Immobilienkauf Steuersparmodell Vertrag anfechten?

12. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
akbor
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)
Immobilienkauf Steuersparmodell Vertrag anfechten?

Hallo Forum,

ich hätte gerne oben "Steuersparmodell" in Anführungsstrichen geschrieben, aber der Betreff mit 50 Zeichen ist ziemlich knapp bemessen.

Meine Schwiegereltern sitzen in der Tinte. Vor ca. 10 Jahren haben sie eine Wohnung (in Westdeutschland) gekauft, um Steuern zu Sparen und als Kapitalanlage für das Alter. Die Wohnung kostete X DM und dafür hat eine Bank A einen Kredit bewilligt.

Jetzt kommt das Problem. Der Immobilienbesitzer hat sie mit einem Vorschlag konfrontiert, die Wohnung jetzt für knapp > X/4 EUR (im Klartext halber Preis nach der Euroumstellung und 10 Jahre Laufzeit) zurück zu kaufen, weil der Verkehrswert sogar auf unter X/4 EUR gefallen sei.

Meine Schwiegereltern sind geschockt, sie können zwar den Vertrag weiter zahlen, aber die Frage ist nun wozu?

Ich habe von dieser Kapitalanlage nicht viel gewusst. Mein erster Gedanke war, von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob der Immobilienwert zum Vertragsabschluss nicht bereits überhöht war. Den heutigen Wert ebenfalls prüfen lassen. Theoretisch hätte auch die Bank A den Kredit nicht bewilligen dürfen, falls der Wohnungswert nicht der Realität entsprochen hat.

Was denkt Ihr, kann man an diesen Punkten ansetzen und die Sache so anfechten? Welcher Fachanwalt ist der geeignete für diese Angelegenheit? Was könnte eine Erstberatung kosten? Die Alternative wäre, das Geld weiter in den Kaufvertrag reinzubuttern, oder die Wohnung zu verkaufen und auf mehreren Zehntausend Euro Schulden sitzen zu bleiben.

Sollte ich im falschen Unterforum gepostet haben, Mods, bitte verschiebt den Beitrag dorthin, wo er besser aufgehoben ist. Danke Euch allen im Voraus!

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Vielleicht solltest du versuchen, dich erst mal allgemein über den Wert vergleichbarer solcher Immobilien zu informieren.
Daß irgendwer ankommt und einen viel zu geringen Preis anbietet, kann einem in der Marktwirtschaft immer passieren.

Im übrigen, welcher "Immobilienbesitzer" ist das denn? Eigentümer sind doch deine Eltern ("haben Wohnung gekauft").

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#2
 Von 
akbor
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)

"Immobilienbesitzer" ist natürlich die Firma, bzw. die Person, die die Wohnung (bzw. die Kapitalanlage) an meine Schwiegereltern verkauft hat. Diese Person besitzt immer noch andere Immobilien. So gesehen ist es nicht verkehrt, sie als "Immobilienbesitzer" zu bezeichnen ;) :crazy:

Ne, Spaß bei Seite. Ich kenne die Einzelheiten zum Vertrag nicht genau, habe nur im allgemeinen die Situation beschrieben. Ich habe bei einer Immobilien-Webseite die Preise in der Stadt angeschaut. Es ist schon blöd zu vergleichen, die Preise streuen für die vergleichbare Wohnfläche von 21.000,- EUR (Preiserwartung für irgendwelche Insolvenz-Zwangsversteigerungen) bis 138.000,- EUR. Ist wahrscheinlich auch von der Lage bzw. Stadtviertel abhängig und ich kenne mich in dieser Stadt überhaupt nicht aus. Meine Schwiegereltern haben auch mal erwähnt, dass die Bank A, die das Darlehen damals bewilligt hat, den aktuellen Wert der Wohnung jetzt prüfe. Ich denke aber, falls der Preis dieser Immobilie schon damals aufgebläht war, ist die Bank A nicht besonders daran interessiert, das aufzudecken. Das würde dann bedeuten, die Bank hat damals richtig Mist gebaut oder hat mit dem Immobilienhändler sogar gemeinsame Geschäfte gedreht.

Deswegen zurück zu meinen ursprünglichen Fragen aus dem ersten Beitrag. Welche Schritte sind sinnvoll? Zu welchem Fachanwalt sollte man (wenn überhaupt) gehen? Welche Kosten kämen in etwa auf meine Schwiegereltern zu?

Danke.

Gruß


-- Editiert von akbor am 12.10.2008 21:58

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#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Solange ihr den jetzigen (und ggfs. damaligen) Wert nicht kennt, nutzt euch ein Anwalt nicht so viel.

Ihr braucht wohl eher einen Gutachter, der zu diesen Wertberechnungen erst mal eine Aussage machen kann. Erst wenn sich dann herausstellt, daß ihr damals in irgendeiner Form übervorteilt worden seid, wäre der Gang zum Anwalt der nächste Schritt.

Ansonsten stellt sich nachher heraus, daß alles seine Richtigkeit hatte und ihr zahlt zusätzlich zum Gutachter auch noch den Anwalt (der sicher den Immobilienwert von vermutlich >100.000 EUR als Gegenstandswert zugrunde legen wird und euch eine Rechnung von 2000+ EUR schickt).

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#4
 Von 
akbor
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 30x hilfreich)

EUR 2000+ für die Erstberatung? Das ist doch nicht dein Ernst, oder?

OK, ein unabhängiger Gutachter ist keine schlechte Idee, wie gesagt, ich würde der Bank A in dieser Hinsicht schon etwas misstrauen. Werde aber natürlich das Ergebnis von der Bank abwarten. Wo bekommt man so einen Gutachter her und mit welchen Kosten ist so ein Gutachten verbunden?

Es wäre schön, wenn ich irgendwo im Internet eine Datenbank mit der Immobilien-Preisentwicklung für die letzten 10 Jahre auftreiben könnte...

Gruß

Robert

-- Editiert von akbor am 13.10.2008 10:55

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#5
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Geh mal auf die WEbseite der Stadt, wo die Wohnung ist, dort ist oft auch eine Übersicht über Grundstückswerte, Mietentwicklung,usw.
Daran kannst du dich ja erstmal orientieren.
Zudem werden dort auch Stadtpläne angeboten, da kannst du dir das Umfeld ansehen, ob Industrie oder Wohngegend

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#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> EUR 2000+ für die Erstberatung?

Nein, aber wenn der RA nicht ganz bescheuert ist, wird er es sicher so hindrehen können, daß eine über eine Erstberatung hinaus gehende Beratung stattfindet (dazu gibt es ein paar Kniffe ;) ).

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