Kann Bauträger Maklerprovision verlangen??

1. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Baden06
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)
Kann Bauträger Maklerprovision verlangen??

Hallo an alle,

ich wollte anfragen, ob mir hier jemand einen Tipp hat.
Grundsätzlich ist es ja absolut unüblich, dass ein Bauträger, der für seine Kunden gleich auch noch ein Grundstück vermittelt, dafür von den Eigentümern des Gtundstücks auch noch eine Provison möchte.
Ist dies rechtlich überhaupt zulässig??
Da liegt ja eine Interessenkollision vor, da der Bauträger/Makler dann auf beiden Seiten verdient!!
In dem Fall, der sich anbahnt, liegt sogar noch eine Übererlösklausel vor (Eigentümer erhalten abgemachten Preis - das Mehr soll an den Bauträger gehen) und der Makler/Bauträger möchte für die Vermittlung eine horrende Provision, da er das Grundstück sehr teuer verkauft hat. Die Rechtsprechung zu Übererlösklauseln ist schon recht streng...Und es wird immer abgewogen zwischen üblicher und der nun verlangten Provison. Die deutlich höhere Provison muss sich eben noch im Rahmen halten und auch durch erhöhten Aufwand gerechtfertigt sein.
Vorliegend ist eine Provison aber überhaupt nicht üblich, da es ja um einen Bauträger und nicht um einen Makler geht.

Weiß jemand etwas über solche Konstellationen?

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

19x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Baden06
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)

Guten Tag Herr Roemer,

danke für Ihren Beitrag!!!
Eine solche "Abmachung" existiert tatsächlich. Allerdings liegen meines Erachtens Nichtigkeitsgründe vor....Wie geschrieben muss sich die verlangte Provision aus einer Übererlösklausel im Verhältnis zur üblichen Provision im Rahmen halten, wenn eine Übererlösklausel wirksam sein soll. ÜBLICH ist beim Bauträger im Verhältnis zum Grundstückseigentümer aber überhaupt keine Provision, da der Bauträger ja am Käufer der Wohnung/des Hauses verdient und das Grundstück dazu lediglich vermittelt - üblichrweise kostenlos...Ich denke auch wegen der Interessenkollision. Nun interessiert mich, ob ein Bauträger überhaupt nie eine solche Provision verlangen darf.
Unwirksam ist der Vertrag meines Erachtens schon aus anderen Gründen. Wollte nur zu diesem Aspekt eine Meinung einholen...ob vielleicht nicht alles noch einfacher ist als gedacht...
MfG.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Baden06
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Volker,

vielen Dank für diesen Hinweis.
Wir sind uns sogar ziemlich sicher, dass der Bauträger/Makler keine Maklerkonzession im Sinne des 34 c GewO hat - die für Bauträger wohl schon. Jedenfalls nicht beim vor Ort zuständigen Amt...die Konzession könnte höchstens noch irgendwo anders in Deutschland erteilt worden sein.
Das denke ich jedoch nicht.
Wir haben ihn auch schon darauf angesprochen und die Reaktion war eigentlich eindeutig so zu verstehen, dass er KEINE Maklerkonzession hat.

Allerdings wird allein durch das Fehlen der Konzession der Vertrag noch nicht nichtig. Aber ich denke bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird dies ein wichtiges Indiz sein! Wie gesagt, es liegen ja noch andere Umstände vor....das würde jetzt aber zu weit gehen. Ich finde es bloß schon insgesamt sehr fragwürdig, wenn ein Bauträger doppelt kassiert....Er hat dies gegenüber der anderen Partei auch nicht offengelegt, dass er "Auch-Makler" für die andere Seite ist. Ich finde ein eindeutiger Fall von Interessenkollision.

Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1594x hilfreich)

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