Kabel Deutschland 2. Vertrag untergeschoben

4. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
caracta
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)
Kabel Deutschland 2. Vertrag untergeschoben

Hallo, ich hoffe, auch mir kann etwas geholfen werden:
mir wurde ein 2. Vertrag untergeschoben, den ich nicht gewollt oder bestellt oder unterschrieben und nicht zu Hause habe. Es gab lediglich im Mai 2014 den Austausch eines defekten Receivers. Dann wurden seit Juni doppelte Gebühren abgebucht. Dies ist nicht mein Fehler und sollte von KD korrigiert werden. Mein Fehler ist nur, dass ich meine Auszüge nicht besser kontrolliert hatte und dass ich Vertrauen in diese Firma hatte. Sobald man einen Abbuchungsauftrag erteilt hat, ist man ausgeliefert! KD verweigert die Korrektur des Fehlers und Erstattung der unrechtmäßig eingezogenen Gebühren (Briefwechsel auch in Kopie an die Geschäftsführung), da bleibt mir nur die Kündigung. Ich habe in meinem ganzen Leben kein unseriöseres Unternehmen kennengelernt, auch nachdem ich die Erfahrungen der anderen KD-Kunden gelesen habe.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mein Fehler ist nur, dass ich meine Auszüge nicht besser kontrolliert hatte <hr size=1 noshade>

Das ist ein fataler Fehler.

Ich vermute bezüglich der damaligen Reklamation gibt es auch keine verwertbaren Nachweise?
Die Rechnungen wurden auch nicht reklamiert?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
caracta
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, das ändert doch nichts an der Tatsache, dass sich das Geld widerrechtlich angeeignet wurde. Für mich ist das Diebstahl und ein großer Vertrauensbruch (Einzugsermächtigung), da mir auch kein Vertrag vorliegt, dem ich hätte widersprechen können. Ich hab leider erst Mitte Januar gemerkt, dass zuviel abgebucht wurde. Ich hatte im Beschwerdebrief noch ausgeführt, dass mir KD auf diese Weise theoretisch 50 Verträge unterstellen und von meinem Konto abbuchen könnte. Horrorvision! Für mich ist das eindeutig ein Betrug. Ich hab soviel in den Foren gelesen, dass das Methode von KD ist und ich keinesfalls die einzige bin, der das passiert.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ja, das ändert doch nichts an der Tatsache, dass sich das Geld widerrechtlich angeeignet wurde. <hr size=1 noshade>

Doch, das kann entscheidend sein.

Denn dadurch das man solange wartet, nichts reklamiert wurde obwohl es hätte bemerktwerdenkönnen, könnte ein konkludenter Vertrag zustandegekommen sein.



Hier käme es erstmal darauf an, was genau für ein Vertrag existierte und ob der neue Vertrag bzw. die Ergänzung auch ausführbar ist oder ob die Lieferung technisch nicht möglich ist.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#4
 Von 
caracta
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Na? Noch nicht im Bett? :rock:

Technisch ist diese 2. Smartcard für mich nicht zu verwenden, da ich schon mit dem 1. Vertrag ein Gerät mit Smartcard verwende. Ein zweites Gerät gibt es nicht.
Das erste Gerät wurde aber wg. eines Defekts ausgetauscht, seit dem wird doppelt abgebucht.

PS:... aber ganz herzlichen Dank für Ihre Mühe :respekt:



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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Für mich ist das Diebstahl und ein großer Vertrauensbruch

Strafrechtlicher Diebstahl ist es allerdings nicht. Vertrauensbruch schon eher.

quote:
Denn dadurch das man solange wartet, nichts reklamiert wurde obwohl es hätte bemerktwerdenkönnen, könnte ein konkludenter Vertrag zustandegekommen sein.

Mag sein, aber dem entgegen spricht, dass nur ein Vertrag beliefert wurde und dass KD hätte wissen müssen, dass es ein tausch aufgrund eines Defekts war, denn so war es gewiss angekündigt.

Läuft der Vertrag noch? Wenn ja, wie lange und wie viele Grundgebühren wurden bisher zu viel abgebucht?

Die aufwändige Variante ist es, ggf. mit Anwalts Hilfe auf Schadensersatz zu klagen und dabei das Gericht die Feststellung machen lassen, dass man nur einen Vertrag hat und keine zwei Verträge.

Die kurze Variante wäre es, ggf. mit Hilfe von Rücklastschriften und Aufrechnung bis Vertragsende so abzupassen, dass man auf 0€ rauskommt.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 05.02.2015 10:05

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#6
 Von 
caracta
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, der imaginäre "Vertrag" läuft noch, mir wurde geantwortet, da ich die Widerspruchsfrist verpasst hätte (wie denn, wenn ich keinen Vertrag habe?) dass ich erst wieder zum Mai 2015 kündigen kann. Von 6/14 bis 12/14 sind 139,90 EUR zuviel abgebucht worden. Das mit den Rücklastschriften trau ich mich nicht, da laufen dann incl. Gebühren Summen auf, die durch Inkassounternehmen eingetrieben werden und mich abschrecken. Zwischenzeitlich klemmt die KD-Mafia alles ab - bin auch mit I-net u. Telefon dabei - bis sie ihre Piepen haben. Über genau diesen Fall hab ich in Foren schon gelesen. Und finanziell bin ich leider nicht so gut dabei, dass ich mir einen Anwalt leisten könnte :-(

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mag sein, aber dem entgegen spricht, dass nur ein Vertrag beliefert wurde <hr size=1 noshade>

Nö, es ist eine zweite SmartCard, die kann man in beliebigen (kompatiblen) Geräten Nutzen um HD etc. freizuschalten.

