Kabel Deutschland war da!

24. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)
Kabel Deutschland war da!

Guten Tag,
zwei Herren waren gestern in unseren Mehrparteienhaus unterwegs um die Gebühren für Kabel einzutreiben. Wir zahlen wohl alle(9 Mieter) keine Gebühren seit vielen Jahren! Das stimmt auch, wir sind wohl alle davon ausgegangen dass diese mit den Nebenkosten beglichen werden. Davor hatten wir eine Hausantennen und somit keine Ahnung wie das mit Kabel funktioniert. Fernsehen schauen ging ja in dieser Wohnung...einfach so... Also gut, der Mann war aufdringlich und bestimmend und ich "kleine Studentin" habe aufgemacht und ihn rein gelassen. Er hatte mich so eingeschüchtert, dass horrende Summen bei Nichtzahlung und Abschaltung auf mich zukommen würden, dass ich unterschrieb und ein kleines Digitales- Paket bekam. Ich weiß, dass ich 14 Tage Kündigungsrecht habe, darf ich das nutzen?
Was ist richtig, wie verhalte ich mich? Können die Nachzahlung fordern? Können die Geld für die Abschaltung verlangen? Wie verhalte ich mich am besten mit gutem Gewissen!? Vielen Dank

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> dass ich unterschrieb und ein kleines Digitales- Paket bekam

Was für ein Paket denn?
Das klingt eher danach als hätte man Ihnen einen (neuen) Vertrag für irgendetwas aufgedrängt und nicht etwa bestehende Gebühren eingetrieben.

Es wäre mir auch neu, daß Kabel Deutschland "mobiles Inkasso" losschickt, um Außenstände einzutreiben.

Das war wohl eher eine Drückerkolonne (ob nun von KD oder für etwas ganz anderes).

Wenn der unterschriebene Vertrag (wiederum) für Kabel Deutschland war, beschweren Sie sich da doch mal über die Methoden ihres Außendienst-Subunternehmers, vermutlich wissen die gar nichts davon und zeigen sich entsprechend einsichtig.

Widerruf (Einschreiben/Rückschein) sollte sicherheitshalber auch sofort abgeschickt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja ich habe einen Vertrag für Kabel unterschreiben mit dem günstigsten Paket für Digitales Fernsehen, plus Einrichtungsgebühr von ca 50€ und Zusendung des Receivers(ca 10€).
Mir war so etwas auch nicht bekannt, aber die gingen wirklich von Tür zu Tür und mahnten wir sehen alle schwarz! Der Mann wollte auch ohne einen unterschreiben Vertrag nicht raus gehen aus meiner Wohnung, so dass er mir unheimlich wurde und ich es unterschrieb. Der Vertrag ist wirklich von Kabel also sieht schon echt aus. Wo könnte man nachfragen ob so etwas Rechtens ist?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Widerrufe per Einschreiben Rückschein und sende das Paket zurück.

Natürlich kann dir nichts passieren wenn du NIE schwarz gesehen hast. Zumal das niemand nie nachweisen kann. Du hast ja ein Zimmerantenne bzw sieht per Internet fernsehen.

ansonsten wäre es doch gerecht zu zahlen

K.

P.S. Niemand außer der Poilizei darf in deine Wohnung, und wenn einer nicht geht Polizei rufen

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Mir war so etwas auch nicht bekannt, aber die gingen wirklich von Tür zu Tür und mahnten wir sehen alle schwarz!

Wenn Sie wirklich "schwarzgesehen" hätten, hätte KD den fällig Beitrag der letzten ... Jahre anwaltlich eingefordert und kein Drückerkommando geschickt, das Ihnen einen neuen (!) Vertrag aufdrängen soll.

> Der Mann wollte auch ohne einen unterschreiben Vertrag nicht raus gehen aus meiner Wohnung

Da wäre ggfs. Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Nötigung und Hausfriedensbruch (sowie des Verdachts des Betruges) angesagt. Wenn die Leute das noch öfters abziehen, wird schon irgendeiner von denen mal der Polizei ins Netz gehen, und dann ist es besser, es liegen gegen ihn 200 Anzeigen vor als nur eine.

Neben dem Widerruf (wie oben schon mehrmals gesagt) - gerne auch in Verbindung mit einer vorsorglichen Anfechtung nach §123 I BGB - sollten Sie auch KD (am besten gleich die Geschäftsführung) schriftlich davon unterrichten, mit welchen Methoden ihr "Außendienst" arbeitet. Ich kann mir vorstellen, daß man sich dann schnell von dem verantwortlichen Subunternehmer trennen wird und schon aus Kulanz nicht auf dem Vertrag bestehen wird.

-- Editiert am 24.04.2009 14:24

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Aber zuvor den vom Vermieter geregelten Empfang bestätigen lassen und dann 1 Strafanzeige mit den anderen Parteien als Zeugen

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen