Kündigung Telefonvertrag

21. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
chu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Telefonvertrag

Hallo,
ich habe bei EWE Tel ein Vertagverhältnis für Internet und Telefon mit falt mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. EWE hat nun eigenmächtig einen Tarifwechsel vorgenommen. Kann ich nun kündigen ohne die Mindestlaufzeit einhalten zu müssen?

Vielen Dank


-- Editiert von chu am 21.12.2006 16:42:38

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo chu,


um das konkreter beantworten zu können, sind schon noch ein paar weiterführende Aussagen interessant, wie z.B.:

- Was genau verstehen Sie unter 'eigenmächtig'?

- Wurden Sie im Vorfeld über eine Umstellung informiert und hatten Sie Gelegenheit, dieser Umstellung zu widersprechen? Bzw. wurde Ihnen mitgeteilt, daß der Wechsel bei Nicht-Widerspruch greift?

- Werden Sie als Verbraucher durch den Wechsel schlechter gestellt, sprich zahlen Sie jetzt mehr?


MfG,

der Ritter

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Solltest du dem Tarifwechsel widersprechen, wird EWE Tel evtl. den Vertrag mit altem Tarif und Wortlaut fortführen.

Man kann nicht immer über diesen Trick aus Verträgen aussteigen.

Gib uns in jedem Fall mal eine Info zu den Fragen von Der Ritter

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#3
 Von 
chu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigenmächtig bedeutet, dass der Tarifwechsel nur aus der Rechnung ersichtlich ist. Der Tarif ist zwar günstiger, jedoch ist eine einmalige Wechselgebühr von 21,50€ berechnet worden.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

reklamieren und ggf. im alten Tarif bleiben.

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#5
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@chu: Alternativ (zum Vorschlag von Mr.Cool) reklamieren, daß die Wechselgebühr nicht bekannt gegeben wurde (bzw. den Nachweis einfordern, wo das geschehen ist) und in der Folge auf Gutschrift der Wechselgebühr und Beibehaltung des neuen Tarifs bestehen.


MfG,

der Ritter

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#6
 Von 
chu
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist eine Kündigung nicht möglich, um aus dem Vertrag zu kommen?

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#7
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@chu: Die Antwort auf diese Frage ergibt sich m.E. aus den bisher gegebenen Antworten.

Es steht Ihnen natürlich frei, dieses Anliegen direkt an Ihren Anbieter heranzutragen. Ob und in welcher Weise man sich dort kulant zeigt, können wir hier allerdings nicht beurteilen.


MfG,

der Ritter

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#8
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Ich bin zwar kein Ritter, sondern nur der Stallbursche, aber ich schließe mich Ritters Beurteilung an. In solchen Fällen ist ein mutmaßtes Fehlverhalten nicht gleich ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Dies ergibt sich nur aus nicht vertragsgemäßem Verhalten. Kommt der Anbieter Deiner Reklamation nach, dann ist alles in Ordnung und der vermeintliche Kündigungsgrund ist auch weg.
Es kann auch sein das der Anbieter nur noch neue Tarife und AGBs anbieten will und dich kündigt. Prüfe auch, b du keine Anrufe, Briefe oder Emails zu der Angelegenheit bekommen hast!

-----------------
"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

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#9
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@abgezockt: Keine falsche Bescheidenheit, bin auch kein Ritter...heiße nur so. ;)

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