Kaufvertrag Einfamlienhaus

20. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaufvertrag Einfamlienhaus

Hallo,

ich würde gerne ein Haus kaufen, dass von einem Bauträger erstellt wird (Neubau).
Da gibt es eine Klausel, dass die Wohnfläche +-3% abweichen darf. Ist das üblich? Ich persönlich finde das ein wenig viel.
Ich wollte die Terrasse vergrößern lassen, aber im Kaufvertrag ist noch die alte Terrassengröße drin, sollte ich das noch ändern lassen?

Danke und Grüße

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Da gibt es eine Klausel, dass die Wohnfläche +-3% abweichen darf. Ist das üblich?

Kann sein.
Kommt drauf an warum die abweichen soll.



Zitat (von MichaelMaier1990):
Ich wollte die Terrasse vergrößern lassen, aber im Kaufvertrag ist noch die alte Terrassengröße drin, sollte ich das noch ändern lassen?

Das sollte man unbedingt schriftlich vereinbaren - ob im Vertrag oder separat ist egal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Da gibt es eine Klausel, dass die Wohnfläche +-3% abweichen darf. Ist das üblich?
M.oin, ja, das ist üblich
Zitat (von MichaelMaier1990):
sollte ich das noch ändern lassen?
Ja, auf jeden Fall. Möglichst VOR Unterzeichnung des Kaufvertrages.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Zitat (von Harry van Sell):

Kann sein.
Kommt drauf an warum die abweichen soll.

Steht kein Grund drin.

Zitat (von Harry van Sell):

Das sollte man unbedingt schriftlich vereinbaren - ob im Vertrag oder separat ist egal.

Ja seperat ist es vereinbart in einer Sonderwunsch Liste, aber nicht im Kaufvertrag.
Obwohl da steht glaube ich nur drin Vergrößerung der Terrasse, aber keine Größenangabe wie groß diese wirklich wird, die Angabe ist nur auf den Plänen. Das sollte ich noch nachtragen, aber muss nicht zwangsläufig im Kaufvertrag sein?

Zitat (von Anami):
Da gibt es eine Klausel, dass die Wohnfläche +-3% abweichen darf. Ist das üblich? M.oin, ja, das ist üblich sollte ich das noch ändern lassen? Ja, auf jeden Fall. Möglichst VOR Unterzeichnung des Kaufvertrages.


Okay hätte ich nicht gedacht +- 1% okay, aber warum sollte die Wohnfläche um 3% abweichen.
Ja das werde ich noch vor Unterzeichnung ändern lassen, aber muss es im Kaufvertrag direkt sein oder reicht es auch auf der Sonderwunschliste, die ich in Auftrag gegeben habe?



-- Editiert von MichaelMaier1990 am 21.10.2018 19:35

-- Editiert von MichaelMaier1990 am 21.10.2018 19:36

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Okay hätte ich nicht gedacht +- 1% okay,
Nein, +-1% ist nicht ok.
Sondern die +-3% sind üblich. Da wirst du nichts ändern können. Vielleicht weicht sie nicht ab.
Das war ein Missverständnis mit dem Ändern.

Mit der Sonderwunschliste und den daraus resultierenden Kosten wird man den Kaufvertrag ergänzen.
d.h. durch Sonderwünsche wie eine größere Terrasse wirds teurer.
Mehr Elektrik als Standard hast du schon als Sonderwunsch *angekreuzt*?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nein, +-1% ist nicht ok.
Sondern die +-3% sind üblich. Da wirst du nichts ändern können. Vielleicht weicht sie nicht ab.
Das war ein Missverständnis mit dem Ändern.


Okay danke gut zu wissen

Zitat (von Anami):

Mit der Sonderwunschliste und den daraus resultierenden Kosten wird man den Kaufvertrag ergänzen.
d.h. durch Sonderwünsche wie eine größere Terrasse wirds teurer.
Mehr Elektrik als Standard hast du schon als Sonderwunsch *angekreuzt*?


Nee aber habe ein Angebot vom Elektriker. Zum Beispiel für LED-Spots und Starkstrom in die Garage legen lassen usw.
Warum ist das wichtig?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
ich würde gerne ein Haus kaufen, dass von einem Bauträger erstellt wird (Neubau).
Schau doch mal in den Kaufvertrag, was für die Elektro-Installation angeboten wird.
steht dort was von ...nach DIN 18015...
Zitat (von MichaelMaier1990):
Nee aber habe ein Angebot vom Elektriker.
Der hat dir dann evtl. schon verraten, was im E-Paket des Bauträgers enthalten ist?
Leider wird das häufig immer noch so in die Verträge übernommen. Das sind Mindestanforderungen, die DIN ist längst veraltet, kein normaler Haushalt kommt heutzutage damit aus.
Umso länger wird die Sonderwunschliste...und umso höher der Endpreis.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Schau doch mal in den Kaufvertrag, was für die Elektro-Installation angeboten wird.
steht dort was von ...nach DIN 18015...

Die Baubeschreibung ist dem Kaufvertrag angehängt, da ist jedes einzelne Zimmer mit den Steckdosen, TV/Tel., Lichtschalter und Lampen aufgeführt, aber keine DIN angegeben.

0x Hilfreiche Antwort

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