Hallo,
meine Freundin hat einen Job als Vertriebsassistentin in einem Fitneßstudio angetreten (wirbt also neue Mitglieder etc.). Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag mit ihrem alten Fitneßstudio (dort hat sie lediglich trainiert, nicht gearbeitet) außerordentlich zu kündigen? Sie wurde dort auf ihre diesbezügliche Anfrage darauf hingewiesen, daß sie nicht das Recht habe, außerordentlich zu kündigen, sie solle jedoch keine Kunden abwerben. Sie ist natürlich jetzt in der Zwickmühle, arbeitet für ein Fitneßstudio, trainiert jedoch in einem anderen. Und möglicherweise wird ihr dann noch nachgesagt, sie hätte Kunden abgeworben, wenn sie sich dort mit jemandem unterhält. Wer kann mir hier weiterhelfen? Vielen Dank schon mal!
Kündigung Fitneßstudio, da Job in anderem Studio?
15. Juni 2005
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juni 2005 | 10:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Fitneßstudio, da Job in anderem Studio?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. Juni 2005 | 10:28
Von
Status: Praktikant (656 Beiträge, 113x hilfreich)
Ist Dein Freundin Volljährig?
Kann sie nicht am PC setzen und sagen was von Arbeitsvertrag sit hat? Wäre optimaler im Arbeitsrechtform.
MfG
#2
Antwort vom 15. Juni 2005 | 11:28
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Ein Jobwechsel berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.
Das Abwerben von Kunden sollte man unterlassen, da es sonst zu Schadenersatzansprüchen kommen kann.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Und jetzt?
Schon
268.394
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
Top Vertragsrecht Themen
-
15 Antworten