Kosten für Rücklastschrift - zu recht oder nicht?

22. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)
Kosten für Rücklastschrift - zu recht oder nicht?

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu Rücklastschriftgebühren und deren Berechtigung.

Meine Freundin ist zusammen mit ihrer Tochter in einer Tanzschule angemeldet. Meine Freundin und ihre Tochter haben jeweils doppelte Nachnamen, die sich in einem Namensteil unterscheiden (sie sind Spanierinnen). Sie hat die unterschiedlichen Tanzkurse mittels eines Formulars gebucht und dort ihre Bankverbindung für beide Kurse angegeben. Dann hat sich die Bankleitzahl geändert und sie hat der Tanzschule mitgeteilt, dass sich die Bankleitzahl für Frau xxx xxx geändert hat. Sie hat nicht explizit darauf hingewiesen, dass dies auch für die Gebühren ihrer Tochter yyy xxx gilt. Allerdings sind diese Daten ja auf einem gemeinsamen Anmeldeformular enthalten.

Muss sie nun für die entstandenen Rücklastschriftgebühren aufkommen oder muss man von der Tanzschule verlangen können, dass sie - auf einem Anmeldeformular verknüpfte - Buchungen bzw. Kontoverbindungen auch entsprechend verarbeitet und erkennen kann?

Die Tanzschule hat dann in einer Mail mitgeteilt, dass ihr Computer nicht erkennen kann, dass auch die Beiträge für ihre Tochter von diesem Konto abgebucht werden. Aber eine unzureichende Zuordnung kann doch nicht das Problem meiner Freundin sein. Sie hat ja schließlich für beide auf einem gemeinsamen Formular unterschrieben und die Daten hinterlassen. Oder sehe ich das zu einseitig?

Ergänzend muss ich hinzufügen, dass meine Freundin die Tanzschule darauf hingewiesen hat, dass sie mit einer Abbuchung der Rücklastschriftgebühren nicht einverstanden ist. Damit hat sie die Tanzschule informiert, dass sie kein Einverständnis gibt, das die TS diese Gebühren nochmals abbucht. Trotzdem hat die TS dies dann ein paar Tage später doch gemacht. Unabhängig von der Rechtmässigkeit der Gebührenforderung hätten sie doch dieses Geld nicht abbuchen dürfen oder?


Für aussagekräftige Meinungen schon jetzt vielen Dank.

Cinzano40

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-- Editiert cinzano40 am 22.11.2013 10:59

-- Editiert cinzano40 am 22.11.2013 11:09

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von cinzano40 am 22.11.2013 10:58

sie sind Spanierinnen

Irrelevant. Spanier werden weder bevorzugt, noch benachteiligt. Es sind alle gleich.

quote:
von cinzano40 am 22.11.2013 10:58

Sie hat nicht explizit darauf hingewiesen, dass dies auch für die Gebühren ihrer Tochter yyy xxx gilt. Allerdings sind diese Daten ja auf einem gemeinsamen Anmeldeformular enthalten.
(..)
Sie hat ja schließlich für beide auf einem gemeinsamen Formular unterschrieben und die Daten hinterlassen. Oder sehe ich das zu einseitig?

Und? Das könnten trotzdem verschiedene Kundenkonten in der Stammdatenverwaltung der Tanzschule sein, denn es handelt sich ja um 2 verschiedene Personen und somit imho um 2 verschiedene "Kunden". Unabhängig davon, dass es nur ein Anmeldeformular gibt, auf dem mehrere Kunden angemeldet wurden. Woher sollte die Tanzschule also wissen, dass sich die Kontonummer für beide ändert anstatt nur für eine, wenn es nicht kommuniziert wird? Sind ja schließlich Tanzlehrer, keine Hellseher.

quote:
von cinzano40 am 22.11.2013 10:58

Muss sie nun für die entstandenen Rücklastschriftgebühren aufkommen oder muss man von der Tanzschule verlangen können, dass sie - auf einem Anmeldeformular verknüpfte - Buchungen bzw. Kontoverbindungen auch entsprechend verarbeitet und erkennen kann?

Wie oben erwähnt hat keine Kommunikation statt gefunden, dass sich die Kontodaten für beide ändert. Die Rücklastschrift ist imho deswegen angefallen und zu bezahlen (die tatsächliche Höhe natürlich, keine Phantasiegebühren).

