Hallo,
ich würde gerne ein Haus kaufen, dass von einem Bauträger erstellt wird (Neubau).
Da gibt es eine Klausel, dass die Wohnfläche +-3% abweichen darf. Ist das üblich? Ich persönlich finde das ein wenig viel.
Ich wollte die Terrasse vergrößern lassen, aber im Kaufvertrag ist noch die alte Terrassengröße drin, sollte ich das noch ändern lassen?
Danke und Grüße
Kaufvertrag Einfamlienhaus
20. Oktober 2018
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Frage vom 20. Oktober 2018 | 22:28
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaufvertrag Einfamlienhaus
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2018 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatDa gibt es eine Klausel, dass die Wohnfläche +-3% abweichen darf. Ist das üblich? :
Kann sein.
Kommt drauf an warum die abweichen soll.
ZitatIch wollte die Terrasse vergrößern lassen, aber im Kaufvertrag ist noch die alte Terrassengröße drin, sollte ich das noch ändern lassen? :
Das sollte man unbedingt schriftlich vereinbaren - ob im Vertrag oder separat ist egal.
#2
Antwort vom 21. Oktober 2018 | 15:29
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
M.oin, ja, das ist üblichZitatDa gibt es eine Klausel, dass die Wohnfläche +-3% abweichen darf. Ist das üblich? :
Ja, auf jeden Fall. Möglichst VOR Unterzeichnung des Kaufvertrages.Zitatsollte ich das noch ändern lassen? :
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Oktober 2018 | 19:32
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Zitat:
Kann sein.
Kommt drauf an warum die abweichen soll.
Steht kein Grund drin.
Zitat:
Das sollte man unbedingt schriftlich vereinbaren - ob im Vertrag oder separat ist egal.
Ja seperat ist es vereinbart in einer Sonderwunsch Liste, aber nicht im Kaufvertrag.
Obwohl da steht glaube ich nur drin Vergrößerung der Terrasse, aber keine Größenangabe wie groß diese wirklich wird, die Angabe ist nur auf den Plänen. Das sollte ich noch nachtragen, aber muss nicht zwangsläufig im Kaufvertrag sein?
ZitatDa gibt es eine Klausel, dass die Wohnfläche +-3% abweichen darf. Ist das üblich? M.oin, ja, das ist üblich sollte ich das noch ändern lassen? Ja, auf jeden Fall. Möglichst VOR Unterzeichnung des Kaufvertrages. :
Okay hätte ich nicht gedacht +- 1% okay, aber warum sollte die Wohnfläche um 3% abweichen.
Ja das werde ich noch vor Unterzeichnung ändern lassen, aber muss es im Kaufvertrag direkt sein oder reicht es auch auf der Sonderwunschliste, die ich in Auftrag gegeben habe?
-- Editiert von MichaelMaier1990 am 21.10.2018 19:35
-- Editiert von MichaelMaier1990 am 21.10.2018 19:36
#4
Antwort vom 21. Oktober 2018 | 20:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Nein, +-1% ist nicht ok.ZitatOkay hätte ich nicht gedacht +- 1% okay, :
Sondern die +-3% sind üblich. Da wirst du nichts ändern können. Vielleicht weicht sie nicht ab.
Das war ein Missverständnis mit dem Ändern.
Mit der Sonderwunschliste und den daraus resultierenden Kosten wird man den Kaufvertrag ergänzen.
d.h. durch Sonderwünsche wie eine größere Terrasse wirds teurer.
Mehr Elektrik als Standard hast du schon als Sonderwunsch *angekreuzt*?
#5
Antwort vom 21. Oktober 2018 | 21:34
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatNein, +-1% ist nicht ok. :
Sondern die +-3% sind üblich. Da wirst du nichts ändern können. Vielleicht weicht sie nicht ab.
Das war ein Missverständnis mit dem Ändern.
Okay danke gut zu wissen
Zitat:
Mit der Sonderwunschliste und den daraus resultierenden Kosten wird man den Kaufvertrag ergänzen.
d.h. durch Sonderwünsche wie eine größere Terrasse wirds teurer.
Mehr Elektrik als Standard hast du schon als Sonderwunsch *angekreuzt*?
Nee aber habe ein Angebot vom Elektriker. Zum Beispiel für LED-Spots und Starkstrom in die Garage legen lassen usw.
Warum ist das wichtig?
#6
Antwort vom 22. Oktober 2018 | 18:01
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Schau doch mal in den Kaufvertrag, was für die Elektro-Installation angeboten wird.Zitatich würde gerne ein Haus kaufen, dass von einem Bauträger erstellt wird (Neubau). :
steht dort was von ...nach DIN 18015...
Der hat dir dann evtl. schon verraten, was im E-Paket des Bauträgers enthalten ist?ZitatNee aber habe ein Angebot vom Elektriker. :
Leider wird das häufig immer noch so in die Verträge übernommen. Das sind Mindestanforderungen, die DIN ist längst veraltet, kein normaler Haushalt kommt heutzutage damit aus.
Umso länger wird die Sonderwunschliste...und umso höher der Endpreis.
#7
Antwort vom 22. Oktober 2018 | 22:19
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatSchau doch mal in den Kaufvertrag, was für die Elektro-Installation angeboten wird. :
steht dort was von ...nach DIN 18015...
Die Baubeschreibung ist dem Kaufvertrag angehängt, da ist jedes einzelne Zimmer mit den Steckdosen, TV/Tel., Lichtschalter und Lampen aufgeführt, aber keine DIN angegeben.
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