Am 11.08.2010 wollte ich ein Handy in einem Elektrofachmarkt kaufen. Dort habe ich dann auch den Vertrag(T-Mobile) zum unterschreiben bekommen. Es gab allerdings weder AGBs zum lesen vor Ort(allerdings musste ich unterschreiben, dass ich sie bekommen habe bevor eine Anfrage an T-Mobile geschickt wurde), noch konnte mir das Handy ausgehändigt werden, da bis Geschäftsschluss keine Entscheidung von T-Mobile vorlag, ob ich den Vertrag bekomme oder nicht. Ich habe das Handy beim Händler nicht abgeholt. Wie ist hier die Rechtslage, wenn ich weder Handy noch Karte habe?
-----------------
""
Handyvertrag widerrufen/kündigen
17. August 2010
Thema abonnieren
Frage vom 17. August 2010 | 00:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag widerrufen/kündigen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. August 2010 | 06:15
Von
Status: Schüler (200 Beiträge, 73x hilfreich)
Hallo und guten Morgen
grundsätzlich sollte es so sein, das du die AGB vor Ort einsehen können musst!
Allerdings ist es nirgends erwähnt, dass diese irgendwo offen liegen müssen, sondern auch erst auf verlangen dir ausgehändigt werden müssen, jetzt ganz ehrlich, hast du danach gefragt?!
quote:
Es gab allerdings weder AGBs zum lesen vor Ort(allerdings musste ich unterschreiben, dass ich sie bekommen habe bevor eine Anfrage an T-Mobile geschickt wurde),
Das ist normaler Vorgang, erst unterschreiben und dann zur finalen Prüfung absenden!
quote:
noch konnte mir das Handy ausgehändigt werden, da bis Geschäftsschluss keine Entscheidung von T-Mobile vorlag, ob ich den Vertrag bekomme oder nicht
ist nachvollziehbar, der Händler wird dir die HW natürlich erst nach einer erfolgreichen Boni-Prüfung aushändigen! Denn wenn du abgelehnt wirst, müsstest du die Sache dem Händler wieder im Originalzustand aushändigen! Um dieses Risiko zu verhindern, erst die erfolgreiche Prüfung und dann die Ware!
quote:
Ich habe das Handy beim Händler nicht abgeholt
Das ist deine Sache, du hast einen Vertrag unterschrieben und wenn dieser akzeptiert ist, solltest du deine Sachen auch abholen!
quote:
Wie ist hier die Rechtslage, wenn ich weder Handy noch Karte habe?
Die Rechtslage ist hier eindeutig, du hast bei Vor-Ort geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht, dieses hast du nur im Sinne des Fernabsatz!
Da dir der Händler bei positiver Prüfung mit Sicherheit die HW aushändigt, kannst du dich nicht darauf berufen, ich habe es nicht abgeholt und werde somit nicht bezahlen, so funktioniert es nicht ;-)
-----------------
""
#2
Antwort vom 17. August 2010 | 10:28
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Stimme Kai zu. Da kommt man meist nur über Kulanz aus solchen Verträgen.
Also freundlich nachfragen
-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. August 2010 | 16:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Habe die Erfahrunge gemacht, dass die einen bei sowas nicht gerne aus dem Vertrag entlassen. Du solltest dir überlegen, ob der Stress es wert ist, oder du dir das Handy nicht doch noch abholst.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
268.233
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten