Haus verschenkt?

23. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Thomas_Kun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus verschenkt?

Hallo,

meine Freundin hat sich zusammen mit einer Freundin ein Haus gekauft, sie haben sich gemeinstam als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Damals steckte so eine Art WG Gedanke dahinter.

Bezahlt hat meine Freundin das Haus aber alleine (hat das gesamte Geld überwiesen).

Mit ihrer Freundin hat sie einen Kreditvertrag ausgemacht, der Rechenfehler enthält. Die geliehene Summe von ca. 80.000 Eur soll über 25 Jahre gestückelt zurückgezahlt werden (Rückzahlung ca. 90.000) Eur. Daraus haben sie eine Verzinsung von 0,8% errechnet, was aber nicht stimmt, da die Raten zu 100% als Tilgung gerechnet wurden und also der Zinseszins nicht beachtet wurde (quasi bis Ende der Vertrgslaufzeit keine Zinsen gezahlt werden).

Diese Vertrag ist aber nie unterschrieben worden, sondern nur damals schriftlich ausgearbeitet. Die Freundin meiner Freundin arbeit als Sachbearbeiterin (für Kreditanträge) bei einer Bank.

Meine Frage ist: wie sieht's aus, hat meine Freundin eine Chance aus Der Sache rauszukommen und ihr Geld vorzeitig zurück zu bekommen?

Vielen Dank für die Hilfe,

Thomas


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47644 Beiträge, 16840x hilfreich)

Hat die Freundin Deiner Freundin bereits Kreditraten bezahlt?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Diese Vertrag ist aber nie unterschrieben worden


Dann ist wohl schwer nachzuweisen, daß er überhaupt zustande gekommen ist.

Allein die Aussage des Schuldners, er habe 1 Mio. EUR zu Zinsen von 0.0001% pro Millennium geliehen haben wollen, wird wohl kaum ausreichen.

quote:
Die geliehene Summe von ca. 80.000 Eur soll über 25 Jahre gestückelt zurückgezahlt werden (Rückzahlung ca. 90.000) Eur.


Wenn diese Vereinbarung anderweitig beweisbar ist, wäre das natürlich eine Grundlage.

Kann niemand gar nichts beweisen (außer hoffentlich der Darlehensgabe an sich), könnte das Darlehen natürlich jederzeit (d.h. mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten) fällig gestellt werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thomas_Kun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Das mit den drei Monaten und dem "fällig" stellen hat mir ja etwas Hoffnung gemacht.

Beweisbarkeit ist so eine Sache: die zwei sind zusammen zum Notar gegangen, und haben sich beim Immobilienkauf beide zu 50% Eigentümer eintragen lassen.

Dann (oder vorher) hat meine Freundin das gesamte Geld für das Haus überwiesen (was sie sich teilweise selber geliehen hat).

Es gibt verschiedene Schriftstücke zwischen ihr und ihrer Freundin: einmal einen Vertrag über die "Nutzung" des Hauses (der ist aber nicht so, wie man sich als Mann einen Vertrag vorstellt, sondern ehr wie eine Absichtserklärung unter Frauen). Davon gibts verschiedene Varianten, keine unterschrieben, und mittlerweile leider auch verschiedene Auslegungsweisen des damals Abgemachten.

Ähnlich sieht es mit dem Kredit aus, auch da gibts einen Schriftwechsel mit Vorschlägen, Rückzahlungen, usw. Außerdem den Fakt, dass die Freundin ihr seit damals (vor drei Jahren) jeden Monat 200 Eur Rückzahlung überweist.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Außerdem den Fakt, dass die Freundin ihr seit damals (vor drei Jahren) jeden Monat 200 Eur Rückzahlung überweist.


Das kann natürlich einen Anscheinsbeweis über die Höhe der vereinbarten Rückzahlung darstellen, wenn offenbar die Darlehensgeberin dies jahrelang unwidersprochen hingenommen hat.

In dem Fall könnte man ja ausrechnen, wann das Darlehen abbezahlt ist und mit der Fälligstellung in 3 Monaten wäre es so ziemlich Essig.

Bliebe allenfalls die Frage, wie man beweist, wie die Laufzeit des Darlehens und damit die vereinbarten Zinsen aussehen.

Ich bin mir nicht sicher, ob mangels Nachweis hier die verkehrsüblichen Zinsen anzusetzen wären oder ob der Darlehensgeber für jeden Zins über 0% beweispflichtig wäre.

Im letzteren Fall wären 200 EUR/Monat auf 80,000 EUR = 400 Monate anzusetzen, dann wäre das Geld selbst ohne Zinsen erst nach über 33 Jahren abbezahlt.

(Von daher wäre wohl auch für die Praxis irrelevant, welcher Zinssatz beweisbar ist, da das Darlehen über mindestens diese 33 Jahre laufen würde, bei Zinsen über Null folglich wohl eher 45 oder 60 Jahre.)

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Thomas_Kun
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, wir klären das mit einem Anwalt.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.12.2009 12:59:12
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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