Kündigung Gas: Was bedeuten 6 Wochen tatsächlich?

29. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
TraurigerMieter
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigung Gas: Was bedeuten 6 Wochen tatsächlich?

Hallo,
ein Gaslieferantenvertrag endet zum 31.08.2016. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen und muss laut Anbieter zum 20.07. da gewesen sein. Unsere Kündigung war am 21. da. Nun rechne ich aber nach und komme zu einem anderen Ergebnis:

21., 22., 23., 24., 25., 26., 27. Juli (=7 Tage. erste Woche)
28., 29., 30., 31., 01., 02., 03. Juli/August (=7 Tage. zweite Woche)
04., 05., 06., 07., 08., 09., 10. August (=7 Tage. dritte Woche)
11., 12., 13., 14., 15., 16., 17. August (=7 Tage, vierte Woche)
18., 19., 20., 21., 22., 23., 24. August (=7 Tage. fünfte Woche)
25., 26., 27., 28., 29., 30., 31. August (=7 Tage, sechste Woche).

Wenn der nun sagt, der Brief hätte am 20. da sein müssen, berechnet er ja praktisch eine 8-Tage-Woche!

Was ist richtig und warum? Besten Dank!!!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Der 20.07. liegt genau 6 Wochen vor dem 31.08. Beide Tage sind ein Mittwoch.
Daran ändert auch ihre Aufzählung nichts.

-- Editiert von fm89 am 29.07.2016 14:19

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#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Oder anders gesagt: Bei einer solchen Rückwärtsfrist wird vom Ereigniszeitpunkt (31.08.) rückwärts gerechnet. Am 21.07. um 0 Uhr ist das "Fristende", d.h. bis zum 20.07. um 24 Uhr hätte die Kündigung zugestellt sein müssen.

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#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Es gibt kein 24 Uhr.
Die Kündigung hätte bis zum 20.07.16 / 23:59 Uhr eingegangen sein müssen. Dies ist sie allerdings nicht - wie du ja selber schon - bestätigt hast.
Daher: Viel Freude auf den weiteres Jahr bei deinem Lieferanten :-)

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

In der Juristerei schon,

Sep,

denn wir kennen "die juristische Sekunde".

Gruß

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
denn wir kennen "die juristische Sekunde".

Wir im Energieversorgungsbereich kennen die "juristische Sekunde" und somit 24 Uhr nicht.

Lirum Larum...
Die Kündigung ist um einen Tag zu spät eingegangen ;)

Ich empfehle mich.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

Soweit ich weiß, muss sie sogar noch zu den Öffnungszeiten am Vortag eingehen, d.h. wenn der 20. ein Feiertag wäre, müssten sie bis zum 19. um 17:00 Uhr eingegangen sein. Es reicht also nicht, sie kurz vor Mitternacht einzuwerfen. Das gilt auch für ein Fax mit Faxbestätigung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von creon):
Soweit ich weiß, muss sie sogar noch zu den Öffnungszeiten am Vortag eingehen, d.h. wenn der 20. ein Feiertag wäre, müssten sie bis zum 19. um 17:00 Uhr eingegangen sein. Es reicht also nicht, sie kurz vor Mitternacht einzuwerfen. Das gilt auch für ein Fax mit Faxbestätigung.

Da bist du leider nicht richtig informiert.
Die meisten Kündigungen gehen ja auch nicht mehr von den Verbrauchern / Kunden aus... Die meisten Kündigungen übernimmt der neue Lieferant.

Der Neue Lieferant schickt - nach Beauftragung durch den Kunden - zwei Nachrichten raus.
Nachricht 1: Kündigung an den alten Lieferanten
Nachricht 2: Antrag auf die Netznutzung an den Netzbetreiber.

In beiden Fällen muss die Nachricht bis 23:59:59 beim alten Lieferanten / Netzbetreiber eingegangen sein.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von TraurigerMieter):
Was bedeuten 6 Wochen tatsächlich?
42 Tage


Zitat (von TraurigerMieter):
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen und muss laut Anbieter zum 20.07. da gewesen sein
Das ist korrekt

Zitat (von TraurigerMieter):
Unsere Kündigung war am 21. da.
Das ist zu spät

Zitat (von TraurigerMieter):
Nun rechne ich aber nach und komme zu einem anderen Ergebnis:

21., 22., 23., 24., 25., 26., 27. Juli (=7 Tage. erste Woche)
28., 29., 30., 31., 01., 02., 03. Juli/August (=7 Tage. zweite Woche)
04., 05., 06., 07., 08., 09., 10. August (=7 Tage. dritte Woche)
11., 12., 13., 14., 15., 16., 17. August (=7 Tage, vierte Woche)
18., 19., 20., 21., 22., 23., 24. August (=7 Tage. fünfte Woche)
25., 26., 27., 28., 29., 30., 31. August (=7 Tage, sechste Woche).

du kommst doch genau zu diesem Ergebnis. Die Kündigung muss am 20.07 da sein, sonst würden die 6 Wochen nicht eingehalten werden.

Zitat (von TraurigerMieter):
Wenn der nun sagt, der Brief hätte am 20. da sein müssen, berechnet er ja praktisch eine 8-Tage-Woche!
Ich war zwar damals nicht im Mathe-Leistungskurs, aber die erklärung hört sich für mich nicht logisch an


Zitat (von TraurigerMieter):
Was ist richtig und warum?
Der 20.07 ist richtig. Du musst quasi gekündigt haben, BEVOR deine errechneten 6 Wochen anfangen!


Zitat (von TraurigerMieter):
Besten Dank!!!
Sehr gerne

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

War das nicht alles schon geklärt und aufgedröselt genug?

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

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