Katze weiterverkaufen oder verschenken

20. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)
Katze weiterverkaufen oder verschenken

Hallo.

Ich hatte vor einiger Zeit einen Zuchtkater für die eigene Zucht angeschafft.
Im Kaufvertrag ist jedoch eine Klausel enthalten "das Tier darf an einen anderen Züchter nicht verliehen werden", d.h. fremde Katzen (für Zuchtzwecke) decken lassen ist nicht zulässig.

Wenn ich das Tier z.B. meiner Schwägerin schenke oder verkaufe, gilt dann das Verleihverbot weiterhin.
Müsste ich demnach sicherstellen dass auch bei Weiterverkauf der Käufer das Tier nicht zur Zucht weiterverleiht / vermietet?


Bitte Info wenn das Thema besser zum Tierrecht passt.


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11 Antworten
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#1
 Von 
ShireFire
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 13x hilfreich)

Wozu schafft man sich einen Zuchtkater an, wenn man nicht mit züchten darf? Ist doch klar, dass man ihn gekauft hat, um weiterzuzüchten.

Ich sehe das als nicht richtig. Ein Kaufvertrag ist doch nachträglich nicht bindend oder? Kann man nicht machen was man will, nachdem man das Tier gekauft hat?

Anders ist es bei Tierheimtieren. Da muss man für unterschreiben, dass das Tier kastriert wird.
Und ich kenne noch das Rückkaufrecht, was verbietet, an dritte zu verkaufen, sondern dem ursprünglichen Besitzer das Tier zum Rückkauf anzubieten.

Dass man sich aber einen ZUCHTkater anschafft und dann nicht mit züchten darf, finde ich ziemlich sinnfrei.

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#2
 Von 
ShireFire
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 13x hilfreich)

PS: was wäre denn wenn die Katzen zum Decken gebracht würden? Das ist kein Verleih.

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#3
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)


quote:
Dass man sich aber einen ZUCHTkater anschafft und dann nicht mit züchten darf, finde ich ziemlich sinnfrei.


Ich verstehe den Passus so, dass ich mit eigenen Kätzinnen züchten darf, jedoch den Kater keiner fremden Zuchtkatze zuführen darf.

Interessant ist hier der Aspekt eine Zuchtkatze vorübergehend aufzunehmen um sie zu decken. Da jeder Deckkaterbesitzer hierfür eine Decktaxe nimmt wäre das doch eine Verleihung, oder?

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#4
 Von 
ShireFire
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 13x hilfreich)

Nicht jeder nimmt Geld. Manche bekommen aus einem Wurf auch ein Tier.

Ich hab das also so verstanden, dass sich dieser Mensch einen eigenen Zuchtstamm aufbauen muss, um züchten zu dürfen. Aber Katzen regnen ja nicht vom Himmel, wo sollen die herkommen, wenn jeder sowas im Vertrag stehen hat?
Dann müsste bei den Katzen ja stehen, dass sie nicht von fremden Katern gedeckt werden dürfen...
Aber irgendwie muss es doch geregelt werden, sonst wäre ja alles Inzucht.

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#5
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Ein Kaufvertrag ist doch nachträglich nicht bindend oder?


Das wäre hier ja nicht "nur" ein Kaufvertrag, sondern auch eine weitere Abrede ("der Käufer verpflichtet sich, das Tier nicht..."). Natürlich ist so etwas völlig zulässig und auch durchsetzbar.

Wenn allerdings nur der Verleih untersagt ist, ist Verschenken und Verkaufen natürlich zulässig. Unzulässig wäre nur ein beweisbares Umgehungsgeschäft ("ich 'schenke' dir das Tier und in drei Wochen 'schenkst' du es mir zurück" o.ä.).

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#6
 Von 
ShireFire
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 13x hilfreich)

Tja, dann ist es wohl so.

Aber was unter dem Ladentisch passiert, interessiert nicht. Wenn du den Leuten trauen kannst, dann lass die Katze einfach bringen, die gedeckt werden soll. Das ist kein Verleih und wenn sie eben gedeckt wird, dann ist es eben passiert.
Ich würde mich da aber wie gesagt eher an den Vertrag halten, bzw. sichergehen, dass da niemand drüber ein Wort verliert, wenn was anderes abgesprochen wird.
Wenn die Katze eh eine ist, die nichts sooo tolles zur Welt bringen würde, sondern es z.B. nur drum geht, schöngefärbte Babys ohne Zuchtbuch rauszubekommen, wird es schon nicht so wild sein.

