Handyvertrag - telefonische Tarifänderung rechtens

26. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
urmely
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag - telefonische Tarifänderung rechtens

Ich habe am Wochenende bei der Durchsicht unserer Kontoauszüge festgestellt, dass mein Handy-Tarif plötzlich geändert ist. Seit Mitte November habe ich einen Vieltelefonierertarif, obwohl ich mein Handy nur selten nutze.
Meine Recherche ergab, dass sich im November wohl ein Callcenter mehrfach telefonisch auf dem zuhause liegenden Handy gemeldet hat. Mein Mann nahm die Gespräche an, da ich bei der Arbeit war. Ihm ist jedoch nicht bewusst, dass er bei einem dieser Gespräche einer Vertragsänderung zugestimmt hat.

Das Handy gehört mir, der Vertrag läuft auf mich!

Ich habe nun den Provider (O2) aufgefordert, meinen alten Vertrag rückwirkend wieder herzustellen und bekam heute die lapidare Antwort:

"Im System ist ersichtlich dass Sie am 17. November 2008 einem
Tarifwechsel telefonisch zugestimmt haben.

Durch einen Tarif- oder Taktungswechsel akzeptieren Sie die Tarife und
Konditionen gemäß der zum Änderungszeitpunkt aktuellen Preisliste. Diese
erhalten Sie jederzeit in einem unserer o2 Shops oder auf unserer
Internetseite www.o2online.de/goto/tarife .

Sie haben innerhalb von 8 Wochen die Möglichkeit wieder kostenfrei Ihren
vorher genutzten Tarif zu den vorher genutzten Konditionen zu erhalten.

Die Frist von 8 Wochen ist bereits verstrichen, weshalb eine kostenfreie
Rückumstellung auf den vorher genutzten Tarif nicht mehr möglich ist."

Tatsächlich habe ich der Tarifänderung nicht widersprochen, da ich sie bis zum Wochenende gar nicht zur Kenntnis genommen hatte. Die SMS von O2 hatte ich als Werbung interpretiert und nicht vollständig gelesen, da ich ständig Werbung von dort per SMS bekomme.

Fakt ist jedoch, dass ich zu keinem Zeitpunkt telefonisch mit jemandem von O2 oder einem Callcenter gesprochen habe und auch keine Vertragsänderung veranlasst habe.

Wie kann ich mich jetzt verhalten, um meinen alten Vertrag wieder zu bekommen, den ich erst im August verlängert hatte. Ich habe O2 nun aufgefordert, mir mitzuteilen, mit wem der Angestellte um welche Uhrzeit gesprochen hat.

Kann ein Vertrag dadurch verlängert werden, dass man eine xbeliebige Person, die das Handy abnimmt in ein verwirrendes Gespräch verwickelt und sie so an der richtigen Stelle zu einem "ja" bringt.

Macht es Sinn, diesen Vorgang einem Anwalt zu übergeben oder habe ich eh keine Chance?

Danke für eine schnelle Antwort!

Viele Grüße
urmely

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Urmely,


ohne jetzt das genaue Vorgehen von O2 zu kennen, ist das etwas schwierig einzuschätzen. Ich beziehe mich mal auf den Ablauf, wie ich ihn von meinem Netzbetreiber kenne:

Vor einer telefonischen Änderung wird das Kundenkennwort abgefragt. Da eine andere Legitimation nicht möglich ist (mangels direkten persönlichen Kontakts), wird zugrunde gelegt, daß der Angerufene (sofern er das Kennwort korrekt nennen kann) befugt bzw. bevollmächtigt ist, entsprechende Änderungen am Vertrag vorzunehmen.

Ob das Gespräch verwirrend war und/oder ob hier jemand zu einem 'Ja.' gebracht werden sollte läßt sich weder für Sie noch für mich nachvollziehen. Das ist Spekulation.

Fakt ist aber, daß Sie zumindest die Möglichkeit hatten, dieser Umstellung zu widersprechen. Daß Sie die Informations-SMS nicht bzw. nicht richtig zur Kenntnis genommen haben fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich von O2.

Wenn Sie das Geld für einen Anwalt ausgeben wollen, dann können Sie das natürlich tun. Die Damen und Herren Jurisprudenzler freuen sich sicherlich darüber.

Ich persönlich halte eine nachdrückliche, aber weiterhin freundliche Nachfrage bei O2, wie der Angerufene sich denn als befugt legitimiert hat, für den erstmal günstigeren Weg. Sofern Ihrem Vater Ihr Kennwort dann allerdings bekannt war, ist die Sache m.E. rechtlich vergleichsweise sauber.