Ist also nicht so einfach, als hätten die einen zweiten Kabelanschluss zugebucht.



Dummerweise hat man den Erhalt der Ware auch schon zugegeben, so das man noch eine Alternative weniger hat.



Kannst Du den Inhalt des Schreibens mal hier anonymisiert posten?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Mir ist noch nicht so klar was genau in Rechnung gestellt wurde. Sind es wirklich 2 identische Verträge oder ist der 2.Vertrag ein Abo von Sky o.a. mehr, d.h. das es technisch möglich und sinnvoll hätte sein können?
Könnte für die rechtlichen Maßnahmen eine Rolle spielen!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Sobald man einen Abbuchungsauftrag erteilt hat, ist man ausgeliefert!


Man könnte aber trotzdem versuchen, die SEPA Lastschriften zurückzubuchen. Das geht bis zu 13 Monate.
Es kommt halt darauf an, ob ein SEPA Lastschriftmandat vorliegt.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
caracta
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Nee, nicht Kabelanschluss, sondern die Optionen "Kabel Premium HD" UND "Kabel Komfort HD". Die Option Kabel Komfort habe ich schon in meinem 1. Vertrag für 10,90. Die BEIDEN zusätzlichen, für mich nicht nutzbaren Optionen kosten 19,90! Habe jetzt mal ein PDF angehängt: Oben ist eine Email mit Betreff "Ihre Bestellung ist auf dem Weg zu Ihnen" (Tauschreceiver) vom 07.05.14. Darunter der aktuelle Brief von KD....

Hmm.... würde ich jetzt gerne anhängen, erschließt sich mir nicht, wie das funzt..? Wenn ich Bild anhängen klicke, soll ich eine URL eingeben?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Das mit den Rücklastschriften trau ich mich nicht, da laufen dann incl. Gebühren Summen auf, die durch Inkassounternehmen eingetrieben werden und mich abschrecken. Zwischenzeitlich klemmt die KD-Mafia alles ab - bin auch mit I-net u. Telefon dabei - bis sie ihre Piepen haben. Über genau diesen Fall hab ich in Foren schon gelesen. Und finanziell bin ich leider nicht so gut dabei, dass ich mir einen Anwalt leisten könnte :-(


Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, könntest du entweder etwas kostengünstiger zur Verbraucherschutzzentrale gehen und hoffen, dass sie dir weiterhelfen oder du besorgst dir beim Amtsgericht erst mal einen Beratungsschein.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Das mit den Rücklastschriften trau ich mich nicht, da laufen dann incl. Gebühren Summen auf, die durch Inkassounternehmen eingetrieben werden und mich abschrecken


Wenn Du so denkst, dann hat KD schon gewonnen.
1. Du reklamierst mit Zugangsnachweis die überzahlten Beträge (Begründung: ein Vertrag) mit Fristsetzung zur Rückzahlung
2. Wenn die Frist abgelaufen ist, machst Du die Rücklastschriften rückgängig
3. Du überweist den unstrittigen Betrag zurück an KD
4. falls es hart auf hart kommt, suchst Du dir einen neuen Anbieter

Böse Briefe werden kommen. Ein Inkassounternehmen hat aber keine Sonderrechte.

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#13
 Von 
caracta
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay, reklamiert habe ich (was ist ein Zugangsnachweis?), Frist wurde gesetzt bis 06.02.15, Punkt 2 und 3 werde ich motiviert in Angriff nehmen und 4 steht für mich schon fest, vielen Dank!

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Für Rechnungen geht nur ein freier Upload-hoster und Link dorthin.

quote:
Die BEIDEN zusätzlichen, für mich nicht nutzbaren Optionen kosten 19,90! Habe jetzt mal ein PDF angehängt: Oben ist eine Email mit Betreff "Ihre Bestellung ist auf dem Weg zu Ihnen" (Tauschreceiver) vom 07.05.14.

Zu jeder dieser Optionen gehört doch ein Receiver-oder? Wenn der nicht geliefert wurde ...
Wurde alles über ein Mandat abgebucht oder separat?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
caracta
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, genau, ich habe aber nur einen Receiver. Das wäre nochmal ein gutes Argument an KD... Wie schon erwähnt, wurde der vorherige defekte gegen diesen ausgetauscht. Ähm - Mandat? Beide "Verträge" werden über eine Rechnung berechnet und der Gesamtbetrag über 30,80 abgebucht. Nur für I-net und Telefon gibt es eine separate Rechnung.

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