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Offensichtlich gab es aber dennoch zwei getrennte Verträge, was auch durchaus seine Berechtigung hat. Es könnte schließlich sein, dass Töchterchen nicht mehr will und kündigen möchte, aber Muttern weitermachen möchte.
Ich würde daher sagen, dass es einfach dumm gelaufen ist.

quote:
Unabhängig von der Rechtmässigkeit der Gebührenforderung hätten sie doch dieses Geld nicht abbuchen dürfen oder?

Eigentlich nicht. Das Problem wird nur sein, wenn man mal von der Rechtmäßigkeit ausgeht, ist das die kostengünstigste Lösung. Bei einer Rücklastschrift im Dauerschuldverhältnis ist man automatisch im Verzug. Die Tanzschule hätte einen Anwalt mit der Betreibung beauftragen können und das wäre dann deutlich teurer geworden.

Ich würde daraus lernen und entsprechend zukünftig aufpassen, dass man mit dieser Eigenheit vorsichtig ist. Das ist in Deutschland halt nicht üblich.

Unabhängig davon: Bei durch Bankenfusionen veränderte Bankleitzahlen hätte die Tanzschule gut daran getan, einfach einmal alle mit der bald abgeschalteten Bankleitzahl eingetragenen Kontoverbindungen zu checken, denn die zwei werden nicht die einzigen Betroffenen sein. Ich würde zwar nicht so weit gehen, der Schule Fahrlässigkeit zu unterstellen. Aber es bleibt halt ein wenig fader Beigeschmack...

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 22.11.2013 11:29

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#3
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Erstmal vielen Dank. Der Zusatz, dass sie Spanierinnen sind, diente nur zur Erläuterung warum sie beide unterschiedliche Doppelnamen haben.

Mir sind allerdings auch durchaus Firmen bekannt (meine letzte z.B.), bei denen im Computersystem zusammen beantragte Mitgliedschaften (noch dazu, wenn die zweite Person das Kind im Alter von 8 Jahren ist) verknüpft sind.

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""

-- Editiert cinzano40 am 22.11.2013 11:33

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von cinzano40 am 22.11.2013 11:31

Mir sind allerdings auch durchaus Firmen bekannt (meine letzte z.B.), bei denen im Computersystem zusammen beantragte Mitgliedschaften (noch dazu, wenn die zweite Person das Kind im Alter von 8 Jahren ist) verknüpft sind.
Was nicht heißt, dass es
a.) jedes Programm kann
und/oder
b.) es auch so sinnig ist.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#5
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Offensichtlich gab es aber dennoch zwei getrennte Verträge, was auch durchaus seine Berechtigung hat. Es könnte schließlich sein, dass Töchterchen nicht mehr will und kündigen möchte, aber Muttern weitermachen möchte.

Die gab es eben nicht. Es gab nur 1 Formular, auf welchem die beiden Kurse für Mutter und Tochter gebucht wurden. Das ist ja aus meiner Sicht der springende Punkt. Alles auf einem Formular inclusive Kontodaten für beide Abbuchungen.

Im Übrigen hätte ihre Tochter im Alter von damals 6 Jahren gar nicht allein kündigen können. Wenn sie keine Lust mehr gehabt hätte, hätte ihre Mutter dies für sie tun müssen.

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""

-- Editiert cinzano40 am 22.11.2013 13:02

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von mepeisen am 22.11.2013 11:28

zwei getrennte Verträge

quote:
von cinzano40 am 22.11.2013 13:01

1 Formular

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

quote:
von cinzano40 am 22.11.2013 13:01

Im Übrigen hätte ihre Tochter im Alter von damals 6 Jahren gar nicht allein kündigen können. Wenn sie keine Lust mehr gehabt hätte, hätte ihre Mutter dies für sie tun müssen.

Und damit kündigt sie nur die Tochter und nicht sich selbst gleichzeitig mit = 2 Kunden / Verträge

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Tochter kann einen separaten Vertrag abschließen und kündigen, nämlich genau dann, wenn ihre Mutter als Vertreterin für sie diesen Vertrag abschließt, bezahlt und ggf. wieder kündigt. Das hat mit dem Alter nichts zu tun. Das Alter bewirkt nur, dass die Tochter nicht für sich selbst den Vertrag abschließen darf, sondern dafür nun mal ihre Mutter benötigt.

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#8
 Von 
cinzano40
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke auf jeden Fall für die Aufklärung!

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