Kündigung Fitnessstudio.

27. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Desmodus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Fitnessstudio.

Hallo an alle,

ich bitte Euch um Rat was eine Vertragskündigung und die Restgebühren angeht.

Hier der Sachverhalt:

Ich war im Fitnessstudio angemeldet. Aufgrund einer Verletzung konnte ich das Angebot des Fitnessstudios nicht mehr wahrnehmen. Monatlicher Beitrag waren 49,99 Euro.

Am 13.08.2012 kündigte ich meinen Mitgliedsvertrag zu sofort mit ärztlichem Attest. Am 18.09.2012 bestätigte mir das Fitnessstudio meine Kündigung zum 31.08.2012.

Nun ging es aber noch um die 49,99 Euro Mitgliedsbeitrag für den Monat August 2012. So wie ich das sehe musste ich nur noch einen anteiligen Monatsbeitrag an das Fitnessstudio leisten, da ich ja am 13.08.2012 gekündigt hatte und sowieso nicht mehr das Angebot des Fintessstudios nutzen konnte aufgrund meiner Verletzung.

Das Fitnessstudio mahnte mich an die 49,99 Euro für den Monat August zu bezahlen. Ich schrieb mehrmals mit dem Fitnessstudio hin und her bis dieses nicht mehr antwortete. In meinen diversen Schreiben machte ich das Angebot 25 Euro für den Monat August zu zahlen. Da ich ja am 13.08.2012 zu sofort gekündigt hatte.

Ich erhielt keine Antwort mehr und dachte das dass Fitnessstudio nun aufgegeben hatte. Dann kam Post vom Inkasso Unternehmen. Aus den 49,99 Euro wurden nun 96,28 Euro.

Mir war klar das dass Fitnessstudio noch ein anrecht auf den anteiligen Monatsbeitrag für August hatte. Daraufhin überwies ich 25 Euro an das Fitnessstudio direkt nicht an das Inkasso Unternehmen.

Nun meldet sich das Fitnessstudio gar nicht mehr auf schriftlichem Wege. Auch Telefonisch möchte keiner mit mir sprechen. Die einzige Post die ich nun noch erhalte ist die des Inkasso Unternehmens.

Meine Frage nun, bin ich im Recht?

Muss ich den vollen Monatsbeitrag August bezahlen obwohl ich schon am 13.08.2012 zu sofort aufgrund meiner Verletzung und ärtzlichem Attest gekündigt hatte?

Muss ich die erheblichen Inkasso Gebühren bezahlen?

Was soll ich in den Einspruch zum Mahnbescheid schreiben wenn ich einen erhalte? Das Inkasso Unternehmen droht damit.

Für eine Antwort bin ich Dankbar.

Viele Grüße

Desmodus

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-- Editiert Desmodus am 27.11.2012 21:13

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Desmodus am 27.11.2012 21:13

bestätigte mir das Fitnessstudio meine Kündigung zum 31.08.2012.

Hier hätte man sofort intervenieren müssen, wenn man mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrag aussteigen möchte, der Vertragspartner aber die Kündigung zu einem späteren bestätigt.

quote:
von Desmodus am 27.11.2012 21:13

Meine Frage nun, bin ich im Recht?

Zwar teile ich deine Meinung nur die bis zur Kündigung entstandenen Tage anteilig zum Monatsbeitrag zu vergüten. Aber ob das so richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Meine Antworten sind immer nur Bauchgefühle!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Nachtrag:
Wurde denn nach der Kündigung wenigstens der Teilbetrag überwiesen??? Wenn nicht, dann sehe ich hier schon einmal für das was wir beide als in Ordnung ansehen eine Versäumnis deinerseits!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Desmodus
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke für die Antworten,

ich habe interviniert und dem Fitnessstudio geschrieben das ich zu sofort gekündigt hatte und das nur noch der halbe Monatsbeitrag für August zulässig wäre. Ich schrieb auch das ich diesen sofort überweise wenn mir das bestätigt würde.

Allerdings meldete sich das Fitnessstudio dann nicht mehr. Den anteiligen Monatsbeitrag habe ich erst überwiesen als schon ein Inkasso Schreiben kam. Dieses anteiligen Monatsbeitrag habe ich direkt an das Fitnessstudio überwiesen.

Ein Versäumnis mag vielleicht was eine Zahlung angeht eingetreten sein. In Kontakt stand ich jedoch die ganze Zeit mit dem Fitnessstudio auf schriftlichem wege.
Das kann ich alles belegen.

Ein Versäumnis kann doch auch nur auf die Summe angerechnet werden die dem Fitnessstudio in der Tat zustand, oder nicht? Das wären in dem Fall eben diese 25 Euro.

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