Kooperationsvertrag/ Subunternehmervertrag

29. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
pjoter666
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kooperationsvertrag/ Subunternehmervertrag

Guten Morgen,

ich bin neu hier im Forum und habe, natürlich, ein Problem.

Ich bin selbstständig im Bereich von Veranstaltungssecurity usw. In diesem Metier muss es meist schnell gehen einen Auftrag personell zu besetzen. Leider sind die Aufträge nie von längerer Dauer, so dass eine Anstellung von eigenen Mitarbeitern erfahrungsgemäß keine gute Idee ist. Daher arbeite ich seit Jahren mit Subunternehmen und hatte, bisher, nie irgendwelche Vertragsprobleme. Ja, bis jetzt.

Es musste wieder einmal schnell gehen und auf Grund des hohen Personalbedarfs nahm ich auf Empfehlung eines schon im Bestand befindlichen Unternehmens noch einen weiteren dazu. Holte mir von ihm (per Fax) die notwendigen Unterlagen ein und faxte ihm unseren allgemeinen Kooperationsvertrag ´rüber. Und schon ging´s los. Beauftragung per Mail hinterher und knapp 2 Jahre haben wir gut zusammengearbeitet.
In unserem Vertrag gibt es natürlich auch eine Kundenschutzklausel. Nun kam der Sportsfreund auf die Idee, meinen Auftraggeberbestand der Reihe nach aufzusuchen um direkt tätig zu werden. Ist ja eigentlich kein Problem. Mir ist aber erst jetzt aufgefallen, dass er ja unseren Vertrag nie unterschrieben hat, obwohl ja nur der Vertrag die Grundlage für seine Beauftragung war. Er freut sich wie ein Schneekönig wegen seiner fehlenden Unterschrift, ich wiederum bin der Meinung das er den Inhalt des Vertrages kannte und knapp 2 Jahre korrekt nach seinen Richtlinien gearbeitet hat, mir jede Beauftragung bezugnehmend auf diesen Vertrag bestätigt hat und somit die Vertragsklauseln (incl. des Kundenschutzes) von ihm anerkannt wurden. Er hat nicht einmal auf irgendeinem Auftrag vermerkt, das er diesen nur unter Ausschluss oder mit Widerspruch gegen unseren Vertrag erfüllt.
Im Prinzip also eine Anerkennung wegen fehlendem Widerspruch.

Liege ich da richtig oder falsch?

Vielen Dank für eine mögliche Antwort

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> mir jede Beauftragung bezugnehmend auf diesen Vertrag bestätigt hat

Wenn das zweifelsfrei nachweisbar ist, bedarf es wohl in der Tat keiner Unterschrift.

Das Problem könnte sein, daß eine derart bewiesene Bezugnahme in Streitfall dahingehend auszulegen wäre, auf welchen "Vertrag" sie sich nun beziehen soll.

Vielleicht behauptet ja die Gegenseite dann, man habe ihr einen Vertrag ohne Schutzklausel vorgelegt und sie habe sich immer darauf bezogen.

Ergo: Das Fehlen einer klaren schriftlichen unterschriebenen Vertragsgrundlage kann im Geschäftsleben immer zu Problemen führen, wenn es nicht nur um Brötchen geht.

1x Hilfreiche Antwort

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