Habe mein Kabelfernsehn zum Februar (nach 12 Monaten) gekündigt und bei wurde auch im Februar ein Filter gesetzt, sodass ich keinen Empfang mehr habe. Die Abbuchungen liefen weiter. Auf Nachfrage, teilt mir Kabel Deutschland mit, dass mein Vertrag bis Mai läuft, weil ich einen Try & Bye-Vertrag hatte (also die ersten 3 Monate kostenlos was den Vertrqag entsprechend verlängert. Eine Kündigungsbestätigung habe ich nie erhalten und weil ich davon ausgegangen bin, dass der Vertrag im Februar ausläuft, habe ich auch den Filter vom Kabeltechniker setzen lassen. Nun soll der Filter wieder entfernt werden. Kann mir jemand sagen, ob ich für die Zeit, die ich den Anschluss nicht nutzen konnte, eine Gutschrift verlangen kann.
Vielen Dank und viele Grüße.....
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Kabelfernsehn gekündigt
24. März 2011
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Frage vom 24. März 2011 | 19:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kabelfernsehn gekündigt
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#1
Antwort vom 25. März 2011 | 13:53
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Kann mir jemand sagen, ob ich für die Zeit, die ich den Anschluss nicht nutzen konnte, eine Gutschrift verlangen kann.
Nö, die Nichtnutzbarkeit hast du doch selbst verursacht und nicht dein Vertragspartner.
(Natürlich "kannst" du die verlangen, du hast nur keinen Anspruch darauf, daß man deinem Verlangen entspricht.)
Daß du diesbezüglich im Irrtum warst, ist irrelevant, da du ja nicht gegenüber dem Betreiber eine Willenserklärung abgegeben hast, über deren Inhalt du im Irrtum warst (und die du möglicherweise anfechten könntest), sondern gegenüber deinem Techniker.
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#2
Antwort vom 25. März 2011 | 18:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für deine Antwort. Allerdings habe ich den Techniker nicht beauftragt, sondern der wurde von KabelDeutschland geschickt. Dies vielleicht nochmal zum Sachverhalt.
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#3
Antwort vom 26. März 2011 | 16:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
quote:
Kann mir jemand sagen, ob ich für die Zeit, die ich den Anschluss nicht nutzen konnte, eine Gutschrift verlangen kann.
Nein.
Denn du hast gegenüber deinen Vertragspartner erklärt die vertraglich vereinbarte Leistung ab Februar nicht mehr empfangen zu wollen.
Diesem Wunsch hat der Vertragspartner entsprochen und einen Filter gesetzt.
Anderes wäre die Lage wenn dein Vertragspartner vertragswidrig nicht geleistet hätte.
Davon unberührt bleibt jedoch die Mindestvertraglaufzeit inklusive der Zahlungspflicht die offensichtlich erst im Mai endet.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#4
Antwort vom 26. März 2011 | 16:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
quote:
Eine Kündigungsbestätigung habe ich nie erhalten
Diese ist auch nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Hoffentlich kannst du den Zugang der Kündigung schriftlich nachweisen ...
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