Handyvertrag (wandeln !!!!)

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sebastian Huber
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag (wandeln !!!!)

Hallo zusammen, habe folgendes Problem und zwar habe ich im Nov. 05 einen Handyvertrag bei vodafone abgeschlossen und dazu ein Handy erhalten. Seitdem aber war dieses Handy dreimal defekt das heisst es wurde zweimal ausgewechselt. (Insgesammt dreimal dieses Handy gehabt). Nun ist meine Frage ob ich diesen Vertrag komplett auflösen kann? Danke im vorraus!!!;)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1707
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Sebastian Huber
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das jetzige somit das dritte Handy hat ebenfalls Software Fehler!!!

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#3
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Sebastian Huber: Sofern diese Software-Fehler eindeutig nachweisbar sind (es wird i.d.R. ja überprüft, ob der vom Kunden angegebene Grund für die Wandelung tatsächlich vorliegt) und die Nutzung des Handys zum vorgesehenen Zweck unmöglich machen, ist zumindest eine Wandlung für das Handy drin.

Der Mobilfunk-Vertrag wird m.W. dann ebenfalls aufgelöst.


MfG,

der Ritter

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#4
 Von 
Sebastian Huber
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

will nur wissen ob ich jetzt den ganzen Vertrag rückwirkend machen kann???

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#5
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf mein Posting direkt über Ihrer Nachfrage lenken, da dieses bereits die Antwort wenthält? ;)

Nochmal zum Mitlesen: Ja, wenn der Softwarefehler nachweislich besteht und auch ein Austausch oder eine Reparatur des Handys nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben, dann wird i.d.R. sowohl der Kaufvertrag für das Handy als auch der Mobilfunkvertrag aufgelöst.


MfG,

der Ritter

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#6
 Von 
Sebastian Huber
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort und Hilfe!!! aber muss der Mobilfunkanbieter das machen oder geschieht das auf Kolanz-basis. Man sagte uns im Shop das das Handy nichts mit dem Vertrag zutun hätte. Kannst du mir vieleicht auch sagen wie ich mich weiter gegenüber dem Anbieter verhalten soll und was ich jetzt tun soll?
Danke!! :)

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#7
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

Du rufst Die Kundenhotline des Netzbetreibers an und sagst, Du hast jetzt die faxen dicke und kündigst fristlos. Dann schickst Du Handy, Mobilfunkkarte mit der Kündigung zurück oder gibst das in einem Shop ab.

Hier ein Fall in dem das ging:

"Kündigung des Handyvertrages bei defektem Handy möglich

Wer in Verbindung mit einem Mobilfunkvertrag ein Handy erwirbt, kann den kompletten Vertrag kündigen, wenn das Handy defekt ist. Dieses hat das Amtsgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden. Der Netzbetreiber wollte das defekte Handy zwar zurücknehmen und den bewusst niedrigen Kaufpreis erstatten, bestand jedoch auf den Zweijahresvertrag. Auf diese Art und Weise wollte das Unternehmen den Käufer mit 42 DM abspeisen, obwohl der Listenpreis des Gerätes bei 343 DM lag. (Az: 34 C 3564/00 )."

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#8
 Von 
Sebastian Huber
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das haben wir ja schon 10 mal gemacht es wird uns aber immer nur angeboten zu wandeln!!!
Dennen ist das total egal!!
meinst du man sollte dan im schlimmsten fall den Rechtsanwalt einschalten?

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#9
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Sebastian Huber: 'Genau das haben wir ja schon 10 mal gemacht es wird uns aber immer nur angeboten zu wandeln!!!' So ganz verstehe ich das Problem jetzt nicht. Unter Wandelung versteht man das Recht, sich vom geschlossenen Kaufvertrag zu lösen.

Und wie tompetti weiter oben ebenfalls schon ausgeführt hat, billigen deutsche Gerichte mittlerweile bei Wandelung eines im Rahmen eines Abschlusses/einer Verlängerung eines Mobilfunkvertrages verbunden mit einem (subventionierten) Handyerwerb dem Verbraucher die außerordentliche Kündigung auch des Mobilfunkvertrages zu.

Bevor ein RA sich der Sache annimmt, empfehle ich ein höfliches, aber nachdrückliches Schreiben an die Zentrale des Mobilfunkanbieters, in dem Sie die Sachlage schildern und das damit verbundene Recht auf Rücktritt von beiden Verträgen (Handykauf- und Mobilfunkvertrag) gemäß aktueller Rechtslage einfordern.


MfG,

der Ritter

-- Editiert von DerRitter am 05.01.2006 19:27:16

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#10
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Noch eine Ergänzung:

Ausschlaggebend für die Zuständigkeit für die Durchführung der Wandelung ist der jeweilige Vertriebsweg des Mobilfunkanbieters

Kauf im Shop -> Wandelung im Shop
Online bestellt -> Rücksendung an die angegebene Adresse des Logistikzentrums


Und so weiter... Eine telefonische Kundenbetreuung kann definitiv keine Wandelung vornehmen oder genehmigen, da das Handy auch nicht dort bestellt wurde.

Wichtig ist dabei eine lückenlose Dokumentation der bisherigen Austausch-Historie (alle entsprechenden Belege müssen vorliegen).

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#11
 Von 
Sebastian Huber
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Hilfe!!! Ich werde Morgen in den Shop gehen und denen die Kündigung auf den Tischlegen ich vermute zwar das ich wieder woanders hin verwiesen z.b an die Hotline was sol ich den deiner Meinung tun wenn die
Kündigung und Handy nich annehmen wollen? Habe ich eigentlich auch einen anspruch auf Schadenersatz? MFG Sebastian :)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Wir stellen mal folgendes fest:

Es handelt sich hierbei um eine Wandelung. Dazu muß m.E. keine separate Kündigung 'auf den Tisch' gelegt werden, da eine Wandelung (also die Rückabwicklung des gesamten Vertrages) einer außerordentlichen Kündigung gleichgestellt ist.

Ob der Shop die richtig Anlaufstelle ist, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht weiß, wo der Vertrag ursprünglich abgeschlossen wurde.

Worauf soll sich der Schadenersatz denn beziehen? Wodurch ist im vorliegenden Fall ein Schaden entstanden, den es zu ersetzen/wieder gut zu machen gilt?

Alle weiteren Fragen habe ich bereits in meinem vorangegangenen Posting beantwortet und verzichte daher darauf, mich erneut zu wiederholen.


MfG,

der Ritter

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