Hallo!
Ich wollte heute meiner Meinung nach fristgemäß einen Mitgliedsvertrag bei meinem Fitnessstudio kündigen.
Vertragsbeginn war der 01.02.2009. Laufzeit 12 Monate. Kündigungsfrist laut AGBs ein Monat. Kündigung am 01.01.2010.
"Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich per Einschreiben gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die halbe Zeitdauer der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit."
Ich bin persönlich also mit meinem Kündigungsschreiben heute zum Studio, aber der an Neujahr prächtig aufgelegte Trainer sagte mir, dass sich mein Vertrag schon bis zum 31.07.2010 verlängert hätte.
Ich habe mich natürlich schon vorher versucht schlau zu machen, welche Bedeutung nun "ein Monat" Kündigungsfrist in meinem Fall hat und ihm versucht das zu verdeutlichen.
Naja, er hat mich dann vertröstet am Montag mit dem Studioleiter zu sprechen und auf mein Drängen mein Kündigungsschreiben mit einem Eingangsstempel versehen.
Nun ist natürlich meine Frage, da ich nicht wirklich bei §187 und §188 BGB
durchblicke, ist meine Kündigung fristgemäß oder nicht?
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-- Editiert am 01.01.2010 20:58
-- Editiert am 01.01.2010 20:58
Kündigung Mitgliedsvertrag Fitnessstudio
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hast du irgendetwas schriftliches in der Hand, das du die Kündigung heute abgegeben hast?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Ja ich habe mir eine Kopie des Schreibens mit Eingangsstempel geben lassen.
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Das ist schon mal gut.
Ich denke du bist mit der Frist noch mal gerade so hingekommen.
Beim nächsten mal einfach nicht mehr bis zum allerletzten Moment warten, das ist immer kritisch ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Ich habe leider erst am 01.01.2010 bemerkt, dass der Vertrag schon am 01.02.2009 abgeschlossen wurde. Daher die echt sehr knappe Kündigung.
Aber ich muss nochmal nachhaken:
Vertragsbeginn: 01.02.2009
Laufzeit: 12 Monate
Meiner Meinung nach Vertagsende also der 31.01.2010.
Bei einem Monat Kündigungsfrist hätte ich also am spätestens am 31.12.2009 kündigen müssen.
Also meine Kündigung nicht fristgemäß?
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