Mutter ziehmlich bescheiden. Aber wenn sie „Geistig nich mehr ganz auf der Höhe ist“ (bitte nicht beleidigend sehen) wird es sicherlich ziehmlich kompliziert sein da über den Rechtsweg etwas zu machen, weil sie vielleicht ja doch eine Versicherung abgeschlossen hat. Aber ich würde die Kundenhotline bei kqv anrufen, da treffen sie auf sehr freundlichen Service und wenn sie den Sachverhalt schildern wird ihnen sicherlich geholfen. Ich habe bis jetzt ziehmlich gute Erfahrungen mit der kqv gemacht (bin aber auch noch nich lange Kunde).
Ich wünsche dir viel Glück!!

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ist leider schon 2 Jahre her und leider wurde -wie meist- kein Ergebnis mitgeteilt.

Ich halte nebenbei die Erfolgsaussichten für die Gelderstattung gerade bei KQV für gering. Bestimmt wurde eine Police ausgestellt und wer dann nicht richtig reagiert ...

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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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