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#7
 Von 
ShireFire
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 13x hilfreich)

Also, angenommen, jemand kauft einen Cairn Terrier mit hohem Zuchtstandard und einwandfreiem Stammbaum und diese Klausel würde in diesem Kaufvertrag stehen, so denke ich, zählt diese Klausel nur dann, wenn du den Hund an jemanden verleihen würdest, der ebenfalls einen hochgezüchteten Cairn hat und damit noch bessere Erfolge mit dieser Zuchtlinie bekommen würde.

Würde aber jemand kommen und sagen, er hätte nen Dackel, der bitte einen Rüden als Cairn haben soll, damit er mit den Welpen einfach nur auf die Jagd kann oder einen besonders jagdinstinkt-getrimmten Hund haben möchte, so glaube ich, dass der der dir den "ZUCHTrüden" verkauft hat, nichts gegen die Verpaarung zwischen "gewöhnlichen" Hunden hat, sondern speziell um die Rassezucht seiner Blutslinie.

Ich hatte mal Ausstellungshühner. Wenn man fremde kauft, darf man die zwar ausstellen, aber nicht unter eigenenem Namen, sondern unter dem Namen des Züchters.
Die Küjken, die daraus entstehen, sind aber deine und die darfst du mit deinem Namen ausstellen.

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#8
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>so denke ich, zählt diese Klausel nur dann, wenn du den Hund an jemanden verleihen würdest, der ebenfalls einen hochgezüchteten Cairn hat und damit noch bessere Erfolge mit dieser Zuchtlinie bekommen würde <hr size=1 noshade>


Der Wortlaut der Klausel ist doch klar. Warum sollte darin nach irgendwelchen versteckten geheimen Vorbehalten ("soll nur gelten, wenn innerhalb derselben Rasse gekreuzt wird") geforscht werden, die überhaupt nicht offensichtlich sind?

Es gilt zwar der §133 BGB , aber diesbezüglich wird nicht spekuliert, was die Parteien gemeint haben könnten, sondern es geht um das, was sie nach verkehrsüblicher Auffassung offensichtlich gemeint haben (Passant zum Harleyfahrer: "ich will dein Mopped da kaufen, 1000 EUR" - "OK, gehört dir", dann kann der Harleyfahrer hinterher nicht sagen, es wäre gar nicht seine Harley, sondern sein Moped zuhause im Schuppen gemeint gewesen).

In deinem Beispiel hätte der VK aber ganz klar sagen können, daß er Zuchtverleih innerhalb der Rasse untersagen will, das hat er aber nicht, sondern den Zuchtverleih pauschal untersagt, damit ist auch davon auszugehen, daß er das genau so wollte und nicht etwa nur falsa demonstratio (wie im Mopped/Harley-Beispiel) vorliegt.

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#9
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Das Problem ist ja nicht das Weiterverleihverbot (Vertrag Züchter - Ich), sondern, ob bei einer Weitergabe des Tieres diese Vertragsklausel "vererbt" wird, d.h. unbetrachtet des Kaufvertrags zwischen mir und dem Nachbesitzer weiterhin die Klausel gilt.

Mit anderen Worten: Ich verkaufe das Tier 500km weit weg, der Käufer inseriert anschließend das Tier als Deckkater mit Stammbaum und der Erstbesitzer (Züchter) bekommt dies raus:
Kann ich dann Probleme bekommen?



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#10
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
d.h. unbetrachtet des Kaufvertrags zwischen mir und dem Nachbesitzer weiterhin die Klausel gilt


Dein K ist an Zusagen, die du deinem VK gemacht hast, nicht gebunden.

Ich denke auch nicht, daß die vertragliche Regelung dir auferlegt, dafür zu sorgen, daß auch eventuelle weitere Käufer an diese Regelung gebunden sind.
Hätte der VK das gewollt, hätte er dir ja vertraglich auch den Weiterverkauf untersagen können oder dir vertraglich auferlegen können, eine exakt gleiche Regelung auch mit einem potentiellen Käufer treffen zu müssen.

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#11
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Danke.

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