MfG,

der Ritter

-----------------
"~~~Hoyotoho!~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
urmely
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe bei O2 bereits freundlich per E-Mail danach gefragt, wie sich die Person, die ja eindeutig nicht weiblich war, ausgewiesen hat. Diese Frage wurde mir bisher nicht beantwortet. Die erste Antwort mit der Ablehnung der Rückänderung kam innerhalb von wenigen Stunden, dies zu beantworten dauert schon Tage...

Nach meiner persönlichen Kennnummer wurde mein Mann nicht gefragt, die wüsste er auch nicht. Er wüsste noch nicht einmal, wo er den Vertrag suchen sollte, in dem diese Nummer steht.

Ich sehe mich sehr wohl im Recht. Es kann nicht sein, dass eine Vertragsänderung mit einer nicht ausgewiesenen Person am Telefon durchgeführt wird und nicht einmal eine schriftliche Bestätigung außer zweier SMS zugeschickt wird. Ist man denn tatsächlich in der heutigen Zeit dazu verpflichtet, sein Handy täglich zu nutzen und zu kontrollieren? Ich nutze mein Handy äußerst selten, daher eben auch der bisher gültige Wenigtelefonierertarif. In den Zeiten, in denen ich es nicht nutze, liegt es meistens zuhause, oft sogar nicht einmal mit geladenem Akku.

Schade, dass ich hier nicht mehr Informationen über mein Recht erhalten konnte. Letztendlich sitzt O2 am längeren Hebel und wird fleißig Geld von meinem Konto abbuchen oder mir das Telefon sperren. Und das, obwohl ich nichts geändert habe.
Und was ist mit dem "Top-Handy", das im Vertrag angeblich enthalten ist, das aber nie zugeschickt wurde? Muss ich das auch weiter bezahlen, weil die Telefongesellschaft behaupten kann, alles richtig gemacht zu haben?

Letztendlich kann ich wohl froh sein, dass nicht mein 8jähriger Sohn ans Handy gegangen ist, sonst hätte ich vermutlich jetzt einen super-Luxus-Tarif mit includiertem Rennauto oder so.

Viele Grüße
urmely

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo nochmal,


der Nutzer des Telefons muß nicht notwendigerweise identisch mit dem/der VertragsinhaberIn sein, so daß das Geschlecht allein nicht ausschlaggebend ist/sein kann. Sie können ja den Vertrag abschließen und diesen dann einem beliebigen Dritten zur Nutzung überlassen.

Interessant ist hier wirklich zu wissen, wie die Legitimation überprüft wurde. Alternativ können Sie natürlich auch in die Offensive gehen und O2 mitteilen, daß der Gesprächspartner nicht über das entsprechende Kennwort verfügt(e) und damit keine Berechtigung zur Änderung des Vertrages besaß, diese Änderung also nicht wirksam sein kann.

Sie haben m.E. in der Zwischenzeit sicherlich auch Rechnungen erhalten (bzw. im 'ungünstigsten' Fall online abrufen können), aus denen die Änderung zusätzlich zu den SMS, die Sie erhalten und quasi ignoriert haben, hervorgegangen sein dürfte. Und eine gewisse Prüfpflicht haben Sie als Vertragspartner natürlich auch, von daher ist die Aussage von O2 nicht gänzlich am Ziel vorbei.

Die neue 'Baustelle', die Sie jetzt im Hinblick auf das anscheinend fehlende Handy eröffnen, kann ich so erstmal nicht nachvollziehen. Wenn O2 den Vertrag bzw. Teile davon bisher nicht korrekt erfüllt hat, dann ist es m.E. an Ihnen, hier entsprechende Fristen zu setzen und (bei fortgesetzter Nicht- oder zumindest Schlechterfüllung) die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen.

quote:
Schade, dass ich hier nicht mehr Informationen über mein Recht erhalten konnte.

Ihre Frage steht seit etwa 24 Stunden hier im Forum. Welche Flut an Informationen hatten Sie sich denn in diesem Zeitraum erwartet/erhofft?

Wenn Sie konkrete Rechtsinformationen wünschen, dann sollten Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden. Eine Rechtsberatung werden Sie hier im Forum nicht erhalten, lediglich (m)eine oder auch verschiedene unverbindliche Laien-Einschätzung.


MfG,

der Ritter

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"~~~Hoyotoho!~~~"

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