Kabel Deutschland Verragsbruch ?

27. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Stormbrain11
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)
Kabel Deutschland Verragsbruch ?

Liebe Community,

seit 19.01.2012 bin ich Kunde von Kabel Deutschland mit Fernsehen, Internet und Telefon.

Am 11.04.2013 bekam ich ein Schreiben meines Vermieters, indem steht, das sie "einen Rahmenvertrag für die Grundversorgung mit Kabel Deutschland abgeschlossen haben" ich angeblich Anfang des Jahres darüber bereits Post von Kabel Dtl. bekommen hätte (nie geschehen) und das Fernsehsignal somit seit 01.12.2012 durch die Immobillienfirma zur Verfügung gestellt wird.

Da ich wie gesagt noch kein Schreiben von Kabel Dtl. erhielt, kontaktierte ich telefonisch meine Vermieterin und erklärte Ihr, das ich die ganze Zeit, fortlaufend meine Kabel Deutschland Beiträge zahle und nicht einsehe, für den angegebenen Zeitraum doppelt zu zahlen, auch erklärte ich Ihr, das ihre "ach so günstigsten Konditionen" ganz und gar nicht so günstig sind:

Neuer Vertrag durch Vermieter: Kabel Analog TV für X €
Alter bestehender Vertrag: Kabel DIGITAL + Premium HD für X-2 €.

Daraufhin meinte Sie, sie würde sich drum kümmern.

Jetzt am 27.04.2013 erhielt ich Post von Kabel Deutschland:

"Ihr Kündigung, [...] wir haben Ihren Vertrag entsprechend unseren AGB's zum nächstmöglichen Zeitraum ordentlich beendet. Die ab dem 27.01.2013 angefallenen Entgelte werden wir ihnen [...] nicht in Rechnung stellen" Außerdem werde ich aufgefordert auf EIGENEN Kosten, alle Leihgeräte zurück zu schicken !

Fakt ist aber: Laut AGB's hätte eine ordentliche Kündigung gemäß Kündgungsfrist von 3 Monaten also bei einem Vertragsbeginn von 01/12 schon im Okt. 2012 angekündigt werden müssen oder ? Auch kommt es mir so vor, als werde ich jetzt rückwirkend ("Die ab dem 27.01. angefallenen Entgelte [...]" gekündigt oder ?

Da mir Kbel Dtl. auch nur Entgelte ab 27.01.2013 zurück erstattet, muss ich also für 12/12 und 01/13 sowohl bei Kabel Dtl., als auch bei meinem Vermieter fürs Fernsehen zahlen, oder ?

Ist mein Vermieter überhaupt berechtigt, in meinem Namen, bzw. im Namen aller Hausbewohner, einen Rahmenvertrag zu erstellen ?

Wie soll ich mich Verhalten ? Will meinen akuellen Vertrag, der um einiges günstiger ist als der neue unbedingt halten. Neuen Vertrag widerrufen ? Verspätete (?) Kündigung widerrufen ? Was passiert im Falle eines Fernsehausfalles, da ich auch SKY-Kunde bin ? Entstehen da Schadensersatzansprüche ?

Ich hab momentan echt keinen Nerv mehr für dieses Angelegenheit =(

mit freundlichen Grüßen und bestem Dank im Voraus




-- Editiert Stormbrain11 am 27.04.2013 14:43

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Ist mein Vermieter überhaupt berechtigt, in meinem Namen, bzw. im Namen aller Hausbewohner, einen Rahmenvertrag zu erstellen ?

Würde ich nein sagen. Auf gar keinen Fall einen, bei dem du dich schlechter gestellt wirst. Als Grund würde ich sehen, dass er damit ja den Mietvertrag ändert und zwar zum schlechteren.
Ich würde dem Vermieter das untersagen, den Zwangsvertrag verweigern und ihm untersagen, deine Verträge zu kündigen.
Kabel Deutschland würde ich schriftlich antworten, dass du dem Vermieter keine Erlaubnis gegeben hast, in deinem Namen zu kündigen und dass du den Vertrag, so wie er ist, weiterführst.

quote:
Entstehen da Schadensersatzansprüche ?

Würde sagen ja, würde ich über eine Mietminderung wieder reinholen.


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