Kündigung Fitnessstudio - Kann ich mich auf die "falsche" Kündigungsbestätigung berufen?

12. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
bluemchen12
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)
Kündigung Fitnessstudio - Kann ich mich auf die "falsche" Kündigungsbestätigung berufen?

Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage:

Ich habe meinen Fitnessstudio nicht vertragsgemäß gekündigt und eine Kündigungsbestätigung erbeten.
Habe ich auch bekommen, aber die Kündigungsbestätigung wurde vom Fitnessstudio mit einem falschen Kündigungstermin ausgestellt (nach Vertrag Ende der Laufzeit 04/2010, lt. Kündigungsbestätigung Ende schon 10/2009).

ca. 4 Wochen später kam eine erneute Kündigungsbestätigung zum April 2010.
DIese wurde von mir zurückgesandt und als gegenstandslos betrachtet, da ich ja bereits eine Bestätigung zum Oktober 2009 vorliegen hatte.

Trotz zwischenzeitlich 3 Schreiben meines Rechtsanwaltes, die überhaupt nicht beachtet wurden, wird mir jetzt der Gesamtbetrag bis April 2010 unter Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens in Rechnung gestellt.

Kann ich mich auf die "falsche" Kündigungsbestätigung berufen oder gilt was im Vertrag steht?
Wenn ich als Kunde Fehler mache, muss ich doch mit den Konsequenzen leben, wenn ich die Einspruchsfrist versäume.

Kann mir jemand helfen?

LG bluemchen12

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Es gilt, was vertraglich vereinbart wurde. Hätte ja auch sein können, dass Sie den Vertrag bis April nutzen möchten. Dann hätten Sie ja auch nicht gewollt, dass das Studio Sie sozusagen schon früher rausschmeißt.

Durch die falsche Kündigungsbestätigung wurde der zu Grunde liegende Vertrag nicht geändert.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Etwas undurchsichtig/verwirrend ...

quote:
ich habe meinen Fitnessstudio nicht vertragsgemäß gekündigt

Was genau bedeutet 'nicht vertragsgemäß gekündigt'? Bitte man detaillierter ausführen

quote:
nach Vertrag Ende der Laufzeit 04/2010


quote:
ca. 4 Wochen später kam eine erneute Kündigungsbestätigung zum April 2010.

Das wäre ja das vertragsgemäße Ende? Also doch vertragsgemäß gekündigt?



quote:
aber die Kündigungsbestätigung wurde vom Fitnessstudio mit einem falschen Kündigungstermin ausgestellt

Ein Mangel der auch noch geheilt werden kann, bzw. geheilt werden konnte durch die berichtigte Kündigung.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
guest-12315.02.2010 08:37:24
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
bluemchen12
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo zusammen,

der Vertrag wurde am 30.10.2008 für 6 Monate geschlossen, und hätte 3 Monate (also bis Ende Januar 2009) vor Vertragsende schriftlich gekündigt werden müssen (Vertragsende dann April 2009), ansonsten Verlängerung um 12 Monate, also bis April 2010.
Ich habe gekündigt am 29.04.2009 mit Frist zum 31.07.2009 und habe am 10.05.2009 Kündigungsbestätigung zum 31.10.2009 erhalten.
Am 02.06.2009 eine erneute Kündigungsbestätigung erhalten, diesmal zum 30.04.2010, ohne irgendwelche Erklärungen, Fehlerangabe etc.

Weiteres Vorgehen siehe mein erstes Posting.

Muss ich die ausstehenden Beiträge noch zahlen, oder kann ich mich auf die erste Bestätigung berufen? wie schon gesagt, wenn ich als Kunde die Einspruchsfrist versäume (ich glaube 14 Tage oder?) muss ich auch mit den Konsequenzen leben.

Danke für eueren Ratschlag.

bluemchen12

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ihre Frage wurde schon beantwortet: Sie müssen bis April 2010 zahlen. Die Fälle "Kündigung vergessen" und "versehentlich falsches Datum genannt" sind rechtlich nicht vergleichbar.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119572 Beiträge, 39744x hilfreich)

Die Kündigung vom 29.04.2009 mit Frist zum 31.07.2009 war unwirksam, da die vertragliche Verlängerung von 12 Monaten genauso wie die Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsablauf wirksam vereinbart wurde.

Es sind daher die Beiträge bis 04-2010 zu zahlen.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
guest-12315.02.2010 08:37:24
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest-12316.02.2010 16:20:07
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
1. Vertragslaufzeit
Im "Kleingedruckten" (in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) werden zumeist längere Laufzeiten vereinbart. Dies und auch eine automatisch Verlängerung der Laufzeit im Falle der Nichtkündigung ist grundsätzlich möglich.
Unzulässig dürften erst folgende Vertragslaufzeiten sein:

■bei dem erstmaligen Abschluss eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren
[color=red]eine stillschweigende Verlängerung des auslaufenden Vertrages um mehr als ein Jahr. Die Verlängerung darf jedoch nicht länger als die "Erstlaufzeit" sein. Beispiel: Wird ein Vertrag auf sechs Monate geschlossen, so ist eine automatische Verlängerung um ein Jahr unzulässig.[/color] ■eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vor Ablauf der erstmaligen oder verlängerten Vertragslaufzeit.


Weil es gerade so passt......
Die Verlängerung des Vertrages um mehr als die ursprüngliche Laufzeit ist unzulässig !!


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#10
 Von 
guest-12316.02.2010 16:20:07
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
bluemchen12
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Michael32,

verrätst du mir, wo dieses Statement zu finden ist?

Und was heißt in dem Zusammenhang "dürfte" unzulässig sein? Ist es oder ist es nicht unzulässig?

lg bluemchen12

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12318.02.2010 09:01:21
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
verrätst du mir, wo dieses Statement zu finden ist?


Bei Google.... Stichworte "Fitnessstudio, Vertragslaufzeit"

quote:
Und was heißt in dem Zusammenhang "dürfte" unzulässig sein?


Das stand da so.... Ist nicht von mir.....

quote:
Michael hat bei www.verbraucherrecht-ratgeber.de abgekupfert.


Das war als Zitat gekennzeichnet, also nicht dass ich behauptet hätte, es wäre von mir gewesen.






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" "

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#14
 Von 
bluemchen12
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

Alles klar, Michael32, dank dir für Deine Hilfe.

lg bluemchen12

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#15
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die erste Kündigungsbestätigung ist meines Erachtens durchaus wirksam. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich bei dem Datum um einen Schreibfehler (Zahlendreher) oder ähnliches gehandelt hat.

ich bezweifle stark, dass man es sich nach einer Kündigungsbestätigung (die ja rechtlich eine Willenserklärung darstellt) es sich einfach nochmal anders überlegen kann.

Dennoch ist die Sache nicht ganz eindeutig. Und wenn eine Sache nicht ganz eindeutig ist, dann muss man immer entscheiden, welches Risiko man eingehen möchte. Im Briefe schreiben und im Aussprechen von Drohungen sind Fitnessstudios (und andere) immer ganz groß. Das hat auch häufig erfolg, weil sich der Kunde einschüchtert fühlt und vorsichtshalber zahlt. Die Frage ist aber auch, wird das Fitnessstudio tatsächlich ein Gerichtsverfahren anstrengen? Dazu müsste es ggf. selbst einen Anwalt beauftragen, Gerichtskosten vorlegen usw. Und auch das Fitnessstudio weiß, dass es schon einmal eine andere Kündigungsbestätigung gegeben hat und es weiß auch, dass auf Deiner Seite ein Anwalt im Spiel ist.

Das Fitnessstudio wird daher meiner Einschätzung nach noch einige böse Briefe schreiben, letztendlich aber die Sache im Sande verlaufen lassen.

Aber das ist nur eine Einschätzung, natürlich kann es auch sein, dass das Fitnessstudio die Sache vor Gericht bringt und obendrein das Gericht diesem auch noch Recht gibt.... Du hast da keine andere Möglichkeit, als Deinen Anwalt entscheiden zu lassen.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12319.02.2010 08:56:57
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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