Ein Server, der über zweieinhalb Jahre lang gemietet wurde und die Mindestvertragslaufzeit längst hinter sich hat wird Anfang Dezember 2006 zum 31. Januar 2007 gekündigt. Die AGBs des Hosters sind bezüglich der Kündigungsfristen etwas uneindeutig, da sie sich nur auf die Zeit bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit beziehen. Der Hoster wird daher bei der Kündigung geten, die Kündigung umgehend zu bestätigen.
Das tut er aber auch nach 4 Wochen nach mehreren Aufforderungen nicht (Telefonische Nachfragen geben stets die Antwort, die Bestätigung ginge am selben Tag noch raus, was dann nicht geschieht). Die Zeit drängt, denn gelingt es nicht rechtzeitig Klarheit zu schaffen, einen neuen Server zu mieten und alle Sites übergangslos fortzuführen, wird der Schaden groß sein.
Wie kann man den Hoster dazu bringen, die Kündigung zu bestätigen? Kann er die Kündigung nach 4 Wochen ohne Bestätigung überhaupt noch verweigern?
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(betätigt = beSTätigt), der Titel lässt sich leider nicht editieren :-(
-- Editiert von pinoccio64 am 02.01.2007 19:42:12
Hoster betätigt Kündigung nicht
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Er ist nicht verpflichtet, die Kündigung zu bestätigen.
Gruß
Michael
Woher weiss ich dann, ob der Vertrag zum beabsichtigten Zeitpunkt gekündigt ist? Angenommen der Hoster ist aufgrund seiner unklaren AGBs der Ansicht, der Server sei nicht gekündigt, kann er dann 2 Monate auf die Kündigung schweigen und trotzdem seine Dienste anschließend weiter in Rechnung stellen? Oder gilt das Schweigen als Zustimmung?
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--- editiert vom Admin
Auf der Angebotsseite steht "Kündigungsfrist: Schriftlich drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit.", in den AGBs steht darüber hinaus nichts zur Kündigungsfrist oder zur automatischen Verlängerung nach Ende der Vertragslaufzeit.
Die Vertragslaufzeit waren 2 Jahre, gekündigt wurde nach 2 1/2 Jahren.
Kann der Hoster jetzt noch der Kündigung widersprechen?
--- editiert vom Admin
In meinem BGB hat der § 611 keinen Abs. 3 Welchen Paragraphen meinst Du?
--- editiert vom Admin
Super. Vielen Dank!
--- editiert vom Admin
Ich sehe, dass die Antworten von guest123-716 von Admin gelöscht wurden. Waren seine Antworten falsch oder hatte die Löschung andere Gründe?
Kündigungen sind doch genauso wie Widersprüche und Widerrufe einseitige Willenserklärung, sie bedürfen keiner Zustimmung einer zweiten Partei.
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