KFZ Vertrag_rücktritt

1. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)
KFZ Vertrag_rücktritt

Guten Abend an alle
ich(Käufer) habe am 31.12.05 einen privaten Kaufvertrag für ein KFZ geschlossen.Es wurde vereinbart das wir das Fahrzeug bis zum 31.1.2006 abholen und bezahlen müssen dies steht auch in dem Vertrag drin.Heute morgen ruft mich die junge Frau (verkäuferin) an und meint sie hat sich das überlegt und möchte ihr Auto un doch nicht verkaufen und von dem Vertrag zurücktreten.Nun meine Frage geht das überhaupt das sie den Vertrag einfach auflösen kann?Kann ich auf herausgabe des Fahrzeugs bestehen? Über eine rsche antwort würde ich mich freuen.

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Meine Meinung: Wenn du einen Vertrag hast, stehen die Sterne recht günstig.

Also, ich würde sagen JA.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Soll heißen, dass sich die Verkäuferin an den Vertrag wird halten müssen. Dafür wird er ja geschlossen, dass man sich bindet.

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#3
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Da duerfte es schon ein wenig auf die naeheren Umstaende ankommen. Grundsaetzlich kann die Verkaeuferin natuerlich nicht einseitig von einem einmal geschlossenen Kaufvertrag zurueck treten. Wenn der aber am Silvesterabend - vielleicht nach dem 10. Glas von der guten Bowle - in krakeliger Handschrift auf nem Notizblock-Zettel verfasst ( "Uwe kauft den 2 Jahre alten 7er BMW von Elke fuer sssssweitausen Euro unn muss die Kiste bisch um 31. Janner holen und besaalen" ) und bereits einen Tag spaeter von der Verkaeuferin angefochten wurde, dann koennte die Verkaeuferin durchaus Chancen haben, relativ unbeschadet wieder aus der Nummer raus zu kommen.

Gruss
CAM

-- Editiert von CAM am 03.01.2006 09:12:15

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Da ist natürlich was dran! :)

-- Editiert von justice005 am 03.01.2006 09:30:37

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

CAM, kann es sein, dass Sie da den Sachverhalt etwas quetschen? Ich lese da nur etwas vom 31.12.
Ansonsten müsste ja auch spekuliert werden, ob alle Beteiligten überhaupt geschäftsfähig waren und andere aus dem Sachverhalt nicht ersehbare Abwegigkeiten ;)

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#6
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)

jetzt mal ohne scherz .....also der vertag wurde morgens geschlossen keiner hatte was getrunken und es wurde ein kaufvertrag extra für KFZ genommen.es war ein mega schnäppchen,aber sie hatte den kaufpreis von 1000.- Euro festgelegt obwohl das Auto 2300.- wert ist, daher ist es auch für mich wichtig zu wissen wie die rechtliche seite aussieht.Sie hat heute nochmals angerufen und gemeint sie würde das auto lieber gegen die wand setzen als es herauszugeben.

1.Vertrag wurde am 31.12.2005 geschlossen Bezahlung sollte spätestens am 31.01.2006 geschehen.

2.Ab wann steht es mir zu das Auto zu holen?

3.Wer trägt die Anwaltskosten?

Bin beruflich auf das Auto angewiesen.

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nach dem, was Sie mitgeteilt haben, können Sie den Wagen gegen Bezahlung bis zum 31.1.06 abholen.

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#8
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Wie kam die Verkäuferin denn auf diesen Preis? Und wie wurde Ihnen das Auto angeboten? Wenn Sie an der Preisgestaltung dieses Mega-Schnäppchens irgendwie beteiligt waren, sie also eine junge unerfahrene Verkäuiferin über den Tisch ziehen wollten, dann würde ich vielleicht anbieten, den Kaufpreis angemessen um z.B. 500,- Euro zu erhöhen und Friede ist.

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#9
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)

Die junge Frau ist 32 jahre alt sie kam und sagte sie wolle 1000.- euro dies hätte ihr auch ein Arbeitskollege angeboten.Wir hatten mit der Preisgestaltung gar nichts zu tun .

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das ist alles völlig egal. Wer einen Vertrag abschließt und sich als Verkäufer auf einen Preis einlässt, ist nunmal daran gebunden. Dann muss sich ein Verkäufer eben vorher informieren. Aber es ist nunmal nicht zulässig, dass erstmal ein Vertrag geschlossen wird, und der dann, wenn sich herausstellt, dass anderswo mehr Geld zu holen ist, der Käufer im Regen steht. Das nennt man Schnäppchen. Verträge sind nunmal zu erfüllen.

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#11
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)

Fortsetzung:

Habe der netten Dame mitgeteilt das ich das Auto morgen abholen werde habe ihr zwei Uhrzeiten angeboten.
Kann ich wenn sie nicht anwesend ist zu dem vereinbarten Termin mit dem Vertrag Strafanzeige bei der Polizei gegen sie erstatten?Und wenn ja welche Begründung muss ich angeben?

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#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Was für eine Straftat soll es sein? Für einen Betrug müsste nachweisbar sein, dass sie bereits bei Abschluss des Vertrages nicht erfüllen wollte. Das wird kaum möglich sein. Zivilrechtliche Ansprüche setzt nicht die Polizei durch. Dann müssten Sie klagen. Am besten zum Rechtsanwalt.

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#13
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

und falls sie das auto wirklich gegen die wand setzt, stehen euch u.u. schadenersatzansprüche zu. (differenz vereinbarter kaufpreis zu widerbeschaffungswert)

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#14
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!!
Soweit ich informiert bin hat jeder ein
Rücktrittsrecht von 14 Tagen,wie es im
Vertragsrecht üblich ist.Genaueres können Sie im Gesetzestext nachlesen über privates
Vertragsrecht oder beim Amtsgericht eine
kostenlose Rechtsauskunft einholen.

Gruss SAMMY 1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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